Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern: damit Silvester nicht im Krankenhaus endet
Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels mahnt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt zum Kauf von gekennzeichnetem Silvesterfeuerwerk und einem vorsichtigen Umgang mit Pyrotechnik. Daher sollten folgende Ratschläge beherzigt werden, um das neue Jahr möglichst ohne Verletzungen zu begrüßen:
Worauf sollte beim Kauf von Silvesterfeuerwerk geachtet werden? Es sollten nur solche pyrotechnischen Gegenstände gekauft werden, die eine bestimmte Kennzeichnung aufweisen. Neben dem Handelsnamen und dem Hersteller müssen u. a. die Angabe F1 (z. B. auf Knallerbsen und Tischfeuerwerk) bzw. F2 (auf Batterien und Raketen), die CEKennzeichnung, Altersgrenze, Nettoexplosivstoffmasse (NEM) und die Sicherheitshinweise in Deutsch aufgedruckt sein. Wer sein Silvesterfeuerwerk in seriösen Handelseinrichtungen kauft, kann davon ausgehen, dass es zugelassen ist. Von illegalen Straßenverkäufen oder Einkäufen im Ausland sollte abgesehen werden.
Wo darf Pyrotechnik zu Hause aufbewahrt werden? Generell darf Silvesterfeuerwerk nur in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Abstell- oder Kellerräume. Ungeeignet sind Flure, Heiz- und Sanitärräume. Auch wenn man am liebsten gleich mit der „Knallerei“ loslegen möchte, ist dies für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erst am 31. Dezember ab 00:00 Uhr und nur bis zum 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt. Personen unter 12 Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Personen unter 18 Jahren dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen.
Was ist alles beim Abbrennen zu beachten?
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur im Freien verwendet werden
- Keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zünden
- Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen
- Beim Zünden andere pyrotechnische Gegenstände nicht offen herumliegen lassen und nicht direkt am Körper tragen
- Feuerwerkskörper nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen Raketen mit Führungsstab nicht in den Boden stecken Flugrichtung der Raketen und Batterien so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können; dabei auch Windrichtung und -stärke beachten
- Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand gehen
- „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen
- Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen oder verändern
„…Flugrichtung der Raketen und Batterien so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können; dabei auch Windrichtung und -stärke beachten…“
Und so weiter und so fort.
Wenn ich mir das recht durchlese, ist es doch eigentlich nur ein Glücksspiel, wenn nichts passiert.
Wie will man denn in zappendusterer Nacht, bei einer Rakete, die man das erste Mal zündet, die Flugbahn einschätzen können und ob da, wo sie niedergeht, brennbares Material ist?
Rein vom Gefährdungspotential her gehört das verboten und es nichts weiter als lupenreiner Populismus, dass der Gesetzgeber nicht aktiv wird.
Wenn´s mir nach ginge, würde die Knallerei ein- für allemal verboten und Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld von 50000 € geahndet. Im Wiederholungsfalle 2 Jahre Knast ohne Bewährung und ohne Chance auf vorzeitige Haftentlassung.
„Wenn´s mir nach ginge, würde die Knallerei ein- für allemal verboten und Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld von 50000 € geahndet. Im Wiederholungsfalle 2 Jahre Knast ohne Bewährung und ohne Chance auf vorzeitige Haftentlassung.“
Dem schließe ich mich an.
Mein Hund hat immer Angst und Epileptiker oder Herzkranke sind besonders gefährdet durch die Knaller
Betreutes Knallern.
Danke!
All das habe ich fünfzig Jahre vorher nicht gewusst (und doch überlebt).
Schöner Artikel,aber die Hirnlosen die in den letzten Tagen schon rumgeballert haben, werden ihn nicht lesen. Wahrscheinlich ist noch zu viel Geld im Umlauf. Ich bin auch für ein Verbot und Ordnungsgeld. Die Tiere würden sich freuen.
Lärmschutz:
Für die Tiere gibt’s Ohropax.
Größe S = 0,2 mg ( Wellensttiche)
bis XXXXL = 5kg ( Elefanten).
Gibt es bei ,Trichter Berthold‘ online.
Sag ich doch, die Hirnlosen.
Stimmt@ Seltener Gast👍🏻
Wir sind über Sylvester ausgezogen, da Böller nur in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden dürfen. Wenn alles verknallt wurde,
ziehen wir wieder ins Haus ein.
Sylvester 🤔
Du hast einen Hi..!
Pyrotechnik muss zu den WtB gehören. Wenn jeder jeden Tag knallen kann, erhöht das Niveau der gesellschaftlichen Kompetenz im Umgang mit Pyrotechnik und solche alljährlichen Belehrungartikel sind obsolet.
Müsste und sollte verboten werden.
Zum Schutz der Tiere und bedankt euch bei den Idioten, die mit Feuerwerkskörper Unfug treiben
Nach all dem Jammern im letzten und auch diesem Jahr über Inflation, Krieg, Not und Elend wird es sich wie immer am Silversterabend (und den Tagen davor und danach) zeigen, wo die Bürger Prioritäten setzen und ob sie trotz der Multikrise wahrscheinlich immer noch zuviel Geld in Pfoten halten.
Und das mit Recht !
Weniger ist mehr.