Elternvertreter begrüßen Klima-Streiks hallescher Schüler

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75 Antworten

  1. Margot H. aus Halle sagt:

    Wenn man sieht, was für irre Helikoptereltern mit zu viel Zeit sich in den Elternräten tummeln, verwundert ein derartig stumpfsinniges und anbiederndes Statement überhaupt nicht.
    Fehlt nur noch, dass Schüler und deren Eltern attackiert werden, die bei diesen „Schulstreiks“ nicht mitmachen wollen. Viele dieser Elternräte sind so drauf, dass sie ihre eigene linksgrüne Weltanschauung für die einzig Wahre halten. Und nur dafür darf natürlich gestreikt werden.
    Hatten wir alles schonmal diese lähmende idelogisierte Indoktrination.

  2. 10010110 sagt:

    Wenn man sich die Wortwahl dieses Stadtelternrats anschaut, dann weiß man ja, was für Helikoptereltern da drin sitzen. 🙄 Warum „Schüler“ sagen, wenn man auch umständlich „Lernende“ oder „Schülerinnen und Schüler“ sagen kann.

    Und das schlimme ist, dass diese Indoktrination langsam Wirkung zeigt und manche Schüler schon von selber so anfangen zu reden.

    • Grundgesetz sagt:

      Helikoptereltern, so so. Was hinter dieser Wortschöpfung steht ist dir offensichtlich nicht bewusst. Worum es inhaltlich überhaupt geht, ist dir ebenfalls entgangen. Hauptsache was unsinniges in die Tasten geklimpert.
      Tipp für dich und alle anderen die es nicht verstanden haben. Es geht ums Grundgesetz und für welchen Personenkreis es gilt.

      • 10010110 sagt:

        Wenn du mitgedacht hättest, hättest du vielleicht auch erkannt, dass es mir nicht ums Grundgesetz geht, sondern um die Wortwahl und die dahinterstehende Ideologie der Leute, die diese Wortwahl pflegen. Und ich werde ja wohl noch Kritik an der Wortwahl in einem Artikel, in dem diese verwendet wird, hervorbringen dürfen?

        Wenn man „die Schüler“ sagt, denken doch die wenigsten zuerst an Jungs, genauso wie man nicht nur an Jungs denkt, wenn man „die Kinder“ sagt. „Lernende“ zu sagen, ist also völlig übertriebener vorauseilender Gehorsam vor was auch immer sich diese Leute denken, was sonst passieren würde.

        • Grundgesetz sagt:

          „Lernende“ zu sagen, ist also völlig übertriebener vorauseilender Gehorsam…..

          Nö ist es nicht, wieso auch.

          Mitdenken tu ich, deswegen habe ich auch auf deine Aussage „Helikoptereltern“ reagiert dessen Kontext du offensichtlich nicht verstehst/, kennst.
          Aber mit dieser Aussage „Wenn du mitgedacht hättest, hättest du vielleicht auch erkannt, dass es mir nicht ums Grundgesetz geht,“ wird auch deutlich, Inhalte sind dir egal.

  3. farbspektrum sagt:

    “ Dem gegenüber jedoch der Unterrichtsausfall, der durch die Wahrnehmung der Rechte aus dem Grundgesetz erfolgt“
    Diese Herleitung hätte ich doch gern erklärt.
    Dass sie das Recht zur Demonstration haben, ist unbestritten. Dass sie das während der Schulzeit machen müssen, kann ich nicht ais dem GG herleiten.

    • Seb Gorka sagt:

      Kannst du aus dem GG herleiten, dass sie nicht während der Schulzeit demonstrieren dürfen? Falls nicht, hast du das Problem (fast) ganz allein gelöst.

    • Grundgesetz sagt:

      …..Dass sie das während der Schulzeit machen müssen,……
      Nun, zuerst woher nimmst du das müssen? Keiner muss aber jeder kann und zwar ohne Anmeldung und Erlaubnis und ohne eine zeitliche Begrenzung.

      • farbspektrum sagt:

        Neulich verglich ein Schwachkopf in den ÖR Demonstrationsrecht mit Schulpflicht und kam zu dem Schluss, dass das eine das andere nicht ausschließt. Dabei ist das gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob das Demonstrationsrecht die Schulpflicht verletzen darf,

        • Grundgesetz sagt:

          Und wieder falsch. Die Frage muss
          lauten, darf die Schulpflicht das Demonstrationsrecht verletzen?
          Denn das Demonstrationsrecht steht im Grundgesetz, die Schulpflicht nicht.

          • farbspektrum sagt:

            Weiterbildung für dich:
            „In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. (wikipedia)

          • Seb Gorka sagt:

            Im Grundgesetz findest du wohl nichts von Schulpflicht? Kein Wunder, dort steht auch nichts. Denn, wie du richtig gegoogelt, aber nicht bzw. falsch verstanden hast, ergibt sich die Schulpflicht nicht aus dem Grundgesetz, wohl aber die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen. Ausführungen zum Vorrang des Grundgesetzes vor einfachem Bundes- und Landesrecht findest du bestimmt auch bei Wikipedia.

