Jeder 10. Hallenser arbeitet in Billigjobs und Arbeitsgelegenheiten

Fast jeder zehnte Arbeitnehmer in Halle (Saale) ist nur marginal beschäftigt, wird also ausschließlich geringfügig entlohnt, kurzfristig beschäftigt oder befindet sich in einer Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, liegt der Anteil bei 9,8 Prozent und ist damit nach Altmarkkreis Salzwedel (10,5 %), gefolgt vom Burgenlandkreis (10,0 %) auf dem drittletzten Platz in Sachsen-Anhalt. Landesweit liegt der Durchschnitt bei 9 Prozent. In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau war der Anteil am niedrigsten (6,6 %).
Diese Zahlen werden auch für die Gesamtzahl der Erwerbstätigen herangezogen. Demnach waren 2017 in Sachsen-Anhalt 1 500 Personen mehr Menschen erwerbstätig als im Jahr zuvor, insgesamt auf 1,0093 Millionen (+0,2 %). Halle hat allerdings einen Rückgang um 0,6 Prozent zu verzeichnen.
Die meisten Erwerbstätigen waren im Jahr 2017 in den Dienstleistungsbereichen tätig. Im Landesdurchschnitt betrug der Anteil 72,1 %. Den höchsten Erwerbstätigenanteil in den Dienstleistungsbereichen an der Gesamtwirtschaft wiesen die kreisfreie Stadt Halle (Saale) (89,0 %) und die Landeshauptstadt Magdeburg (85,6 %) aus, den niedrigsten Anteil hatte der Landkreis Börde (61,6 %).
Der Anteil der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen lag im Land bei 8,7 %. Die höchste Selbstständigenquote hatte der Landkreis Stendal (10,5 %), die niedrigste Quote hatten die kreisfreie Stadt Halle (Saale) (6,5 %) und die Landeshauptstadt Magdeburg (6,8 %).
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Berechnungsstand der Länderergebnisse vom 25. Oktober 2018 (Bundeseckwert August 2018) basieren, handelt es sich um vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) und des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Dabei wurden die Kreisergebnisse der Jahre 2014 bis 2016 auf die neuen Länderergebnisse abgestimmt sowie das Jahr 2017 erstmals berechnet. In der Berechnung sind alle Erwerbstätigen (Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Beamte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie marginal Beschäftigte) berücksichtigt, die ihren Arbeitsort in Sachsen-Anhalt haben.
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