Hundesteuer-Einnahmen in Halle (Saale) um 12 Prozent auf 632.000 Euro gestiegen

Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen im 1. Halbjahr 2022 mehr Hundesteuer ein als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (6 088 Tsd. EUR).

Mit einem Anstieg von 456 Tsd. EUR verbuchten die kommunalen Kassen Einzahlungen dieser direkten Gemeindesteuer in Höhe von 6 544 Tsd. EUR. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, stiegen die Hundesteuereinzahlungen im Vergleich zur Vorcoronazeit (1. Halbjahr 2019) um 1 127 Tsd. EUR bzw. 21 %.

Die 3 kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt verzeichneten die höchsten Einzahlungen. Zusammen nahmen diese 1 496 Tsd. EUR der Hundesteuer ein. 632 Tsd. EUR Hundesteuer verbuchte die kreisfreie Stadt Halle (Saale), 66 Tsd. EUR bzw. 12 % mehr als im 1. Halbjahr 2021. Danach folgte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 618 Tsd. EUR und einem Anstieg der Einzahlungen um 79 Tsd. EUR bzw. 15 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In die Kasse der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau flossen 246 Tsd. EUR Hundesteuer im 1. Halbjahr 2022. Pro Kopf nahm die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau mit 3,12 EUR die Spitzenposition unter den kreisfreien Städten ein. Es folgte die kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 2,66 EUR pro Kopf und die Landeshauptstadt Magdeburg mit 2,63 EUR pro Kopf.

Die kreisangehörigen Gemeinden nahmen in der 1. Jahreshälfte 2022 zusammen 5 048 Tsd. EUR Hundesteuer ein. Das waren 311 Tsd. EUR bzw. 7 % mehr Einzahlungen als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Stadt Halberstadt verzeichnete im 1. Halbjahr 2022 im kreisangehörigen Raum die höchste Hundesteuer mit 209 Tsd. EUR, gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 153 Tsd. EUR und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 127 Tsd. EUR. Die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen an Hundesteuer im kreisangehörigen Raum verbuchten die Gemeinden Möser mit 7,51 EUR, Kabelsketal mit 6,94 EUR und die Stadt Arnstein mit 6,77 EUR.

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Keine Antworten

  1. Gd sagt:

    So weinig?

  2. steuerHunde sagt:

    Große Hunde haben in einer Stadt nichts zu suchen! Artgerechte Haltung ist unmöglich und Gassigehen, in dem man jedesmal den Hund per Auto „ins Grüne“ fahren muss, verbietet sich aus mehrereren Gründen. Alles was größer ist als ein Shiba Inu müsste genehmigungspflichtig sein, also nur aus besonderen Gründen wie Blindenhund etc. erlaubt werden.

    • Blabla sagt:

      Stimmt, genauso wie Kinder nichts in der Stadt zu suchen haben. Eine „artgerechte Aufzucht“ ist dort kaum möglich, was sich daran zeigt, wie die meisten unterwegs sind und sich geben. Das beweisen jeden Tag sehr viele Menschen. Aber für die Kinder gibt es noch Geld … für den Hund muss ich zahlen und bekomme nicht mal eine Gegenleistung (kaum vernünftige Hundewiesen, Kotbeutel etc.). Ob die Kinder dann irgendwann ihren Beitrag leisten ist auch fraglich, wenn ich mir so meine 100 Azubis im Betrieb anschaue.

    • Hans G. sagt:

      Die Schwurbler und ihr ewiger hang zu Rassentheorien.

  3. Zappelphilipp sagt:

    Die Steuereinnahmen könnten noch viel höher sein wenn das oamt Mal richtig kontrollieren würde ……

  4. Doris sagt:

    Alle die Tiere zu Hause haben sollten darauf Steuern zahlen . Genauso wie Radfahrer sie benutzen Straße/ Fußweg/ Radweg ganz einfach.

  5. Schorsch sagt:

    Ich lebe in Gotha. Hier ist jeder grünstreifen von Hunden zugeschnitten. Viel Glück

  6. Na los bewegt euch! Ran an die Hundesteuer! sagt:

    Es gibt so viele die keine Hundesteuer zahlen das sollte mal überprüft werden.Denn das ist gegen die Hundesteuerbezahler wirklich ungerecht.Alle sollten wer ein Hund hat die Hundsteuer zahlen.Das ist Pflicht!!!