Kennzeichnungspflicht bei Polizisten rechtens
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens entschieden, dass die Kennzeichnung von im Einsatz befindlichen Polizeivollzugsbeamten aus Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß ist. Mit dieser Entscheidung wird § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes und damit zugleich die von der Landesregierung vertretene Rechtsauffassung bestätigt.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, sagt: „Die AfD ist mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht krachend gescheitert. Unser Gesetz, das nicht zuletzt auf einen Mitgliederentschied in der SPD zurückgeht, ist rechtsstaatlich unangreifbar und beeinträchtigt weder die Arbeit der Polizei noch die einzelnen Beamtinnen und Beamten in ihren Aufgaben. Die Versuche der AfD, sich als Wahrer von Polizeiinteressen aufzuspielen, haben sich erneut als Luftnummer erwiesen.“
Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Dr. Marcus Faber sagt: „Die Polizeikennzeichnung ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung und damit auch die Bestätigung der Rechtmäßigkeit, begrüße ich sehr. Eine Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten mit Nummern und nicht mit Namen, schafft eine hohe Transparenz für die polizeiliche Arbeit. Gleichzeitig wird die Privatsphäre der Einsatzkräfte geschützt und so die persönliche Sicherheit und Anonymität der Polizistinnen und Polizisten gewährleistet. Mit dieser nun bestätigten rechtsstaatlichen Praxis werden alle Interessen gewahrt und unsere Demokratie gestärkt,“ so Faber abschließend.
Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Die Entscheidung der Richter ist bedauerlich. Damit wurde eine gute Gelegenheit verpasst, die Rechte von Polizisten zu schützen und zu stärken. Zur Begründung der rein politisch motivierten Kennzeichnungspflicht ist ein künstliches Problem geschaffen wurden, das es nicht gibt, da Beamte auch ohne diese Kennzeichnung bislang immer identifiziert werden konnten. Die Regelung verletzt unserer Ansicht nach die Menschenwürde der Polizeikräfte. Der Generalverdacht gegenüber der Polizei ist Indiz dafür, dass die Freund-Feind-Erkennung bei der Landesregierung nicht intakt ist. Die AfD-Fraktion wird weitere rechtliche Schritte prüfen und sich zudem parlamentarisch für eine Beseitigung der Nummerierung engagieren. Sobald wir in Regierungsverantwortung gelangen, wird die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht zu unseren ersten Amtshandlungen gehören, um das Vertrauensverhältnis zur Polizei wiederherzustellen.“
Zitat des AfD-Hagen: „da Beamte auch ohne diese Kennzeichnung bislang immer identifiziert werden konnten“
Das ist einfach nur falsch. Ich erinnere alleine nur an Teile der HFC-Fans, die sich vor der Kennzeichnungspflicht immer echauffierten, dass ihnen gegenüber polizeiliche Gewalt ausgeübt wurde, man aber keine Anhaltspunkte für eine Anzeige hatte, da nicht klar war, wer von den Männern und Frauen mit Helm der Böse war.
Der AfD geht es wieder nur darum, jene Polizisten zu schützen, die entsprechendes Gedankengut pflegen und bei einer nicht genehmen Demo o. ä. gerne mal zuschlagen würden, ohne Konsequenzen zu erfahren.
Daher vielen Dank an unsere Rechtssprechung und wie Faber es schon formuliert: „Eine Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten mit Nummern und nicht mit Namen, schafft eine hohe Transparenz für die polizeiliche Arbeit. Gleichzeitig wird die Privatsphäre der Einsatzkräfte geschützt und so die persönliche Sicherheit und Anonymität der Polizistinnen und Polizisten gewährleistet.“ – guter Kompromiss, aber sowas kennt die AfD ja nicht. Schwarz-weiß, einfache Antworten, …
Bin auch für eine Kennzeichnungspflicht für Fussballfans und Demonstranten. Erleichtert die Arbeit ungemein.
Fußballfans und Demonstranten dürfen sich bei Versammlungen unter freiem Himmel nicht vermummen. Bereitschaftspolizei im Dienst dagegen sehr wohl (Helme).