            Die Landesverfassungen enthalten übrigens auch nichts zur Schulpflicht. Diese wird durch einfache Landesgesetze geregelt, und die stehen in der Hierarchie weit unter dem Grundgesetz und der darin verankerten Versammlungsfreiheit.

            Du kannst das akzeptieren, auch wenn es dir nicht gefällt, oder du machst weiter wie bisher und behauptest trotz deiner selbst gefundenen (und ignorierten?) Beweise das unrichtige Gegenteil. Mal sehen, wofür du dich entscheidest.

          • Grundgesetz sagt:

            Seb Gorka

            Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Ich hatte ja die Hoffnung, er würde selbst darauf kommen, wenn er schon am googeln ist.
            Aber bis zum Artikel 19 GG ist er offensichtlich nicht gekommen eben sowenig zum Artikel 31 GG, was dann wohl zu der „Verwirrung?“ führte.
            Aber in der Landesverfassung ist die allgemeine Schulpflicht schon verankert hier in Artikel 25. Dieser zu finden unter Einrichtungsgarantien. Die Spezifizierung der Schulpflicht erfolgt dann im Schulgesetz im fünften Teil §§ 36-44a.
            Zu Farbi, dieses war nun Weiterbildung für dich, ob es Wirkung zeigt, werden wir sehen.
            Die Hoffnung stirbt zuletzt.

      • Schuldirektor sagt:

        Es gibt hier einen Konflikt zwischen Art. 7 und Art. 8 GG. Diesen Konflikt hat das BVerfG schon mehrmals zu beurteilen gehabt und ihn mit Hilfe praktischer Konkordanz gelöst. Kann jeder selbst googeln. Heißt das Recht aus Art. 8 GG ist nicht unbeschränkt, sondern durch Art. 7 GG dahingehend zu untersuchen, ob es nicht einen zumutbaren Weg gibt, beides in Einklang zu bringen. Bis jetzt hat noch niemand erklären können, warum es nicht zumutbar ist, nach der Schule oder am Wochenende oder in den Ferien dieses Recht wahrzunehmen. Mithin ist die Haltung der Minister nur vernünftig. Das dieselben Herrschaften auch für die Unterrichtsausfaelle verantwortlich sind, kann ja wohl kaum als Begründung herhalten. Nebenbei: Gibt es nicht auch noch andere Dinge, für die es sich zu demonstrieren lohnt wie z.B. soziale Gerechtigkeit oder Erhalt der Demokratie? An welchen Tagen wird denn dafür demonstriert?

        • Seb Gorka sagt:

          Wann demonstrierst du denn? Mal abgesehen von der tagtäglichen Demonstration deiner Unwissenheit im Internet. Warum sollen Schüler für deine Interessen eintreten, wenn du es selbst nicht schaffst?

          Artikel 7 des Grundgesetzes normiert nicht die allgemeine Schulpflicht. Lies ihn mal laut, dann merkst du es vielleicht.

          • Schuldirektor sagt:

            Keine Sachargumente oder warum werden wir persönlich? Irgendwie erinnerst Du mich an den Spiegelleser, der auch durch Beratungsresistenz glänzte. Was das Bundesverfassungsgericht ist, weißt Du aber? Die sehen das leider in ständiger Rechtsprechung anders. Es muss nicht ausdrücklich in Art. 7 GG das Wort Schulpflicht auftreten. Allerdings steht da, dass das Schulwesen Aufgabe des Staates ist. Und nun kommt das Zauberwort „Auslegung“ dieser Norm. Daraus folgert das Bundesverfassungsgericht u. a. die Schulpflicht. Allerdings überträgt das GG das dann den Ländern. Das kannst Du jetzt gerne weiter leugnen, es wird nicht richtiger. Zum Schluß verrate ich Dir noch was. Ich finde die Schülerdemos sogar gut. Nur bei der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der praktischen Konkordanz sieht es da nicht so gut aus. Schüler können halt zumutbar auch zu anderen Zeiten auf die Straße gehen.

          • Schuldirektor sagt:

            Keine Argumente oder warum werden wir persönlich? In Art. 7 GG steht zwar nicht ausdrücklich“Schulpflicht“. Das ist aber auch nicht erforderlich. Das Schulwesen wird als Aufgabe in die Hand des Staates gegeben. Daraus folgert das Bundesverfassungsgericht durch Auslegung die Schulpflicht. Das ist sogar ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Aufgabe ist durch das GG an die Länder delegiert. Also leugne ruhig weiter, es hilft Dir nichts. Vielleicht solltest Du auch mal was anderes tun als nur Spiegel zu lesen. Oder ihr macht eine Klassenfahrt zum Bundesverfassungsgericht und lasst es euch dort erklären.

          • Seb Gorka sagt:

            Das Bundesverfassungsgericht folgert aus Artikel 7 die Schulpflicht? Wo hast du denn den Unsinn her? Das ist eine ganz persönliche Frage. Wenn du dir das nicht nur ausgedacht hast, hast du wohl ganz schnell das entsprechende Urteil parat. Mehrere sogar, es ist ja schließlich „ständige“ Rechtsprechung.

