Halle gegen Rechts darf auf dem Markt demonstrieren

Unter dem Motto »Menschenrechte gelten für alle: ZASt Halberstadt schließen« gibt es am Samstagnachmittag auf dem Markt in Halle eine Kundgebung von „Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“. Die Kundgebung war zunächst durch die zuständige Versammlungsbehörde bei der Polizeiinspektion Halle verboten worden, dagegen legten die Veranstalter erfolgreich Rechtsmittel vor dem VG Halle ein. Das OVG Sachsen-Anhalt bestätigte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.#
In seinem Aufruf zur Kundgebung führt das Bündnis zur Situation der Geflüchteten aus »Die Form der Unterbringung erlaubt ihnen nicht, ausreichend effektive Maßnahmen für ihren Gesundheitsschutz zu ergreifen – in einer Massenunterkunft lassen sich Menschenansammlungen nicht vermeiden, die Massenunterkunft ist eine staatlich hergestellte Menschenansammlung. Daher fordern wir den Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, auf, sofort die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine dezentralere Unterbringung der Geflüchteten zu organisieren.«
Für die Kundgebung hat das Bündnis eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko der Teilnehmer_innen zu minimieren. So müssen zwischen den Personen zwei Meter Abstand gehalten werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 50 Personen begrenzt, das Bündnis hat nur intern mobilisiert und um vorherige Anmeldung gebeten. Die Teilnehmer werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, das Bündnis ruft nicht öffentlich zur Teilnahme an der Kundgebung auf. Erlässt die zuständige Versammlungsbehörde neue Auflagen, sind kurzfristige Änderungen möglich.
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