Mädchen entführt, missbraucht und zum Sterben in die Saale geworfen: Verteidigung legt Revision ein

Der Fall um die Entführung und den Missbrauch eines kleinen Mädchens in Halle (Saale) wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Verteidigung hat gegen das Urteil vom Landgericht Halle Revision eingelegt. Das hatte Sebastian L. in der vergangenen Wiche zu 9 Jahren Haft und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt.
Die Richter verurteilten ihn wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit der Entziehung Minderjähriger.
Die schreckliche Tat hatte sich am Nikolaustag vergangenen Jahres eringet. Das kleine Mädchen aus der elterlichen Wohnung entführt, in einer Seitenstraße missbraucht und dann zum Sterben in die Saale geworfen. Zwei Jogger, die die Schreie des Kindes gehört haben, konnten es aus dem Fluss retten.
Wer sowas macht ist auch zurechnungsfähig und das bedarf eine sehr hohe Strafe.
Ich hätte als Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
So jemand hat die Höchststrafe verdient.
15 Jahre inklusive anschließende Sicherungsverwahrung!
Der Münsteraner Pedo-Club hat auch die Höchststrafe inklusive
Sicherungsverwahrung bekommen und dann muss man sich doch
fragen weshalb es in Halle einen Lollipopp für derartige Triebtäter gibt!
Eine Möglichkeit: Der Angeklagte in Halle ist gar nicht identisch mit dem Angeklagten in Münster uns es sind zwei völlig verschiedene Fälle, weshalb sie wohl auch an unterschiedlichen Gerichten verhandelt wurden.
Ob es einen Lollipop gab, ist aber in beiden Fällen äußerst unwahrscheinlich.
In Münster geht es um Vergewaltigung,
Freiheitsberaubung, Misshandlung etc.
In Halle geht es um Missbrauch und versuchten Mord!
Also, so unterschiedlich sind die Fälle definitiv nicht.
Vermutlich gibt’s das Bundesverdienstkreuz und Sie
werden mit etwas Glück die Ehre haben es dem
Pedo-Psycho persönlich auszuhändigen.
Ich hoffe doch das Sie keine Kinder haben.
Die würden einem sonst leid tun.
Du hast ein paar Unterschiede doch gerade selbst aufgemalt.
Deine intensive Befassung mit solchen Fällen hat hoffentlich nichts weiter zu sagen.
Die ham alle einen Dachschaden und sind traumatisiert.
Können mit den traumatisierten Fachkräften in
den Balla-Balla-Burgen Flaschendrehen spielen.
In Polen herrschen andere Sitten: Dort werden die Kugeln geknipst!
9 Jahre Psychiatrie für diese widerliche Tat machen fassungslos. Bei derartigen Verbrechen, zumal an einem Kleinkind, dürfte der nie wieder raus; und auch nicht zum Eierschaukeln in die Klapse – sondern ins Gefängnis!
Wo steht was von 9 Jahren Psychiatrie?
Wer richtig liest, ist von von Vorteil. Die Haft beträgt neun Jahre und anschl. unbefristet Sicherheitsverwahrung.
Nein. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt von Anfang an und die Sicherheitsverwahrung heißt Sicherungsverwahrung ist nochmal was anderes.
Weiterleser
Falsch. Beides gleich. Nur im Gesetzestext wird Sicherungsverwahrung verwendet.
Schlaumeier.
Wikipedia-Bert hat wieder zujeschlahn. 🙂
Wonach werden wohl Gerichte gehen? Gesetzestext? Ja?
Und hat das Gericht hier Sicherungsverwahrung angeordnet? Nein?
Hach. 😀
Ach Leser, werd doch mal deinem Namen gerecht. So trottelig kann man sich doch nicht anstellen.
Warum meldest DU Dich nicht als Schöffe, Frauherr Psychiatrie? Aller paar Jahre werden die doch gesucht. Must von der Arbeit freigestellt werden,wenn DU denn nicht harzst.
Unfassbar diese Anwälte manchmal…was soll das? Der is doch schon mit nem viel zu milden Urteil davongekommen!
Wenn der das nicht machte, wäre er kein ordentlicher Verteidiger. Bringt schließlich Money.
Und da der Verbrecher wohl kaum Vermögen hat, zahlen wir alle das!
„Einer wird gewinnen“. Und das ist immer der Rechtsanwalt. Ob Prozeß gewonnen oder verloren, er bekommt immer sein Geld, und mit jeder Injstanz mehr.
Wieso wird die Dreckfresse gepixelt?
Wegen Typen wie dir.
