Halle bekommt einen Mietspiegel

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12 Antworten

  1. Christian Feigl sagt:

    Ich bin in den Artikel nicht korrekt wiedergegeben worden. Die Passage “ Da könne man als Mieter ausziehen. Deshalb brauche es keinen Mietspiegel“ habe ich so nicht gesagt. Auch würde ich eine solche Aussage nie treffen. Vielmehr setze ich mich für einen Mietmarkt ein, der es allen Mietern ermöglicht zu fairen Mietpreisen in ihren angestammten Wohnumfeld wohnen zu können.
    Mit der Einführung eines Mietspiegels ist zwar das Zurückweisen von Mietensteigerungen über die Vergleichsmiete einfacher möglich, aber eine „Angleichung“ an die Vergleichsmieten wird mit der Einführung bei den Verträgen mit langer Laufzeit zu erheblichen Erhöhungen führen. Wir halten dies für eine Fehler. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen geändert werden (wie von anderen Kommunen bereits gefordert). Erst dann ist eine Einführung eines Mietspiegels sinnvoll.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Herr Feigl,
      Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich doch gerade erst zum. 1.1.2020 dazu geändert!
      https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-vergleichsmieten-1671648

      Aber was stand nicht schon so Alles in den vergangenen Koalitionsverträgen zu diesem Thema drin?
      https://www.breiholdt-legal.de/koalitionsvertrag-endverhandelt-das-kommt-auf-vermieter-zu/

      Und wie Sie richtig gelesen haben, sollte der geforderte Zeitraum von 10 Jahren der Mieter – Verbände / SPD ja auch nur überprüft und nicht festgeschrieben werden!

      Wie lange wollen Sie denn jetzt auf die nächste Gesetzesänderung warten, bis Ihre Partei die Bundesregierung stellt und Herr Habeck Bundeskanzler wird?

      Im Übrigen müssten wir heute nicht über die Erstellung eines Mietspiegels für unsere Stadt diskutieren, den gab es bereits vor 10 Jahren schon einmal!

    • Christian Gobst sagt:

      Die Stadt Halle hatte von 1998 durchgehend bis Mitte 2014 einen Mietspiegel, welcher allgemein anerkannt war und zu keinen erheblichen Erhöhungen der Mieten geführt hat. Vielmehr führte er über Jahre zu einer Befriedung und einer Transparenz des Wohnungsmarktes. Denn in den Mietspiegel fließen nicht nur mathematisch die Spitzenmieten ein, sondern er bildet gerade die ganze Spanne des Wohnungsmarktes ab. Die Preissteigerungen sind vorrangig erst in den letzten fünf Jahren zu verzeichnen, also nach Ablauf des alten Mietspiegels. Ich bin selbst privater Kleinvermieter und habe die Miete bislang noch nie im laufenden Mietverhältnis angepasst. Wahrer Kostentreiber sind eher die stark gestiegenen Bau- und Handwerkerpreise und die immer komplexer werdenden energetischen Bauvorschriften bei Modernisierungen. Diese fließen letztendlich in die Miete ein. Es stellt sich auch die Frage, welche Rolle die kommunalen Wohnungsunternehmen in der Zukunft bei der sozialen Wohnraumbereitstellung einnehmen ? Denn diese haben mit den Projekten in den letzten Jahren vorrangig hochpreisigen Wohnraum in den Markt gebracht.

