Im Stadtrat von Halle gilt künftig 3G

In Sachsen-Anhalt gilt bei den meisten Aktivitäten in Innenräumen 2G – also genesen oder geimpft. Sei es Restaurants, Sporttraining oder Veranstaltungen, Ungeimpfte haben hier trotz Tests keine Zutritt. Eine Ausnahme bildete bisher der Stadtrat. Das liegt auch am Grundsatz der freien Mandatsausübung. Doch im halleschen Stadtrat gilt künftig 3G.
Der Stadtrat hat einem Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, MitBürger & Die PARTEI, SPD und Hauptsache Halle & Freie Wähler mehrheitlich zugestimmt. Ungeimpfte Stadträte, die sich einem Test verweigern, können damit künftig nicht mehr an Stadtratssitzungen teilnehmen.
Johannes Streckenbach (CDU) merkte an, dass Stadträte die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, durch diesen Antrag von einer politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er sehe verfassungsrechtliche Bedenken.
Ähnlich sieht es Carsten Heym (AfD). „Wie rechtssicher sind wir dann?“, fragte er und verweist auf das Kommunalverfassungsgesetz, wonach kein Bürger ausgeschlossen werden dürfe. Es gebe zudem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zum Rederecht. Es dürfe nicht in das Mandat eingegriffen werden.
Yana Mark (FDP) sagte, man habe sich auch Gedanken über die Rechtssicherheit gemacht. Sie sehe hier aber keine Probleme. Der Antrag der FDP geht aber noch weiter: auch Geimpfte und Genesene müssen sich testen lassen. „Wenn wir hier eine maximale Sicherheit gewährleisten wollen“ sei der Antrag nötig.
Es gehe auch um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste, sagte Tom Wolter (MitBürger). Bedenken der Nichtteilnahme sieht er nicht. Schließlich gebe es Stadträte, die wegen der aktuellen Situation nicht teilnehmen wollen. Während es hingegen beim 3G-Beschluss ja die Möglichkeit gebe, sich testen zu lassen.
Es gebe Urteile aus Bayern und NRW, wonach man Stadträte ohne Test von der Sitzung ausschließen kann, meinte die Stadtratsvorsitzende Katja Müller.
Dennis Helmich (Grüne) sieht auch eine politische Aussage, für den Stadtrat eine 3G-Regel umzusetzen. Das sei schon die mildeste Variante, auch 2G oder 2G-Plus sei möglich gewesen. Doch hier stehe die freie Mandatsausübung entgegen.
„Wir wollen uns darüber hinweg setzen, was jeder Hallenser machen muss“, sagte Beate Gellert (Hauptsache Halle). Der Stadtrat habe eine Vorbildwirkung.
Rechtliche Bedenken könne kein Urteil aus Bayern oder NRW ausräumen, sagte Carsten Heym (AfD). Der Infektionsschutz sei nur gesichert, „wenn hier alle mit einem Test aufschlagen.“ Es habe keine rechtliche Bewertung gegeben. Die Verhinderung der Mandatsträger an einer Teilnahme an Sitzungen sei ein Eingriff in die freie Ausübung des Mandats.
Christoph Bergner (CDU) äußerte Bedauern, dass es von Seiten der Stadtverwaltung keine rechtliche Beratung gebe. Denn möglicherweise könnte es in dem Falle Probleme mit der Rechtssicherheit von Beschlüssen des Stadtrats geben.
Die Stadtratsvorsitzende Katja Müller (Linke) sagte, sie habe sich mit dem Fachbereich Recht verständigt. Auch mit dem Landesverwaltungsamt habe sie gesprochen. „Im Zweifelsfall müssen wir es darauf ankommen lassen. Das halten wir auch noch aus.“
Bürgermeister Egbert Geier sagte, auch er habe sich mit dem Fachbereich Recht abgestimmt. Von dort gebe es eine positive Stellungnahme.
