Justizministerium in Sachsen-Anhalt bereitet Einrichtung eines Opferhilfefonds vor
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Einrichtung eines neuen Opferhilfefonds auf den Weg gebracht. Hierzu hat das Ministerium dem Landeskabinett den Entwurf einer „Richtlinie zur Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung“ vorgelegt.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht Regelungen vor, nach welchen Kriterien künftig Mittel aus dem Opferhilfefonds gewährt werden. Entsprechend des Landtagsbeschlusses wird das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Entwurf nun dem zuständigen Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zur Finalisierung zuleiten.“
Der neue Opferhilfefonds soll als subsidiäre Hilfeleistung Kriminalitätsopfern die Möglichkeit eröffnen, schnell und unbürokratisch Hilfe zu erlangen. Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Unterstützung richtet sich dem Grundsatz nach ausschließlich an Opfer von schweren Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere in Fällen von darauf beruhenden Großschadensereignissen und Terroranschlägen. Im Entwurf der Richtlinie sind pauschalierte Hilfen pro Person vorgesehen.
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Hätten die Opfer vom 9.10.2019 in Landsberg dann Hilfe vom Land bekommen?
„Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Unterstützung richtet sich dem Grundsatz nach ausschließlich an Opfer von schweren Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere in Fällen von darauf beruhenden Großschadensereignissen und Terroranschlägen.“
Wen interessiert eine „landesweite Bedeutung“, wenn man ein Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden ist? Für das Opfer ist es so bedeutsam wie es kaum schlimmer sein kann!