Junger Mann soll CBD-Shop in Halle überfallen haben – Prozess wegen schweren Raubs unter Ausschluss der Schuldfähigkeit

Der im September 2003 geborene Beschuldigte leidet an einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm ein besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der ausgeschlossenen Schuldfähigkeit begangen haben.
Er soll sich entschlossen haben, aus einem CBD-Shop in Halle möglichst viele Gegenstände ohne Bezahlung mitzunehmen. Nachdem er bereits am Nachmittag des Tattages im April 2025 das Geschäft ausgekundschaftet habe, habe er dieses am Abend erneut betreten, um seinen Plan umzusetzen. Dabei habe er eine leere Weinflasche mit sich geführt, um mit dieser den erwarteten Widerstand des Ladeninhabers zu überwinden. Während der Ladeninhaber im Hinterraum telefoniert habe, soll der Beschuldigte zielgerichtet sechs Gläser mit jeweils 40 g CBD mit einem Verkaufswert von jeweils 400 Euro an sich genommen und mit diesen ohne Bezahlung das Geschäft verlassen haben. Unmittelbar neben dem Geschäft habe er die Gegenstände in einen Hauseingang gelegt. Der Ladeninhaber habe den Vorgang bemerkt und sei vor das Geschäft getreten. Um die entwendeten Gegenstände zu sichern, habe der Beschuldigte den Ladeninhaber mit der Weinflasche bedroht und im Gesicht getroffen, wodurch dieser Schmerzen und eine gerötete Beule erlitten habe. Als der Ladeninhaber in sein Geschäft geflüchtet sei, sei ihm der Beschuldigte mit der erhobenen Weinflasche gefolgt und habe diesen aufgefordert, das Geschäft zu verlassen. Um seiner Forderung, ihm die Gegenstände ohne Bezahlung zu überlassen, weiter Nachdruck zu verleihen, habe der Beschuldigte versucht, die Weinflasche an einem Regal zu zerschlagen, um den Ladeninhaber verletzen zu können. Dies sei ihm jedoch nicht gelungen. Schließlich sei der Beschuldigte aus dem Geschäft geflüchtet und zu dem Nachbareingang gelaufen, wo er die dort abgestellten Gläser an sich genommen habe.
Der Beschuldigte hat teilweise Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Sowas kann doch keiner mit „psychische Erkrankung“ rechtfertigen, so ein Quatsch! Es sei denn, Heimtücke ist neuerdings eine psychische Erkrankung. 🙄
Heimtücke ist ein Mordmerkmal.
Psychische Erkrankungen werden nicht von anonymen Internetkommentaren diagnostiziert, sondern von Sachverständigen mit entsprechender Ausbildung.
Eine solche Erkrankung wäre auch keine Rechtfertigung. Der Schuldvorwurf würde geringer sein oder ganz entfallen.
Ingesamt Dinge, die seit vielen Jahrzehnten gängige Praxis sind.