Markt um Tisch-Garnituren ergänzt
Die Gestaltung des Marktplatzes in Halle geht weiter. Nachdem bereits in den vergangenen Tagen Sandkästen, Palmen und Liegestühle aufgestellt worden sind, gibt es nun auch Garnituren mit Tischen und Stühlen. Wer sich an den aufgebauten Ständen Essen holt, kann also gleich vor Ort in aller Ruhe seine Speisen genießen.
Und Lügen-Sven lauschen. 😀
Palmen, Sand und Liegestühle sind ja eine nette Idee gewesen, um zeitweilig etwas “Urlaubsfeeling“ zu erzeugen, jetzt muss man allerdings aufpassen, dass das Ganze nicht zu einer Sperrmüllaktion neben dem historischen Händeldenkmal ausartet.
Die Stühle stehen aber sehr eng. Ich hoffe, dass alle Abstand halten und Maske tragen und das die Liegen, Stühle und Tische aller 30 Minuten desinfiziert werden.
Auf der einen Seite will die Stadt die Kinder zwingen im Unterricht Maske zu tragen und auf der anderen Seite sind dem OB Hygieneregeln völlig egal.
Eine Wendehals eben.
Die Stadt ist für das, was in der Schule passiert, nicht zuständig.
Das ist nicht richtig und das sieht auch Herr Kekulé anders.
Schließlich hat die Stadt Halle am 13.03.2020 die Schulen in Halle geschlossen, bevor das Land Sachsen-Anhalt dies verordnet hatte. Die Stadt kann hier sehr wohl eigene Regeln aufstellen.
Erst denken, dann schreiben.
Schulschließung -> eine Sache
Vorgaben zum Unterrichtsablauf -> eine andere Sache
erst denken, dann schreiben -> guter Tip, der vom Tipgeber oft selbst nicht beachtet wird
Da kann man mal sehen was du alles nicht weißt. Jeder Landkreis und dazu zählt eine Kreisfreie Stadt kann in der Pandemiezeit eigene Regeln aufstellen. Diese Regeln kann (muss man aber nicht) man von den Fallzahlen abhängig machen.
Wenn also der OB die Gefahr einer 2. Welle sieht kann er die Regeln verschärfen.
Für das Schließen, ja. Aber nicht für die Durchführung des Unterrichts an staatlichen Schulen.
Nur weil etwas für dich selbst irgendwie Sinn ergibt, macht es das noch lange nicht für alle anderen.
Oh doch. Deswegen wurde die Reglungen ja eingeführt. Man will nicht mehr die Wirtschaft schädigen und auch nicht mehr alle Menschen gängeln. Nur weil z.B. in Leipzig viele Coronafälle auftreten, muss man in Rostock nicht die Maßnahmen verschärfen.
Dies gilt auch für Schulen. So können in einzelnen Bezirken andere regeln gelten als in anderen Bereich eines Bundeslandes.
Wahnsinn, was die Politiker so ausgedacht haben. Waren ja auch viele Änderungen, da bekommt man nicht immer alles mit.
Die Stadt Halle hat andere Zuständigkeiten als das Land Sachsen-Anhalt. Das hat weder was mit Rostock, noch mit Leipzig zu tun.
Die „anderen Regeln“ sind andere Zuständigkeiten. Sei doch nicht so laut, wenn du so wenig Ahnung hast.
Warum nicht noch ein paar Planschbecken?
So langsam wirkt es albern und spricht gegen die Hygienemassnahmen in Coronazeiten.
Die Masken sind doch sowieso „pitschnass“, glaubt man den „Experten“. Da macht ein Planschbecken auch keinen Unterschied mehr.
Die Frage ist doch ehr, wieso dies hier genehmigt wird vom OB und Kinder sollen in den Schulen gegängelt werden und ihre Gesundheit soll auf Spiel gesetzt werden.
Sind für unseren OB Kinder nur Menschen 2. Klasse und nicht wichtig, so dass man sie drangsalieren darf?
Kinder sind ja keine Wähler.
Schulen und Marktplatz – der Unterschied sollte dir auffallen.
Also ich würde mich nicht freiwillig in so einen Liegestuhl legen, wo schon einige Leute drin rumgelümmelt haben. Und die Qualität des Sandes, nachdem man reinspuckt oder noch andere unschöne Sachen macht, ist für unsere Kinder auch sehr bedenklich. Masken in der Schule schützen dann auch nicht mehr.
Es ist alles sehr widersprüchlich!
Da hast du großes Glück, denn das ist ein freiwilliges Angebot. Niemand zwingt dich, den Sand zu essen.