            Aber da wird wohl wieder nichts kommen…

  4. Veit Zessin sagt:

    Die „Lernenden“, die Freitags der Schule fernbleiben, sind an diesem Tag „Schulschwänzende“ oder „Demonstrierende“. So macht man sich für den Arbeitsmarkt fit. Im Übrigen: falls es denn wirklich stimmen sollte, dass der Mensch mit den industriellen Kohlendioxid-Emissionen signifikanten Anteil an der Erderwärmung hat: Dann bitte dort demonstrieren, wo die Hauptemittenten zu Hause sind und von Tag zu Tag mehr rausgepustet wird, nämlich in China. Die Chinesen machen knallharte nationale Politik und lachen sich ein Fäustchen über die nur ideologisch begründete Deindustrialisierung des einstigen Exportweltmeisters, der mit gigantischem Aufwand noch das letzte Staubkorn und CO2-Molekül zu beseitigen sucht und die modernsten und saubersten Kohle-Kraftwerke der Welt stilllegt.

    • Pro Kopf emittieren die Chinesen deutlich weniger CO2. Besonders, wenn man die Emissionen der für Europa und Amerika produzierten Güter korrekt zuweist.

      Merke: dass der Nachbar seinem Hund auch den Haufen nicht hinterherräumt, macht es bei dir selbst nicht besser.

  5. Tote Biene sagt:

    So ein verquaster Unfug.

    Aber gut. Ich werde auch keine Regel mehr beachten. Wenn mich ein Staatsdiener daraufhin anhaut, sage ich: Das ist meine Form von Klimastreik, weil du als Staatsvertreter ja auch Auto fährst und somit bei den Bösen stehst. Ich bin aber für eine gute Sache und in staatsbürgerlicher – nein, weltbürgerlicher Mission unterwegs und darf desterwechen nicht belangt werden! Pech hätte ich lediglich bei einer Fahrradstreife der Polizei.

  6. ohne Zensur sagt:

    Wenn man sieht, was für irre Helikoptereltern mit zu viel Zeit sich in den Elternräten tummeln, verwundert ein derartig stumpfsinniges und anbiederndes Statement überhaupt nicht.
    Fehlt nur noch, dass Schüler und deren Eltern attackiert werden, die bei diesen „Schulstreiks“ nicht mitmachen wollen. Viele dieser Elternräte sind so drauf, dass sie ihre eigene linksgrüne Weltanschauung für die einzig Wahre halten. Und nur dafür darf natürlich gestreikt werden.
    Hatten wir alles schonmal diese lähmende idelogisierte Indoktrination.

  7. Caroline sagt:

    Letzten Freitag in den Ferien hätte man doch ebenso auf dem Markt eine Klima-Demonstration abhalten können! Warum wurde dies nicht gemacht? Dann wären doch bestimmt ganz viele Jugendliche auch mit ihren Eltern erschienen!!! 😉 Und das wäre viel ehrlicher gewesen! Aber so kann man wieder einmal schwänzen mit Rückendeckung einzelner Eltern.

    • Seb Gorka sagt:

      Die meisten Eltern gehen arbeiten, viele – nicht nur einzelne – davon auch freitags.

      • Ladenhorcher sagt:

        Na, dann können sie doch mal gegen CO2 streiken, der Arbeitgeber hat garantiert vile Verständnis dafür

        • Seb Gorka sagt:

          Kommt auf den Arbeitgeber an. Da gibt es allerdings nur wenige, die Streiks befürworten. Das liegt aber in der Natur der Sache. Wenn du irgendwann mal am Arbeitsleben teilnimmst, wirst du das vielleicht verstehen.

          Es ging hier um die Frage, ob am Freitag „doch bestimmt ganz viele“ Eltern teilgenommen hätten. Hätten sie nicht.

        • Wilfried sagt:

          N ein hat er nicht. Es kann nicht jeder wild streiken außerhalb des Strekgesetzes. Un schon gar nicht für Dinge, die nicht streikfähig sind. Frag deine Gewerkschaft, ob sie für Freibier streiken darf

    • Seemann71 sagt:

      Da war ja niemand da!!! Allen mit dem umweltfreundlichen Luftfahrzeug im Urlaub in der weiten Welt.
      Links-Grüner Blödsinn.

  8. Kommentator2.0 sagt:

    Finde ich gut, dass hier Unterstützung der Eltern kommt. @Tote Biene: Weniger Autos, mehr Fahrrad, mehr Fahrradstreifen der Polizei! @Veit Zessin: Wenn jeder bei sich selbst anfängt, anstatt mit dem Finger auf andere zu zeigen, können wir schnell viel bewegen. Auch die Chinesen erkennen die Klimaproblematik. Es gibt bereits zahlreiche gute Ansätze, die sogar besser sind als die der Deutschen. Und der pro Kopf Ausstoß ist immerhin für die letzten Jahrzehnte bis heute niedriger als der unsrige.

