Sachsen-Anhalt prüft Erlaubnis für kleinere Veranstaltungen

Große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten. Die Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt weist nun darauf hin, dass die Landesregierung für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern derzeit für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.
Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt.
Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.
Neueste Kommentare