Diebin im Hauptbahnhof war schon verurteilt und geht nun ins Gefängnis
Am 27. September 2020, gegen 16:15 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei in einem Geschäft auf dem Hauptbahnhof Halle eine 31-Jährige fest, die für dieses Geschäft und den gesamten Hauptbahnhof ein Hausverbot hatte. Bei der Kontrolle ihrer mitgeführten Sachen stellten die Beamten mehrere gestohlene Lebensmittel aus dem Geschäft bei ihr sicher. E
En Abgleich im polizeilichen Informationssystem ergab zudem, dass gegen die 31-jährige Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg vorlag. Im Juni vergangenes Jahr wurde sie durch das Amtsgericht Schleswig wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 2400 Euro oder zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, erging der Haftbefehl. Die Frau wurde verhaftet und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem muss sie sich nun auch wegen des Hausfriedensbruchs und Diebstahls verantworten.
Na wie wäre es denn gewesen wenn sie gleich beim ersten Mal eingesperrt worden wäre? Hätte man sich da viele Wege ersparen können? Aber bei uns muss man ja erst dreimal oder öfters klaren bevor gehandelt wird.
Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Strafe, die nur zur Anwendung kommt, wenn die Geldstrafe nicht beglichen wird.
Ach nee, Sie wissen aber Bescheid. Trotzdem werden oft Leute mehrmals festgenommen. Das ist doch Fakt. So ist das nun mal in einer Demokratie. Die Frau hatte bereits ein Hausverbot, also muss sie ja schon einmal von der Polizei angesprochen worden sein.