Halle weiterhin ohne Wildtierverbot in Zirkussen
Derzeit gastiert der Zirkus Berolina auf dem Festplatz an der alten Eissporthalle, unter anderem mit Elefanten und Kamelen. Geht es nach der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, dann wird es künftig keine Zirkusse mit Wildtieren mehr auf städtischen Flächen geben. Auf Antrag der Fraktion sollte die Stadtverwaltung die Möglichkeiten ausloten.
Nun liegt das Ergebnis vor. Demnach sieht die Stadt derzeit keine Handhabe, Zirkussen mit Wildtieren von städtischen Flächen fernzuhalten. Die zuständige Beigeordnete Katharina Brederlow äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Für den Tierschutz und etwaige Wildtierverbote sei der Bund zuständig. Andere europäische Länder sind hier schon weiter. So haben Österreich, Polen, England, Schweden, Dänemark, Belgien und die Niederlande bereits Wildtiere ganz oder teilweise verboten. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung zuletzt im März aufgefordert, die Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus grundsätzlich zu verbieten. Doch mehr ist nicht passiert.
„Da der Bund im Bereich der Tierhaltung in Zirkusbetrieben bislang nur zurückhaltend agiert, werden seit vielen Jahren bundesweit kommunale Beschränkungen bei der Vergabe öffentlicher Plätze an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten in ihrem Programm führen, diskutiert“, so Brederlow. Zwar gibt es dazu bisher noch keine obergerichtliche Entscheidung. Beispielsweise hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz eine dortige Verbotssatzung zu Wildtieren gekippt. So greife das Verbot des Mitführens und des Auftretens von bestimmten Wildtierarten in Zirkussen in unzulässiger Weise in das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung laut Grundgesetz ein, befand das Gericht. Ähnliche Urteile gibt es aus Darmstadt und München.
Zusammengefasst sieht Brederlow keineChance, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verbot durchzusetzen. Allerdings würden die Zirkusbetrieb bei künftigen Verträgen dazu verpflichtet, bei der Haltung, dem Mitführen und den Auftritten von Tieren die Einhaltung des geltenden Tierschutzrechts und der Zirkusleitlinie zu beachten. Bei Verstößen bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Allerdings stelltdie Stadt Zirkussen ohnehin derzeit nur den Festplatz zur Verfügung. Zwar treten im Stadtgebiet auch immer wieder andere Zirkusse auf, so unter anderem am Göttinger Bogen oder in Bruckdorf. Doch hierbei handelt es sich um Privatflächen, da hat der Stadtrat ohnehin nichts zu melden.
Ich hätte gerne mal gewusst, wass die Stadträte dazu sagen, dass in Leipzig bereits ein Wildtierverbot herrscht. Wieso geht das dort, aber hier nicht?
Was sagen denn die Leipziger Stadträte dazu, daß hier kein Tierverbot herrscht?