Lärm und Müll am „Bebel“: Stadt schickt regelmäßig Streifen vorbei

Der August-Bebel-Platz in Halle hat sich zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Doch mittlerweile geht von Besuchergruppen auch Lärm bis in die Nacht hinein aus. Deshalb mehren sich auch die Beschwerden von Anwohnern. Rund 20 Lärmbeschwerden sind in diesem Jahr bereits eingegangen, so Tobias Teschner, Leiter des Fachbereiches Sicherheit.
„Zumeist sitzen kleinere Gruppen friedlich zusammen und genießen das schöne Wetter“, sagt Teschner. Eine gewisse Geräuschkulisse sei aufgrund der Unterhaltungen unvermeidbar.“Da seit einiger Zeit mitunter auch leistungsstarke batteriebetriebene Boxen vor Ort zum Einsatz kommen, wird der Bereich in den Abendstunden regelmäßig bestreift und die Beschallung in den Abend- und Nachtstunden von städtischen Ordnungskräften unterbunden.“
Bei „Sag’s uns einfach“ haben sich auch schon etliche Anwohner beschwert. Dort verweist die Stadt auf die Hotline des Ordnungsamtes. „Es scheint so als entwickele sich der Platz langsam aber sicher zu einem Problem wie der Vorplatz am Museum der Vorgeschichte. Wenn die „normalen“ und anständigen Besucher des Bebel-Platzes nach Hause gegangen sind, nehmen Horden von Jugendlichen den Platz ein“, heißt es in einer Beschwerde beispielsweise. „Es wird getrunken, lautstark gegrölt, Lagerfeuer gemacht und vor allem tönt laute Musik aus mobilen Boxen. Der Platz wird jede Nacht vermüllt. Dies war auch in der letzten Nacht wieder bis nach 3 Uhr der Fall. Ruft man die Polizei erhält man die Antwort, es mangele an Personal. Wenn dann doch mal eine Streife kommt, kann man regelmäßig beobachten wie diese nur am Platz vorbeifahren. Es steigt niemand aus. Es werden keine Personalien aufgenommen. Es werden keine Platzverweise erteilt. Es handelt sich hierbei ganz klar und ahndungsfähige Ordnungswidrigkeiten. Die Grünanlagen am Platz stinken jeden Morgen nach Urin, da dort jeder wild hineinpinkelt. Die Stadt wird dringend um Abhilfe gebeten. Es darf nicht sein, dass der Rechtsstaat vor ein paar Jugendlichen, die sich nicht benehmen können kapituliert.“
Teschner teilt hierzu mit: „Sofern ruhestörender Lärm festgestellt wird, wird der Verursacher aufgefordert, die Lautstärke zu reduzieren. Erscheint das nicht als ausreichend, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ruhestörender Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach §§ 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.“
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