Schon in der Bürgerfragestunde war die geplante 3G-Regelung Thema. Torsten Fritz kritisiert, dass in diesem Fall Personen, die sich nicht testen lassen wollen, von politischen Sitzungen ausgeschlossen werden. Er sehe dafür keine Ermächtigungsgrundlage. Fritz verweist auch auf die Corona-Verordnung, wo explizit politische Gremiensitzungen ausgenommen sind. „Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie einen Zwang zum Testen einführen?“, fragt er und sieht rechtliche Probleme mit den Plänen.
Es gebe eine rechtliche Prüfung, antworte die Stadtratsvorsitzende Katja Müller (LINKE). Es gebe auch entsprechende Urteile aus Bayern und NRW. Eine Testung sei eine geringe Hürde zur Teilnahme an politischen Sitzungen. Es sei zudem allen zuzumuten, sich testen zu lassen. Müller verwies auf die Vorbildwirkung. Zudem habe sie sich mit dem Landesverwaltungsamt rückgekoppelt, weiter habe es eine Prüfung durch das Rechtsamt gegeben.
Ich muss wieder mal auf den Marktschreier zurückkommen.
Was sagte der Marktschreier ? Die Altparteien arbeiten Hand in Hand und das schon seit der „Wiedervereinigung“ !
Ich verstehe die Politiker nicht. Auf der einen Seite muss jeder Arbeitnehmer, der ungeimpft ist sich jeden Tag testen lassen – das ist zumutbar, auf der anderen Seite ist es ihnen nicht möglich, sich vor der Sitzung testen zu lassen.
Wer gesund ist, muß das nicht beweisen. Pech für Dich, wenn Dein Arbeitgeber das anders sieht. Suche Dir doch einen anderen Job, einen, wo Du Dich nicht testen lassen mußt! Wenn Du das nicht kannst, dann hast Du eben Pech gehabt.
Ansonsten unterlasse es doch bitte, alle auf Dein proletarisches Konsumentenniveau herunterziehen zu wollen. Leider mußt Du offensichtlich Deinen Leidensdruck auf alle anderen Menschen gleichmäßig auswalzen, um wieder halbwegs zufrieden den aktuelle Tag zu bewältigen. Schade. Was bist Du nur für ein primitives, geistig ärmliches Würstchen!
„Wer gesund ist, muß das nicht beweisen. Pech für Dich, wenn Dein Arbeitgeber das anders sieht.“
Hast du die letzten Tage irgendwie im Winterschlaf verbracht?
Ich bin hellwach! Du aber nicht, „Pünktchen“!
Dann kannst du ja den Namen deines AG nennen. Oder wieder nur Lügen?
Pass bloss auf, du KasperIn!
Als selbständiger Anlagespezialist mit Telezugang zur Frankfurter Börse brauche ich diesen Scheissdreck eben nicht!
Das könnten andere auch machen, … dazu müsste aber mehr Gehirnschmalz zwischen den Ohren vorhanden sein!
Genau wie irgendwelche schwurbelnden Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es eben auch schwurbelnde Politiker, ist ja nicht weiter schlimm. Die Mehrheit hat sich ja richtig entschieden.
Die Impfungen nach dem Geschäftmodell von Zeitungsdrückern zu verkauften muss man in der Politik unbedingt unterstützen.
„Johannes Streckenbach (CDU) merkte an, dass Stadträte die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, durch diesen Antrag von einer politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er sehe verfassungsrechtliche Bedenken.“
Wenn es nur eine Möglichkeit geben würde, sich testen zu lassen. Völlig verrückte Welt. Der Herr Streckenbach dürfte vermutlich auch nicht Nackt zur Sitzung erscheinen, vielleicht sollte er dagegen auch klagen.
… Dein Satz zeigt das ganz deutlich: „Der Herr Streckenbach dürfte vermutlich auch nicht Nackt zur Sitzung erscheinen, vielleicht sollte er dagegen auch klagen.“
Bravo, willkommen im Club der impfgestörten Blubbersprecher! Gründet endlich Eure Selbsthilfegruppe und dann …tschüssi!