Die Luft, die du atmest, war schon in Millionen von Lungen und Därmen. Denk mal drüber nach.
Corinna, lass’ dich mal psychologisch untersuchen; ein Reinlichkeitszwang ist eine ernsthafte psychische Störung. Warst du in deinem Leben jemals auf einem Spielplatz?
Erstens ist gerade überhaupt keine Schule und zweitens: dass es zwischen geschlossenen Räumen und einem offenen Platz draußen einen Unterschied gibt, ist dir noch nicht aufgefallen, oder?
Ist dir aufgefallen, dass dies egal ist? Die Hygieneregeln sind allgemeingültig. Oh, ist dir das neu? Abstand halten oder den Mundschutz tragen bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist nicht unterschiedlich zu innen oder außen geregelt.
Wieder ein Hohn für die Gastronomie.
Ich hoffe,dass die Coronaregeln eingehalten werden und die Bürger sich wie in allen gastronomischen Lokalen sich registrieren müssen.
@10010110
Es ist noch gar nicht solange her, da durften die Kinder keinen Spielplatz benutzen und wenn man ein Buch auf der Bank gelesen hat, wurde man in Halle zur Verantwortung gezogen.
Sie sollten sich psychologisch untersuchen lassen!
Das war, als man noch weniger über das Virus und dessen Verbreitung wusste als jetzt. Und auch vor Corona gab es schon Spielplätze mit Sandkästen. Aber wenn das erste, an das du dabei denkst ist, dass jemand „reinspuckt oder noch andere unschöne Sachen macht“, dann solltest du mal an deiner Einstellung zum Leben arbeiten. Waschzwang fördert Allergien.
„Das war, als man noch weniger über das Virus und dessen Verbreitung wusste als jetzt.“
Mit Ihrer Aussage machen Sie sich voll lächerlich!
Wenn die zweite Welle kommt, werden Sie an meine Worte denken. Und hören Sie mit Ihren dämlichen Waschzwang auf. Den habe ich nie gehabt. Sie schreiben hier nur, um Leute zu diffamieren, die Ihre Meinung nicht teilen. Psychologische Betreuung wäre bei Ihnen wirklich angebracht!
Warum eine für und wider Diskussion immer irgendwie persönlich verletzend werden muss erschließt sich mir nicht.
Das die Stühle und Tische da stehen, damit man bei seinen lieben Kleinen, die im Sandkasten spielen etwas futtern kann könnte lustug sein. Meine Frage: Wenn ich mich mit einer Togo – Mahlzeit dort niederlasse, muss ich dann eine andere Mehrwertsteuer für mein Essen zahlen?
Nein. Als Verbraucher musst du überhaupt keine Mehrwertsteuer (korrekt: Umsatzsteuer) zahlen.
Sooft kann ich mich nun auf dem Kassenzettel auch nicht verlesen haben.
Ein Kassenzettel ist keine Zahlungsaufforderung und auch kein Steuerbescheid. Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Das muss aber der machen, der den Kassenzettel ausgibt.
Seltsam das bei allen Rechnungen immer die enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, wenn es die ja gar nicht gibt, und ich die überhaupt nicht zahlen muss.
Eine Rechnung, die eine „Mehrwertsteuer“ ausweist, ist nicht korrekt gestellt. Eine Mehrwertsteuer kann schon nicht ausgewiesen werden, weil es eine solche im deutschen Steuerrecht tatsächlich nicht gibt. Was ausgewiesen sein kann, ist die Umsatzsteuer. Ein Umsatzsteuerausweis ist jedoch keine Zahlungsaufforderung und auch kein Steuerbescheid. Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Das muss aber der machen, der die Umsatzsteuer ausweist, also die Rechnung stellt. Bei weitem nicht alle Rechnungen weisen die Umsatzsteuer aus, zum Beispiel bei steuerfreien Umsätzen. Kleinunternehmer, die auf die Option nach §19 Abs.2 UStG verzichten, dürfen zudem keine Umsatzsteuer ausweisen.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/ad/18-02-16-Kassenbons-RalfR-1.jpg/1280px-18-02-16-Kassenbons-RalfR-1.jpg
Das sind sogenannte Kleinbetragsrechnungen (das Wiki-Lemma „Kassenbon“ enthält einen Link dorthin), für die die Erleichterungen des §33 UStDV gelten.
Da es keine „Mehrwertsteuer“ in Deutschland gibt, weder sachlich noch begrifflich, ist die Angabe Mehrwertsteuer oder Mwst. eben nicht korrekt. Aber auch eine nicht korrekte Bezeichnung verpflichtet zur Umsatzsteuerzahlung. Aber eben nicht den Verbraucher, sondern den Unternehmer, der die Rechnung stellt.
