Dienstaufsichtsbeschwerde: Keine Ermittlungen nach brutaler Attacke auf Radfahrer

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2 Antworten

  1. lapecho sagt:

    die verkehrsodnung sagt aus das man beim überholen von Radfahrern innerorts 1,5 meter abstand halten muss. er hat aber nicht überholt. er ist ihm entgegengekommen. und ich kenne solche biker. die fühlen sich sowas von im recht das sie keine bremse kennen. aber aufs blech hauen. geschieht ihm recht. der fasst nie wieder fremdes Eigentum an.

  2. V8 sagt:

    Der hat ne Ordnungsschelle bekommen.