Dienstaufsichtsbeschwerde: Keine Ermittlungen nach brutaler Attacke auf Radfahrer

Es ist die Nacht vom 16. auf den 17. April 2016 – eine laue Frühlingsnacht in der halleschen Innenstadt – da begegnen sich ein Radfahrer und ein Fahrer eines roten Sportwagens in der halleschen Innenstadt. Die Straße ist eng und deswegen auch als Einbahnstraße ausgewiesen. Doch für Radfahrer ist es ausdrücklich erlaubt, diese Straße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren. Auch den Autofahrern wird dies per Zusatzschildern angezeigt. Doch an diesem Abend ist es eine folgenschwere Begegnung zwischen dem Radfahrer und dem Fahrer des roten Sportwagens. Der Radfahrer fühlt sich wohl in der engen Straße derartig vom roten Sportwagenfahrer bedrängt, dass er diesem einen „Klapps“ mit der Hand auf die Karosse gibt. Was folgt ist eine Verfolgungsjagd, die über eine Einbahnstraße Richtung Reileck führt, die für Autofahrer in dieser Richtung gesperrt ist, da falsche Fahrtrichtung, jedoch für Radfahrer freigegeben ist. Der Sportwagenfahrer verfolgt den Radler sogar über den Fußweg – so die Informationen gegenüber „Du bist Halle“. Erst zwischen Blumenstraße und Mühlweg nimmt die Verfolgungsjagd ein brutales Ende. Laut Zeugen soll der Beifahrer des roten Sportwagens dem Radfahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Woraufhin der Notruf angewählt wird und Krankenwagen als auch Polizei am Tatort erscheinen. Dem Rettungssanitäter scheint bereits da klar zu sein, dass der Geschädigte an einem Auge eine schwere Verletzung vorliegen würde und der Mann umgehend in ein Krankenhaus müsse, was man auch den Polizeibeamten vor Ort mitteilt.
Auch wollen Zeugen in dem Auto einen roten Sportwagen und die vermutliche Marke erkannt haben. Desweiteren soll auch das Kennzeichen des Autos erkannt worden sein. Doch was geschieht? Nichts! Keine sofortige Einleitung einer Fahndung nach dem roten Sportwagen.
Währenddessen bestätigt sich im Krankenhaus die Vermutung des Rettungssanitäters, das Auge ist so stark durch den Schlag verletzt wurden, dass der Mann bis heute auf dem Auge nichts sehen kann. Nach mehreren Operationen schöpfen Ärzte und Patient die Hoffnung, dass man durch mindestens eine weitere OP die Sehkraft wiederherstellen kann. Wann und in welchem Umfang das gelingen wird, das muss abgewartet werden.
Während seines Krankenhausaufenthaltes dachte der Mann, die Ermittlungen würden in Gang kommen und die Polizei könne die Täter finden, denn so viele rote Sportwagen gebe es schließlich nicht. Doch geschehen ist nichts. Erst drei Monate nach der Tat erhält er eine Einladung zur Polizei und wird dort erstmals ordentlich zu den Vorgängen befragt.
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen „verschleppter Ermittlungen“
Es stellte sich heraus, dass der Vorfall von den Polizisten am Tatort als „leichte Körperverletzung“ eingestuft wurde. Der Beamte, der den Fall bearbeiten sollte war jedoch einige Wochen nicht im Dienst. Als er nach seiner Rückkehr den Fall auf dem Tisch hatte erkannte er, dass es sich hier um eine „schwere Körperverletzung“ handele und gab den Fall an das zuständige Dezernat ab. Hier wurde der Vorgang abermals an einen für mehrere Wochen abwesenden Polizeibeamten zur Bearbeitung zugewiesen.
Erst danach gab es dann auch den Fahndungsaufruf, der an die Presse verteilt wurde.
Jetzt liegt bei der Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die entsprechenden Beamten vor. Fragen zu den vermutlich verschleppten Ermittlungen will die Polizei nicht beantworten. „Nach mir vorliegenden Erkenntnissen wird der von Ihnen vorgetragene Sachstand möglicherweise strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für Bedienstete unserer Behörde haben. Aus diesem Grund ist es nicht möglich zu denen von Ihnen gestellten Fragen Stellung zu nehmen“, so Polizeisprecher Karlstedt.
Auch der MDR wird sich mit diesem Fall befassen, jedoch in Form eines Fahndungsaufrufes an die Bevölkerung. Hierfür hat bereits ein Kamerateam des MDR den Tatort aufgesucht und Szenen für die Sendung aufgenommen. Der Sendetermin ist am kommenden Sonntag um 19:50 Uhr.
die verkehrsodnung sagt aus das man beim überholen von Radfahrern innerorts 1,5 meter abstand halten muss. er hat aber nicht überholt. er ist ihm entgegengekommen. und ich kenne solche biker. die fühlen sich sowas von im recht das sie keine bremse kennen. aber aufs blech hauen. geschieht ihm recht. der fasst nie wieder fremdes Eigentum an.
Der hat ne Ordnungsschelle bekommen.