  9. farbspektrum sagt:

    „Auch die Chinesen erkennen die Klimaproblematik. Es gibt bereits zahlreiche gute Ansätze, die sogar besser sind als die der Deutschen. “
    Ja und?
    „Und der pro Kopf Ausstoß ist immerhin für die letzten Jahrzehnte bis heute niedriger als der unsrige.“
    Und noch einmal: Gesamtausstoß = ProKopfAusstoß x Köpfe
    Katar hat übrigens den mit Abstand höchsten ProKopfAusstoß

    Logik und Mathematik scheinen in den letzten Jahrzehnten von Ideologen aus dem Schulplan gestrichen worden sein.

    • Logik und Mathematik kennst du nur von Fotos von Mathelehrern, oder? Wenn du beliebig große oder kleine Gruppen von Menschen zusammenfasst, indem du irgend ein Label draufhaust, wird daraus kein einzelner Mensch oder kein einzelnes Organ.
      Westeuropa und Nordamerika zusammen haben einen höheren Ausstoß als China. Shanghai hat einen kleineren als Kanada. Trotha stößt weniger CO2 aus als Leipzig. Und Du weniger als alle Schulen Deutschlands zusammen.

      Wenn der weltweite CO2-Ausstoß zurück gehen soll (und das muss er), müssen natürlich die Länder mit hohem Pro-Kopf-Ausstoß massiv sparen. Wer denn sonst?

  10. Oberlehrer sagt:

    Zu dummen Kindern gehören eben meist dumme Eltern. Dann sollen die Helikopter-Eltern mal während ihrer Arbeitszeit demonstrieren und feststellen was ein Abmahnung ist.

  11. Karl Murks sagt:

    Nach dem Geschwurbel dieser Elternräte dürften die Schüler auch die Schule schwänzen, weil sie zum Beispiel für mehr Abschiebungen illegaler Migranten sind.
    Immerhin eine legitime demokratische Forderung, Frau Merkel hat’s versprochen und nicht gehalten.
    Und es ist allemal ein Grundrecht dafür zu demonstrieren.
    Oder gilt das nur für grüne klimahysterische Demos?
    Wer Schule schwänzen einmal für ein demokratisch legitimiert hält, muss das künftig auch in anderen Fällen tun, die ihm vielleicht nicht passen.
    Wo soll das hinführen?
    Aber soweit denken diese rot-grün ideologisierten Elternvertreter und ihre Claqueure nicht.

    • Seb Gorka sagt:

      Schwänz besser nicht die Schule, egal aus welchem Anlass. Wie man allein an deiner unbeholfenen Anwendung von „schlau“ klingenden Wörtern sieht, hast du noch viel zu tun in Sachen Bildung.

    • Ja, diese legendären illegalen Immigranten. Jedes Märchenbuch kann gar schreckliche Lieder davon singen.

      Aber die 500 Polizisten in Bayern, die jetzt schon Ewigkeiten dazu abgestellt sind, dieser Legende auf den Grund zu gehen, haben bisher wie viele illegal Einreisende erwischt? 10? Oder sogar schon 12?

      Langsam glaube ich, dass die Polizisten in Wirklichkeit nur Einhörner oder Wunderheiler suchen sollen, und die ganzen illegalen Immigranten nur eine Schutzbehauptung sind.

      Wenn man allein gegenrechnet, wie viel reale Sicherheit diese Seehofer-Symboltruppe durch normale Polizeiarbeit geschafft hätte. Man hätte Drogendealer und Kurierfahrer erwischen können, Kaufhausdiebe und Abgasbetrüger. Ach nee, streich die Abgasbetrüger, gegen die wird ja nicht ermittelt. Oder man hätte Frauen vor prügelnden Hausmännern schützen können. Raser aus dem Verkehr ziehen.

      Aber nein, die Mär vom illegalen Immigranten war zu schön.

  12. Elke Pielert sagt:

    Es wäre sehr interssant zu wissen, wer genau da im Namen der Elternvertreter der Stadt gesprochen hat. In meinem Namen wurde dies jedenfalls nicht getan und ich wurde als Elternvertreter auch nicht gefragt. Wenn Schüler udn Eltern etwas für den Klimaschutz tun wollen dann gäbe es viele Vorschläge: mehr zu Fuß gehen oder den ÖPNV(Feinstaub und CO und NO- Emissionen vermeiden) nutzen; kein Handy mehr nutzen (Kinderarbeit, Ressourcenverschwendung seltener Erden, Elektrosmog), kein fastfood mehr konsumieren – nur noch Bio kochen (Preisdifferenz im Haushaltsbudget durch Taschengeldverzicht ausgleichen), keine Markenklamotten mehr- nur noch Secondhand……und vor allem: MINT- Fächer belegen um dafür zu sorgen, dass es auch in Zukunft innovative Lösungen aus Dtl. gibt!
    Solange es nur beim Schwätzen bleibt, ist es nichts als Schule schwänzen.Schade, dass der Staat und seine Beamten (Lehrer) hier ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
    Solange es nur beim Schwätzen bleibt, ist es Schulschwänzen

    • Wilfried sagt:

      Im Prinzip richtig, nur hat Sachsen-Anhalt keine verbeamteten Lehrer, nur verbeamtete Direktoren.

