Digitale Impfnachweise in Apotheken in Sachsen-Anhalt

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27 Antworten

  1. Baum sagt:

    Was die Apotheken haben Fieber? Oh je, dann sollen sie mal nicht so viel arbeiten.

  2. Janaki sagt:

    „Ab sofort können Personen, die _außerhalb_eines_Impfzentrums_ vollständig gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, in den Apotheken einen digitalen Impfnachweis erhalten.“
    Bedeutet das, dass die Impfzentren den digitalen Impfnachweis nach der zweiten (oder Johnson&Johnson) Impfung selbst erstellen? Das wäre günstig …

    • dbaumann sagt:

      Zumindest im Impfzentrum in der Heinrich-Pera-Straße wurden gestern, nach der zweiten Impfung, digitale Impfzertifikate ausgegeben.

  3. Sachverstand sagt:

    Frage mich schon die ganze Zeit, warum man den Impfstatus nicht einfach auf den Chip der Krankenkassenkarte überträgt? Hat jeder, trägt man immer bei sich, ist handlicher als die „Telefonzelle“ Smartphone und Lesegeräte braucht es doch sowieso.

    • Franz2 sagt:

      Genau der Gedanke kam mir auch. Auf die Chipkarte auch Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Blutgruppe etc. eintragen. Aber in unserem forschrittsfeindlichen Land benötigt es nur einen Querulanten, der es sich zur Lebensaufgabe gesetzt hat, so etwas nutzbringendes zu verhindern … meist so Typus Pensionär, ehemaliger Studienrat … Leute, die mal Einfluss hatten und ihre alten Seilschaften wiederbeleben, wenn ihnen was nicht passt … der typische Klüngel halt. So wie auch Umweltverbände es schaffen, Bauarbeiten zu stoppen und die Entstehung von Arbeitsplätzen zu verhindern, obwohl sie zig Kilometer entfernt wohnen.

  4. Hallenser sagt:

    Impfausweis habe ich immer vom Hausarzt erhalten.
    Wieso bekommt der Geimpfte jetzt den digitalen Ausweis aus der Apotheke ?
    Kann mir das jemand erklären ?

    • Leser sagt:

      Ja, aber du würdest es nicht verstehen. Behalte deinen Impfausweis vom Hausarzt. Dann brauchst du auch nicht ständig einen neuen.

      Moment mal, du bist geimpft? Du??? Als Corona-Leugner????

    • Franz2 sagt:

      Weil wir Anno 2021 haben und nichtmehr 1985 !

  5. Dr. Mett Brötchen sagt:

    mmmh…warum nicht gleich Personalausweis und Impfpass auf einen Chip unter die Haut
    👨‍⚕️💉🖐️🙂injizieren?! Hat man dann immer bei sich und kann so fast nicht mehr verloren gehen…

    • Eibemme sagt:

      Wirklich mal. Im Film und Fernsehen geht das doch auch.

      • Lorenz sagt:

        Technisch auch schon lange machbar. Implantierbare RFID-Chips werden schon seit 20 Jahren bei Haustieren eingesetzt. Der Einsatz bei Menschen als Ausweis ist so ein Schreckgespenst aus dem Vereinigten Königreich und den USA, da dort kein Personalausweis oder keine Pflicht zu diesem existiert…

        • Hörzu sagt:

          Welche Informationen können auf diesem RFID-Chip gespeichert werden? Eine 15-stellige Nummer zur Identifizierung. Ohne weiter Daten, ohne alles. Keine Update-Möglichkeit, nichts. Impfdaten stehen wo? Im Impfpass. Ein Riesen-Chip noch dazu, über 1cm lang. Nach 20 Jahren ist das Stand der Technik.

          Und es gibt ernsthaft Leute, die glauben, dass sie in einer Flüssigkeit einen unsichtbaren Großrechner implantiert bekommen, der sie nicht nur überwacht und jede Bewegung protokolloiert, sonder auch noch steuert und magnetisch macht.

          🤦‍♂️

          • Lorenz sagt:

            Die Dinger können heute schon bis zu 8 KByte fassen. Das reicht schon für einen kleinen signierten Satz an Daten und ein kleiner Knubbel am Oberarm würde mich jetzt auch nicht stören. Das ist natürlich aber kein Großrechner im Nanometerformat mit 2 Km WLAN-Reichweite.

