Härtefall-Kommission in Sachsen-Anhalt erteilt 18 Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis

Ihre Abschiebung stand bevor. Bei 12 Anträgen hat eine Kommission den Härtefallersuchen stattgegeben, der Innenminister hat zugestimmt. Damit dürfen 18 abgelehnte Asylbewerber, unter ihnen eine Familie mit drei Kindern, aus dringenden humanitären Gründen vorerst im Land bleiben und haben eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Die Personen kommen aus Afghanistan, der Russischen Föderation, Albanien, Armenien, Burkina Faso, Syrien und Togo.

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Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Auch wenn nicht jeder Fall, der an die Kommission herangetragen wird, zu einem Bleiberecht führt, konnte erneut vielen Menschen eine friedvolle und damit positive Zukunft ermöglicht werden. Die hohe Erfolgsquote der an den Innenminister zur Entscheidung vorgelegten Ersuchen ist Ausdruck der Gewissenhaftigkeit der Kommissionsmitglieder, die oft eine mühevolle Arbeit in dem Bewusstsein leisten, dass die zu treffenden Entscheidungen von enormen Auswirkungen für das weitere Leben der Betroffenen sind.“

Innenminister Michael Richter: „Damit die Anwendung von Recht nicht zu humanitären Härten führt, brauchen wir auch in Zukunft eine Institution wie die Härtefallkommission, um im Einzelfall unzumutbare Härten für Flüchtlinge abzuwenden.“ Gleichzeitig dankte er den in der auslaufenden Legislatur berufenen Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit.

Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2020 abschließend in sieben Sitzungen über 18 Anträge (einer davon aus dem Jahr 2018, fünf aus 2019). Neu eingegangen sind 21 Anträge, die 46 Menschen, davon sechs Familien mit 19 Kindern, betreffen. Hauptgründe für die Antragstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, wie die gesundheitliche Situation. Offen sind derzeit noch elf Anträge.

Hintergrund:

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Das seit 2005 bestehende Gremium der Härtefallkommission prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Vor Beratung und Entscheidung der Anträge erfolgt durch das jeweilige antragstellende Kommissionsmitglied eine ausführliche Recherche zur individuellen Aufenthalts- und Integrationsbiografie der betroffenen Personen.

Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen. Grundlage ist § 23a des Aufenthaltsgesetzes.

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24 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Kinder sind natürlich immer ein wunderbarer Vorwand, die werden immer gern als Schutzschild benutzt. 🙄

    • Paula sagt:

      Ähh…wer macht in diesem land die jobs, die der deutsche nicht mehr machen will?

      • Paul sagt:

        Du nicht. Die deutsche Paula rettet die Welt und hat keine Zeit für den Kleinkram.

      • JS sagt:

        @paula In den seltensten Fällen die Leute um die es hier geht.

        • Paula sagt:

          Die deutsche paula? Weltretten? Von beidem war hier nicht die rede.
          und in den seltensten fällen dürfen asylbewerber , hier überhaupt arbeiten solange deren aufenthaltsstatus nicht geklärt ist.

  2. Malte Sören sagt:

    Bedingungsloses Bleiberecht für alle! Das finde ich gut, gerade die Straftäter müssen besser geschützt werden, wo kämen wir denn hin wenn die alle abgeschoben werden würden!

  3. Anonym sagt:

    Friedvolle und positive! Friedvoll nein positiv ja!

  4. Daniel M. sagt:

    Solch eine soziale Kommision würde ich mir auch bezüglich der Notbetreuung von Kleinen Kindern, die nicht geflüchtet sind oder sogar hier geboren sind, wünschen.

    • Wuffi sagt:

      Es hört nicht auf werden wir denn nur noch von Bekloppten regiert. Sie sollten abgeschoben werden da muss es auch gemacht werden. Es wird immer lächerlicher.

  5. Franz sagt:

    Keine dieser Maßnahmen ist richtig, es gibt eindeutige Gesetze und die heißen Abschiebung.

    • xxx sagt:

      Wie heißt denn das Gesetz?

      • Paul sagt:

        Musst Du lesen.

      • Frau Halle sagt:

        „Wie heißt denn das Gesetz?“

        Aufenthaltsgesetz. Ist ganz neu, erst seit 2005 in Kraft, kannst du also nicht kennen, obwohl du sehr schlau und sehr informiert bist. Aber 16 Jahre sind ja nix.

        Allerdings war die Regelung im vorher geltenden Ausländergesetz die gleiche, seit 1990 hier und seit 1965 in der BRD. Na ja, wirst sicher wieder eine Ausrede haben. 🙂

      • Minna von Barnhelm sagt:

        @×××
        Das Gesetz heißt Gesetz, Meister Wichtig.

  6. Paul sagt:

    Wer weiß, wie der deutsche Sozialstaat funktioniert, wo man wie und welches Geld abgreifen kann. Der gibt dies in einer Art kolonialer (weißer) Großherzigkeit gerne an die entfernten Völker dieser Welt weiter. Somit wird das Ego gestreichelt (bunt) und das Geld kommt ja von den bösen deutschen (braunen) Nazi-Konzernen.

    Das kannste Dir nicht ausdenken.

  7. sXe4Life sagt:

    Bleiberecht für Alle! Wir haben Platz. Und dann auf die Straße gehen und so Sachen wie einen Mietendeckel fordern. Kausale Zusammenhänge sind nicht jedermanns Sache.

  8. T. sagt:

    Meinor, du erreichst fast das intellektuelle Niveau eines Einleitungstextes von Wikipedia.

  9. Bärbock sagt:

    Einfach beim Asyl angeben:
    Verfolgter homosexueller Christ
    und alles wird gut.

    • Malte Sören sagt:

      Gilt auch verfolgter, homosexueller Terrorist? Was meinst du?

      • Linda Flint sagt:

        Macht die Sache ein klitzekleines bisschen Schwieriger. Aber ProAsyl wird dafür schon einen findigen Anwalt zur Seite stellen.

        Ansonsten ist der oben genannte Wortlaut schon stimmig und wir auch so tausendfach angewendet. Das es nachher Machos mit einem Frauenbild aus dem Mittelalter sind, ist erst einmal egal. Man kann ja sagen, was man will.