      • Ich wusste ja, dass du von vielen Gebieten keine Ahnung hast. Aber jetzt kommt noch eins dazu. Man ist zur Verbeamtung zurückgekehrt.

        • Wilfried sagt:

          Gewiss, gewiss, aber nicht bei den längerdienenden Kollegen, sondern nur noch bei möglichen Neueinstellungen. Sonst hättest du ja mal die Kolleginnen und Kollegen auf dem Marktplatz fragen können, ob sie den als Beamte(?) ind der GEW(?) überhaupt streiken dürfen… und wer sich in der „Rose“ in die Streikliste (fürs Streikgeld) eingetragen hat. Beamte bekommen das nämlich eben nicht… Aber laber ruhig weiter, bis isn 100 jahren mal wieder vollverbeamtete Lehrkräfte vor den Klassen stehen sollten

      • StER Halle sagt:

        Nee, das ist so nicht richtig. Wenn Sie die letzten Meldungen zum Lehrerstreik aufmerksam verfolgt hätten, wüsten Sie das die verbeamteten Lehrer Schulschließungen während des Streikes verhindert haben, da diese nicht Streiken dürfen.

    • StER Halle sagt:

      …Es wäre sehr interessant zu wissen, wer genau da im Namen der Elternvertreter der Stadt gesprochen hat… Der StadtElternRat, steht aber im Artikel. Und wir sind nun mal die gewählten Vertreter aller Eltern dieser Stadt. Es sind aber bald Wahlen (neue Schuljahr) da können Sie sich gern als aktives Elternteil an der kommunalen Elternarbeit aktiv einbringen. Ich freue mich auf Ihre Mitarbeit.

  13. HansimGlueck sagt:

    Ach mein bunter Ideologe, warum scheibst du „Ja und?“ und zitierst nicht weiter aus deiner Quelle, die dir sagt, dass der Pro-Kopf-Ausstoß eines Deutschen noch um einiges Höher als von einem Chinesen ist? Du wirst es natürlich gleich genau ausrechnen, um dem mal vorwegzugreifen, es ist immer noch ein Viertel mehr.

  14. farbspektrum sagt:

    Weil das Beispiel Katar vor Augen führt, wie sinnlos der Prokopf-Vergleich ist. Menschen sind nun mal in Staaten organisiert und die CO2-Emissionen werden durch staatliche Gesetze reglementiert.
    Rechne mal:
    1.400.000.000 Chinesen erhöhen ihren Ausstoß von 6,57 um 1%, während die 83.000.000 Deutschen ihren Ausstoß um 10% senken.

  15. Daniel M. sagt:

    Nachvollziehbares und ermutigendes Statement der Elternvertreter.

  16. farbspektrum sagt:

    „Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut unterstützt die Forderung vieler Umweltökonomen nach einem weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten für Kohlenstoffdioxid. Er weist jedoch darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems rasch und global abgestimmt erfolgen muss und sich alle Länder daran beteiligen müssen. Eine einseitige Vorgehensweise mit der Hoffnung, alle Länder irgendwann in das System einzubinden, wie sie derzeit von der EU verfolgt wird, könne aufgrund der Reaktion der Angebotsseite mit fortschreitender Zeit einen immer stärker werdenden komparativen Preissenkungseffekt erzeugen. Dies könne sogar zu einer Beschleunigung des weltweiten Schadstoffausstoßes führen.[21] “ (wikipedia.
    Das ist der Knackpunkt. Es gibt keinen weltweiten Handel mit Emissionsrechten und es wird auch keinen geben.Es gibt keine „Weltgemeinschaft“, von der deutsche Medien immer so gern faseln.

  17. Schuldirektor sagt:

    Hier noch für Seb Gorka persönlich die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Schulpflicht und Grundrechtsschranke durch Art. 7 GG. Das Aktenzeichen lautet: 1 BvR 984/17 und kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abgefragt werden. Darin werden auch die vorhergehenden Entscheidungen dazu genannt. Danach hat das Interesse der Schüler und Eltern bei der Prüfung der praktischen Konkordanz zurück zu treten, wenn es zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmoeglichkeiten gibt zur Wahrung der Grundrechte. Es bleibt bei der Frage, warum es nicht zumutbar ist, nach der Schule zu demonstrieren.

    • Seb Gorka sagt:

      In dieser Entscheidung, wie auch in den darin zitierten, geht es nicht um die Schulpflicht, die „per Auslegung“ des Artikel 7 GG gefolgert wurde und „in Konflikt“ mit Art.8 GG steht. Vielmehr berufen sich die Beschwerdeführer auf ihr Recht, an einer Schule aufgenommen zu werden. Steht gleich am Anfang der Gründe. Das ist so ziemlich das Gegenteil von einem Verstoß gegen die Schulpflicht, den du versuchst, zu finden.