          • Gong sagt:

            Die Chips bei Haustieren fassen nur ein paar Bytes und sind vergleichsweise groß. RFID arbeitet passiv und Transponder haben somit grundsätzlich keine Reichweite. Die hängt vom Sender ab. Bei den „kleinen Knubbeln“ am (tatsächlich im) Oberarm wären das vielleicht 1-2cm brutto. Weniger als bei NFC.

    • Nico sagt:

      ui das klingt praktisch 🙂 Das wäre dann super entspannt 😉

  6. Fällt sagt:

    Hört doch endlich auf zu quatschen, dass hättet ihr gleich erledigen können beim Impfen, da wurden doch die Namen aufgeschrieben, lahmarschig. Nun muss jeder noch einmal zur Apotheke und die haben zu tun nur weil die Ämter schlafen

    • Sachverstand sagt:

      Nun ja, nicht immer auf die Verwaltungen schieben.Ich hörte auf einer PK vor ca. 2-3 Wo. von Bundesminister Spahn das der Plan vorsieht, jeder Geimpfte bekommt automatisch die Bestätigung in Papierform per Post zugeschickt und kann entweder den Code auf das Handy übertragen oder das Schriftstück verwenden. Entweder hat man davon Abstand genommen oder man geht in S.-A., mal wieder, den eigenen Weg. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?

      • Horch und Guck sagt:

        Folgendes steht beim RKI:

        Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?
        Ja. Dort, wo die Impfung erfolgte, kann nachträglich der QR-Code ausgestellt werden. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundeländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.

  7. Hallenser sagt:

    Kurz gesagt, Ihr alle wisst auch nicht, was mit der ganzen Impfung und digitalem Impfausweis bezweckt werden soll. Das was das Bundesgesundheitsamt und ihrer Handlanger sagen (für die Gesundheit der Bürger ) ist es auf keinem Fall.

    • Horch und Guck sagt:

      Ich freu mich drauf, dass ich mir keine PIN mehr merken muss und künftig per Handgelenk auflegen Geld abheben und einkaufen kann.
      Meine Ex-Kollegen kommen vor Lachen nicht in den Schlaf. Es kann so einfach sein!

  8. Lotte sagt:

    Ich finde es unpraktisch, dass nun noch ein digitaler Impfpass ausgestellt wird. Klar nervt es denn in Papierform immer mitnehmen zu müssen aber wie oben schon gesagt wurde warum ließe sich das Ganze nicht auf der Versichertenkarte der Krankenkasse speichern. Schließlich wurde genau dafür extra in z.B. Zahnarztpraxen/ Arztpraxen Software und Gerätschaften eingeführt damit sich Medizinische Daten schneller und leichter von Arzt zu Arzt oder Zahnarzt usw. übertragen lassen können. Wieso soll es dann nicht möglich sein dort auch die Patienten „Kartei“ drauf zu packen (auf die KVK)
    Ja schonl klar, weil das zu einfach wäre.

    • Lesezirkel Halle sagt:

      „Die KVK sollte seit dem 1. Januar 1995 auch ein Lichtbild für über Fünfzehnjährige gem. § 291 Abs. 2 SGB V enthalten. Diese Regelung wurde zum 1. Januar 1996 Pflicht, aber sie wurde erst ab 2012 mit Einführung der eGK umgesetzt. Zusätzliche Daten darf die Krankenversicherungskarte nicht enthalten. Die Karte ist technisch auch nicht geeignet, größere Mengen weiterer Daten darauf zu speichern, da sie maximal 256 Byte Speicher besitzt, von denen bereits etwa 30 Byte zur internen Beschreibung der Karte benötigt werden.“

      „Während auf der KVK nur die oben genannten Daten gespeichert werden durften, muss die eGK geeignet sein, ärztliche Verordnungen (sogenanntes eRezept) und den Berechtigungsnachweis für EU-Ausländer (sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte) zu speichern. Die Gesundheitskarte muss geeignet sein, freiwillige Anwendungen zu unterstützen, (…)

      Dabei können, weil der Speicherplatz (…) auf der eGK begrenzt ist (32 kB), nur bis zu 8 eRezepte und die Notfalldaten auf der eGK selbst speicherbar sein. Die übrigen freiwilligen Anwendungen wie z. B. eine Patientenakte werden auf Servern der sog. Telematik-Infrastruktur abgelegt.“