Zeig uns doch mal Deine „Drecksfresse“!
Damit solche Pleppos wie du nicht auf den Gedanken kommen könnten, Selbstjustiz auszuüben, Meine.
@falscher xxx
Wie soll denn jemand an diesem Täter Selbstjustiz verüben, der ist doch den Rest seines Lebens vor „Pleppos“ geschützt untergebracht, Meiner.
@falscher xxx
Wieso sollte jemand diese Drecksfresse sehen wollen? Voyerismus? Ekelhaft, Meine!
Damit der dich nicht sehen bzw. ertragen muss !
Interessant, gleich vier Idioten, die dem Perversen zur Seite stehen.
Ahh, Solidarität mit solch einem Monster…ihr teilt euch wohl gewisse Vorlieben? Ekelhaft seid ihr.
Und Du solidarisierst Dich doch mit der AfD, PEGIDA und anderen Rechtsextremen, die lauthals Flüchtlinge absuafen hinterher schreien. Bis nicht besser!
Leser, was soll der Scheiß jetzt? Und du solidarisierst dich mit Antifa Kriminellen oder was? Bist schon ein komischer Vogel.
weil es in Deutschland einen Täterschutz und keinen Opferschutz gibt.
Wenn man hier und im Netz so die Kommentare liest, sträuben sich einem die Haare. Viele davon beklagen ja, dass wir angeblich in einer Diktatur leben, man seine Meinung nicht mehr frei äußern darf und keine Rechte hat. Mal davon abgesehen dass viele freie Meinungsäußerung mit Hass und Hetze verwechseln zeigt dieser Fall, dass auch solche Typen in einem Rechtsstaat durch einen Anwalt Revision einlegen kann. Es gehört zu einem Aufgabengebiet eines Anwalts, Revision einzureichen.
Entscheidet Euch doch mal, wollt ihre einen Rechtsstaat mit Bürgerrechte oder doch eine Diktatur ohne Bürgerechte? Sich aussuchen, wie es einem gerade in den Kram passt ……., so geht’s nun auch nicht!
Blablabla. Die Leute wollen weder den degenerierten BRD Mist, noch dass so eine Dreckfresse Revision einlegen darf.
Ist doch sein gutes Recht wenn ihn sein Urteil zu gering erschien.
Du hast Recht, auch wenn ich die Einstellung Einiger nachvollziehen kann – aber nicht vollumfänglich teile. Problem ist, dass Viele das Thema Rechtsstaat und freie Meinungsäußerung nur nach ihrem eigenen Gutdünken auslegen. Beleidigungen sind für Viele freie Meinungsäußerung, selbst Bedrohung und Gewalt wird von Manchen so ausgelegt – aber nur, wenn es Andere trifft. Wehrt sich aber jemand, dann sofort Opfermodus und es wird geschrien. Der Typ hat nunmal das Recht auf nen Verteidiger, trotzdem wäre ich nicht traurig, wenn er auf ewig einsitzen würde.
Weil Täterschutz vor Opferschutz. Ist nun mal in Doitzschlant so.
Wander aus.
Wurde das Opfer etwa unverpixelt und mit vollem Namen gezeigt?
Bei Ihnen hat’s heute im Oberstübchen wohl reingeregnet. Noch nie einem Strafprozess beigewohnt und seine Bildung aus der BILD bezogen, aber bei den Großen mitspielen wollen.
Na klar wird der auch noch verteidigt, Demokratie eben, ein Menschen Leben zählt nichts, ein Kind schon gar nicht, sperrt ihn weg, ob er nun behindert ist oder nicht und die Behörden, die nichts unternommen haben gleich mit
Hoffentlich erhöht sich die Strafe für dieses Subjekt.
Revision? Strafe erhöhen!
Revision heißt: Ein vom Landgericht ausgesprochenes Urteil wird nur auf Verfahrens bzw. Rechtsfehler überprüft!
Dieses erfolgt durch den BUNDESGERICHTSHOF in Leipzig !!!
Dauer ca.3 bis 6 monate nach einspruchsfrist.
Ansonsten bleibt das Urteil bestehen.
50.000. euro im jahr fuers wegsperren,ne kugel kostet 2 euro.schwierige entscheidung.mit 50.000.euro koennte man auch 2 k-familien incl. esel und grossmutter durchfuettern.
am ende kostet der ganze spass 100.000 euro im jahr.aber wir habens ja.
Ich bin auch dafür den unverpixelt zu zeigen, er hat es sich verdient, solche Bestien haben bei der Tat hinterrücks ein Menschenleben auslöschen wollen und keinen Schutz verdient, keinen.