      Die Schulpflicht wird auch in Nordrhein-Westfalen durch einfaches Gesetz, namentlich das „Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“, geregelt. Ja, in der Landesverfassung NW wird die Schulpflicht bzw. ihr allgemeines Bestehen postuliert. Regelung übernimmt aber ein (einfaches) Gesetz. Steht da auch.

      Aber vielleicht warst du beim Googeln einfach zu schnell und hast dich nur vertan. Wagst du noch einen Versuch? Vielleicht findest ja wirklich etwas und revolutionierst die bisherige Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehrmeinung.

  18. farbspektrum sagt:

    Und wenn sich sich Logikverdreher auf den Kopf stellen. Schulpflicht und Demonstrationsrecht können zweifellos nebeneinander bestehen. Hier wird das Schuleschwänzchen lediglich eingesetzt um die Teilnahme zu erhöhen und mehr Aufmerksamkeit zu erreichen.

  19. farbspektrum sagt:

    Und wenn sich sich Logikverdreher auf den Kopf stellen. Schulpflicht und Demonstrationsrecht können zweifellos nebeneinander bestehen. Hier wird das Schuleschwänzen lediglich eingesetzt um die Teilnahme zu erhöhen und mehr Aufmerksamkeit zu erreichen.

    • Seb Gorka sagt:

      Sie existieren nebeneinander. Das ist offensichtlich, schon weil es regelmäßig demonstrierende Schüler gibt. Du weißt nur (immer noch) nicht, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen.

      Warum dich das überhaupt so aufregt, ist völlig unklar und auch ein wenig besorgniserregend. Du bist weder Schüler, noch Lehrer, noch Elternteil schulpflichtiger Kinder, noch hast du in sonst irgendeiner Weise damit zu tun. Im Gegenteil, du bestreitest sogar, dass das, was mit den Demonstrationen angesprochen wird, überhaupt existiert oder – wohl je nach deiner Tagesform bzw. was du unmittelbar zuvor im Internet aufgeschnappt hast – keinen Einfluss hat oder China überhaupt an allem Schuld hat. Vielleicht ist es die Aufregung, wenn nicht pure Angst, weil eine bestimmte 16jährige morgen in Hamburg ist? Mal sehen, ob du wieder „gefälschte“ Videos zu entdecken glaubst.

      Das Grundgesetz formuliert an keiner Stelle eine Schulpflicht. Die kann schon deswegen nicht mehr wiegen, als das Recht aller Deutschen, sich zu versammeln – ein fundamentales Grundrecht. Das bleibt logischerweise auch so, wenn du dich auf den Kopf stellst.

      • farbspektrum sagt:

        „Das Grundgesetz formuliert an keiner Stelle eine Schulpflicht.“

        „In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. “

        (1) Beruht eine Verletzung der Schulpflicht auf einer Verletzung der Pflichten nach § 43 Abs. 1 Satz 4 kann gegen die Erziehungsberechtigten ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Für die Durchführung des Zwangsgeldverfahrens bei Verletzung der Schulpflicht sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
        SA:
        (2) Ein Schulpflichtiger, der ohne berechtigten Grund seinen Verpflichtungen aus § 36 Abs. 1 nicht nachkommt, kann der Schule auch gegen seinen Willen zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, den Ausbildenden und den Arbeitgeber des Schulpflichtigen sowie die Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes, ohne Erfolg geblieben sind. Die Zuführung wird von dem für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Landkreis oder von der zuständigen kreisfreien Stadt angeordnet.

        • Seb Gorka sagt:

          „… das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen.“

          Exakt. Das Grundgesetz ist weder Recht der Länder, noch ein Landesgesetz. Du hast den Anschluss gefunden. Herzlichen Glückwunsch.

  20. Schuldirektor sagt:

    Okay, das war jetzt meine Schuld. Wie konnte ich auch annehmen, dass Du offen zugibst, daneben zu liegen, lieber Seb Gorka. Aber selbst Du wirst der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnommen haben, dass Art. 7 GG eine Grundrechtsschranke beinhaltet. Das steht da auch für Dich ausdrücklich drin. Was eine Schranke ist, weißt Du ja wahrscheinlich auch. Jetzt versuch mal zu kombinieren, was eine Schranke bedeuten könnte in Bezug auf das Schulwesen, dass wie Du weißt dem Staat als Aufgabe zusteht. Damit werden die Grundrechte der Eltern und Schüler eingeschränkt. Nenn doch mal nur ein einziges Lehrbuch aus dem Staatsrecht, welches Deine kühne These belegt. Oder beweg Dich mal zur Uni ins Juridikum und frag einen beliebigen Jurastudenten, der die Vorlesung zu Grundrechten besucht hat. Du wirst weinen. Oder frag Google, und gib die Stichworte Schulpflicht und Art. 7 GG ein. Huch soviele Treffer? Von Unis, Vorlesungsskripten von Professoren usw. Alle sind die gegen Dich. Sogar Wikipedia behauptet das. Da solltest Du aber schnell was machen und Wikipedia berichtigen. Das könnte eine Verschwörung sein. Mehr schreib ich jetzt nicht mehr zu dem Thema. Ich gehöre zum arbeitenden Teil der Bevölkerung und kann nicht wie Du rund um die Uhr in Foren schreiben. Und noch eins. Das sich Schüler Sorgen um die Zukunft machen wegen Klimawandel find ich gut. Das kann gerne mehr sein. Nur warum muss es während der Schulzeit sein? Weder in dem Artikel noch sonst kam bisher ein einziger plausibler Grund. Nicht mal von Dir und Du bist ja wie man hier erfahren darf sonst auch spontan-kreativ.