  2. Christian Feigl sagt:

    „Gemäß § 558 Abs. 2 BGB dürfen zur Erhebung eines Mietspiegels nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Dies folgt aus der Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB). Diese Berechnungsweise stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Vermieter und der Mieter dar. Vermieter haben ein Interesse nach einer Festlegung, die möglichst nahe am aktuellen Marktpreis liegt. Mieter möchten die Mieten möglichst niedrig festlegen. In Märkten mit steigenden Mietpreisen wird hierdurch die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig niedriger als die Marktmiete festgesetzt. Zum 1. Januar 2020 wurde der Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre verlängert. Mietverbände und seit 2019 auch die Stadt München fordern, dass eine zeitliche Beschränkung abgeschafft wird, um die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber der Marktmiete noch weiter zu senken.[10] Interessensverbände der Wohnungswirtschaft lehnten hingegen bereits eine Verlängerung auf sechs Jahre ab.[11]“
    Der Einfachheit halber habe ich mal einen Absatz aus Wikipedia kopiert. Hier wird die Problemlage recht deutlich.
    Nehmen wir mal Halle-Neustadt als Beispiel. Gehen wir davon aus, dass 1/3 der Wohnungen in den letzten 10 Jahren keine Mietveränderungen unterzogen wurden und das sich in den anderen 2/3 Mietpreissteigerungen von 5-30 % gab (durch Neuvermietung, Sanierungen, Staffelmieten etc.). Nun werden eben diese 2/3 des Bestandes für die Berechnung des Mietspiegels herangezogen. Der Vermieter der Wohnungen, die bisher keine Mietsteigerung verlangte, hat mit dem Mietspiegel die besten Argumente dies nun nachzuholen. Die Mieten werden somit auf ein vergleichbares Maß angehoben. Das kann man legitim finden oder nicht. Aber man sollte sich nicht vor dem Problem verschließen – wir warnen davor.
    Den Effekt der Deckelung nach oben mit dem Mietspiegel sehen wir natürlich auch. Deshalb lehnen wir das Instrument ja nicht grundsätzlich ab. In der jetzigen Situation finden wir das Instrument unbrauchbar und verzichtbar.

    • Christian Gobst sagt:

      Das beantwortet nicht die Frage, welche Rolle die kommunalen Unternehmen wie z.B. HWG und GWG zukünftig einnehmen? Als Stadtrat und Aufsichtsratmitglied der größten Wohnungsgesellschaft in Halle könnten Sie auch unabhängig vom Mietspiegel einen entsprechenden Mietendeckel den kommunalen Gesellschaften politisch vorgeben, solange der Stadtrat jedes Jahr Millionengewinne von den Unternehmen verlangt, befeuert dies den Mietenmarkt nur um so mehr. Wozu braucht es zwei große kommunale Wohnungsgesellschaften mit zwei Aufsichtsräten, zwei Geschäftsführungen usw. die hochpreisig Sanieren? Reicht nicht ein kommunales Unternehmen welches den Zweck ausführt, für den es gegründet wurde, die Bereitstellung von Wohnungen für breite Teile der Gesellschaft mit sozial verträglichen Mieten, gern dann auch mit Selbstverpflichtung zum Mietendeckel für benachteiligeFamilien/Sozialleistungssempfänger..

    • Ex-Grün-Wähler sagt:

      Herr Feigel, ich habe Sie für intelligenter gehalten. Ernsthaft zu meinen, dass kein Mietspiegel wirklich „günstiger“ für Mieter sei, glaubt nicht einmal die AfD.

      • Achso sagt:

        Die AfD glaubt aus Prinzip viele Dinge nicht, z.B. dass ein menschengemachter Klimawandel stattfindet. Das ist das Geschäftsmodell der AfD und keine Messlatte für Intelligenz oder Fakten.

  3. lederjacke sagt:

    Exgrün, Sie verwechseln sicher einen Herrn Feigel mit dem Stadtrat Feigl. Herr Feigl hat Recht. Ohne Mietspiegel würden die Mieten schwieriger zu erhöhen sein. Der Mietspiegel nützt den Vermietern. Der „Mieterrat“ agiert daher ziemlich unprofessionell. Was sagt der Mieterbund?

  4. Fritz sagt:

    Der Bauverein Halle Leuna verschickt jetzt pünktlich seinen Mietern eine Mieterhöhung… Zufall?

  5. lederjacke sagt:

    Zukunftsmensch, primär stört mich der Mietspiegel. So habe ich es auch geschrieben. Was der Mieterbund zur aktuellen Debatte sagt, fehlt noch. Der Mieterrat hat sich dazu ja schon positioniert. Nicht im Interesse der Mieter*innen.