Abgelehnte Asylbewerber bleiben bis zu 18 Monate im Heim
Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig bis zu 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Das hat der Landtag am Donnerstag beschlossen. Das Aufnahmegesetzes wird entsprechend geändert. Aktuell gilt die Wohnverpflichtung für ausreisepflichtige Ausländer, deren Asylantrag als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, sechs Monate.
Mit dem im November 2016 verabschiedeten Konzept zur Unterbringung von Schutzsuchenden im Land Sachsen-Anhalt sei sichergestellt, dass die Erstaufnahmekapazitäten den mit der Gesetzesänderung entstehenden höheren Bedarf an Plätzen decken, so daß Land. Die Unterbringungskonzeption des Landes sehe mittelfristig die Unterbringung an zwei Standorten, Halberstadt und Stendal, vor.
„Durch die Verdreifachung der Verweildauer von ausreisepflichtigen Ausländern in den Erstaufnahmeeinrichtungen entlasten wir die Kommunen, da die Zuweisungen sinken. Zudem bieten die Erstaufnahmeeinrichtungen unmittelbare Angebote der Rückkehrberatung“, sagt Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht.
Ausnahmen gelten im Rahmen des Aufnahmegesetzes weiterhin für besonders schutzbedürftige Personen. Von der Gesetzesänderung unberührt bleibt, dass Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten (z. B. Westbalkan-Staaten) bis zu ihrer Ausreise zum Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung verpflichtet werden.
Die Landesregierung bereitet gerade eine Haushaltssperre vor, und das schon zu Anfang des Jahres. Begründet wird dies mit der maroden Nord-LB. Für von unfähigen Finanzhaien geführte Banken sowie für Ausreisepflichtige, die nicht ausreisen, fließen Milch und Honig weiter, während die Zukunft der deutschen Steuerzahler verheizt wird. Marode Behörden, überforderte Bildungseinrichtungen, grassierenden Kriminalität und gammelnde Infrastruktur sind mittlerweile Markenzeichen des einstmals stolzen Industrielandes.