    • Seb Gorka sagt:

      Artikel 7 enthält sogar mehrere Grundrechtsschranken, wie er auch mehrere Grundrechte enthält. Absatz 1 („Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“) enthält jedoch weder ein Grundrecht, noch eine Schranke. (Vgl. u.v.a. Sachs, Grundgesetz; Epping, Grundrechte; Manssen, Staatsrecht II.)

      Auch bei Wikipedia steht, was ich nun schon mehrfach schrieb: Die Schulpflicht wird von den Ländern geregelt, nicht durch das Grundgesetz und nicht durch Artikel 7 des Grundgesetzes, wohl aber das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Artikel 8. Landesgesetze stehen in der Rangordnung (weit) unter dem Grundgesetz. Das bestätigt dir jeder Jurastudent im ersten Semester und übrigens auch jeder Nichtjurist, der auch nur mit Grundlagen zum öffentlichen Recht in Kontakt gekommen ist, einschließlich Schülern. Wenn du niemanden davon kennst oder dich nicht traust, zu fragen:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland)

      Was stört dich an Demonstrationen während der Schulzeit? Du bist – auch wenn du das anscheinend gern wärst – zu dieser Zeit nicht in der Schule. Wenn du wissen möchtest, warum die Schüler während der Schulzeit demonstrieren und du dir wirklich nicht vorstellen kannst (nicht mal aufgrund deiner Reaktion darauf?), warum und du auch noch nie davon z.B. im Internet gelesen oder bei den zweifellos unzähligen Fachgesprächen, die du zu diesem Thema geführt haben musst, gehört hast, verrate ich dir hier (k)ein Gehemnis:

      https://fridaysforfuture.de/

      Das ist eine deutschsprachige Webpräsenz. Ich gehe davon aus, dass du viele Sprachen sprichst und du (spätestens jetzt) weißt, dass es eine internationale Bewegung ist und daher noch viele weitere Präsenzen vorhanden sind. Alle bieten Informationen zu deinen brennenden Fragen.

      • farbspektrum sagt:

        Keiner will jemandem das Demonstrationsrecht wegnehmen. Du hackst auf etwas herum, was keiner in Frage stellt. Wenn durch die Teilnahme an einer Demonstration aber gesetzliche Pflichten verletzt werden, muss das geahndet werden, Und das erfolgt auch vielfach durch den Vermerk von Fehlstunden auf dem Zeugnis.

        • Seb Gorka sagt:

          Auch das habe ich dir schon ausführlich dargelegt. Das Fernbleiben vom Unterricht kann geahndet werden, es muss aber nicht geahndet werden. Auf dem Zeugnis werden keine Fehlstunden vermerkt, sondern höchstens Fehltage und diese tauchen nicht auf dem Abschlusszeugnis auf.

  21. Mutter sagt:

    Diese „Elternvertreter“ sollten lieber nicht in meinem Namen sprechen.
    Wenn die ihren Nachwuchs dumm lassen wollen – was er ja schon offensichtlich zeigt – ist das deren Sache.
    Die sollen sich mit öffentlichen Aufrufen zum Schule schwänzen zurück halten.

    • geraldo sagt:

      Niemand hat gesagt, dass Demokratie einfach wäre und keine Anstrengungen erfordert.

    • StER Halle sagt:

      An welcher Stelle Ruft der StadtElternRat auf die Schule zu schwänzen?

      ….Wenn die ihren Nachwuchs dumm lassen wollen – was er ja schon offensichtlich zeigt – ist das deren Sache. …
      Bitte mal lesen, Sie werden feststellen, dass Sie eine Grundschulregel offensichtlich nicht verinnerlicht haben. Nach dem Schreiben die Eigenkontrolle nicht vergessen. Dieser Satz ist dann doch eher peinlich. Ihnen scheint an unterschiedlichen Punkten grundlegendes Wissen zu fehlen.
      Bitte lesen Sie doch einfach nochmal die Inhalte von „Friday for Future“ und die Entstehungsgeschichte,
      sowie Ihre These/ Vermutung: Alle Eltern, der Kinder die sich an den Demonstrationen beteiligt haben, sind Mitglieder im StadtElternRat!

  22. farbspektrum sagt:

    Das Grundgesetz formuliert an keiner Stelle eine Schulpflicht.“

    „In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. “

    (1) Beruht eine Verletzung der Schulpflicht auf einer Verletzung der Pflichten nach § 43 Abs. 1 Satz 4 kann gegen die Erziehungsberechtigten ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Für die Durchführung des Zwangsgeldverfahrens bei Verletzung der Schulpflicht sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
    SA:
    (2) Ein Schulpflichtiger, der ohne berechtigten Grund seinen Verpflichtungen aus § 36 Abs. 1 nicht nachkommt, kann der Schule auch gegen seinen Willen zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, den Ausbildenden und den Arbeitgeber des Schulpflichtigen sowie die Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes, ohne Erfolg geblieben sind. Die Zuführung wird von dem für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Landkreis oder von der zuständigen kreisfreien Stadt angeordnet.

    • Seb Gorka sagt:

      Natürlich gibt es eine Schulfplicht und für die meisten Schüler auch eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht (ja, schon das sind zwei verschiedene Dinge). Du hackst auf etwas herum, was keiner in Frage stellt. Wenn durch die Teilnahme an einer Demonstration diese Pflicht verletzt wird, greifen die Rechtsfolgen der jeweiligen Landesschulgesetze. Bei deren Anwendung spielt es z.B. eine große Rolle, aus welchem Grund gegen die Pflichten verstoßen wurde.

      Du hast wieder deine Experten-Links wieder nur überflogen, und vielleicht nicht mal das.

  23. g sagt:

    in anderen Bundesländern stalkt die Polizei hinter Schulschwänzern her , und fängt die samt Eltern auf dem flughafen ab ..

    aber hier ist schwänzen noch was gutes .. und politisch korrekt.

    • farbspektrum sagt:

      Regeln, die je nach Bedarf durchgesetzt werden. Zumal wenn man Angst vor einer großen organisierten Masse hat. Der deutsche Michel muss vereinzelt werden. dann kann man mit den meisten machen, was man will, und sei es, den Parkabstand von der Bordsteinkante nachzumessen.

  24. StER Halle sagt:

    Mal an alle „Schulschwänzerapokalypse“ Vertreter. Worüber reden wir hier eigentlich? Nur zur Erinnerung, 1 mal im Monat Freitags von 11 bis 13 Uhr.
    Für eine der wichtigsten Sachen der Welt die im übrigen auch im Grundgesetz verankert ist Artikel 20a. Allein die durch die Organisatoren so getroffene Entscheidung, nur einmal im Monat und von 11 bis 13 Uhr zeigt deutlich, dass die Lernenden mehr Verantwortungsbewusstsein haben, als so mancher Schreiberling hier.

    • g sagt:

      na zum glück kann meine Tochter schon selbständig denken und muss nicht selbsternannten weltenrettern nachlaufen.
      Sie baut sich lieber selber eine Zukunft zusammen und wer weiss evtl entwickelt sie in Zukunft mal wertvolle Technologien damit es der Menschheit besser geht.
      blödschwatz auf dem Marktplatz hilft da eher nicht.

      • Bollwerk sagt:

        „na zum glück kann meine Tochter schon selbständig denken […]“

        Wenn deine Tochter tatsächlich selbstständig denken kann, dann wird sie sicher nicht sagen „Weiter so“. „Weiter so mit unserer bisherigen Lebens- u. Handlungsweise“. Und offenbar hast auch du nicht ansatzweise verstanden, warum diese Kinder und Jugendlichen demonstrieren. Aber tröste dich. Du bist nicht allein.

    • lupenreiner Demokrat sagt:

      Oha.
      Wofür darf man denn alles Schule schwänzen und wer soll das – ganz toll demokratisch – entscheiden?
      Was dem einen wichtig ist, scheint für andere nur Dummschwätz.
      Darf man nur „fürs Klima“ streiken, weil einige selbsternannte Demokraten das gutheißen?
      Was ist mit dem Weltfrieden? Oder der Rente mit 33? Tierrechte? Kinderrechte?
      Demokratisch genauso legitim.
      Also streiken diese manipulierten Kinder jetzt nicht nur einmal im Monat, sondern viel öfter.
      Ist doch angeblich ein demokratisches Recht.
      Oder dann doch nicht?

      • Seb Gorka sagt:

        „Man“ darf die Schule überhaupt nicht schwänzen, jedenfalls nicht, solange man der Schulbesuchspflicht unterliegt.

        Was stört dich daran, wenn „man“ es doch tut?

        Übrigens wurde „fürs Klima“ gestreikt, bevor „selbsternannte Demokraten“ (sind damit die Eltern der Schüler gemeint?) das gutgeheißen haben.

        Es ist offensichtlich, dass du nicht mal mit Lupe herausfinden konntest, was Demokratie ist und ob sie überhaupt etwas mit den Demonstrationen zu tun hat. Aber du gibst dir immerhin Mühe, wenn auch mit wenig Aussicht auf Erfolg.

  25. farbspektrum sagt:

    Wir reden hier von der Schulpflicht. Die Versammlungsfreiheit wird nicht in Frage gestellt, wenn sie ihrer Schulpflicht nachkommen. Das eine schließt das andere nicht aus.