Siehe auch:
https://www.akademie.de/wissen/korrekte-steuerangaben-auf-rechnungen-umsatzsteuer-mehrwertsteuer
„Aber auch eine nicht korrekte Bezeichnung verpflichtet zur Umsatzsteuerzahlung.“
Und um etwas anderes geht auch nicht. Es geht auch nicht darum, wer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, sondern wer sie bezahlt und das ist der Endverbraucher.
Nein. Die Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommt der Unternehmer. Du hast noch nie Umsatzsteuer abgeführt, kannst das also nicht wissen. Aber es ist nunmal so. Die meisten Unternehmer müssen die Umsatzsteuer sogar vorauszahlen. Ein Verbaucher muss das nicht.
Die Frage war (du kannst es oben nachlesen): „Muss ich dann eine andere Mehrwertsteuer für mein Essen zahlen?“
Nein, musst du nicht. Auch nicht, wenn du jetzt mit dem ähnlich oft unverstandenen Themenfeld „Geschäftsessen“ kommst, denn dann benötigst du mindestens einen qualifizierten Bewirtungsbeleg und zahlst immer noch nicht die Umsatzsteuer (egal wie sie auf der Rechnung bezeichnet wird). Die zahlt nach wie vor der Unternehmer, der den Umsatz macht.
„Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Umsatzsteuer auch eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, der die erworbene Leistung konsumiert. “ (wikipedia)
Zahlen muss sie der Unternehmer, der den Umsatz macht. Das steht nunmal so im –>Umsatzsteuergesetz (§13a) und das war die Frage. Ob das Finanzamt sich mit einem Satz aus der Wikipedia vom Gegenteil überzeugen lässt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Schließlich existiert das Gesetz schon seit etwas über hundert Jahren und wenigstens in den letzten paar Jahrzehnten hat sich das derzeit gültige Verfahren ziemlich verfestigt.
Theoretisch mag das stimmen, praktisch aber nicht. Umsatzsteuer muss derjenige abführen, der Waren oder Dienstleistungen anbietet und dafür Geld verlangt (Umsatz macht). Diese Steuer wird aber üblicherweise auf den Käufer selbiger umgelegt, und der kann sich die Mehrausgaben ggfs. als Betriebsausgaben quasi wieder „zurückholen“. Letztendlich zahlt nur der private Endverbraucher, der sich die Mehrausgaben eben nicht wieder zurückholen kann.
Nach dieser Theorie zahlt der Käufer auch den Gewinn des Unternehmers, die Löhne seiner Angestellten, die Miete für Laden und sogar die Transportkosten der Lieferanten.
Tatsächlich, also ganz praktisch, zahlt der Käufer aber lediglich den Kaufpreis. Wie der sich zusammensetzt und was der Unternehmer damit macht, machen will, machen muss, spielt für einen Verbraucher keine Rolle.
Übrigens deutlich zu sehen an der Diskussion um die derzeitig verringerten Umsatzsteuersätze: Kaum Preisnachlässe für den „privaten Endverbraucher“. War auch schon bei der „Mövenpick-Steuer“ so. Ganz praktisch.
Nun, da Du ja tatsächlich weißt um was es geht hast Du natürlich ein paar Tausend Worte lang die Antwort auf meine eigentlich einfache Frage nicht gegeben.
Also: Muss der Verkäufer des Snacks nun eine andere Umsatzsteuer abführen wenn ich mich nun zum essen hinsetze (=Bewirtung) , oder bleibt es bei der Besteuerung für Lebensmittel die ich mitnehme?
Erstens war das nicht deine Frage und zweitens muss der Verkäufer die Steuer unabhängig von deiner Körperhaltung abführen. Ob der verminderte Steuersatz für den so genannten Außer-Haus-Verzehr anzusetzen ist, bestimmt sich nach dem Gesetz, nicht nach dem Gesäß. Eine Bewirtung ist auch, wenn du dabei stehst, liegst, hüpfst oder schwebst.
Hat der Verkäufer Sitzplätze, die sich eindeutig dem Geschäft zuordnen lassen (Bsp.: die Außenbewirtung von Rialto und Rossini), sind derzeit 16% Umsatzsteuer anzusetzen, solange die Speisen und Getränke nicht explizit „zum Mitnehmen“ ausgegeben werden. Sind hingegen einfach nur Sitzgelegenheiten vorhanden, die für jedermann zugänglich sind (Bsp. eben jene Liegestühle, Tischgarnituren) und die nicht zu den in der Nähe befindlichen Verkaufsstellen gehören, kann dort der verminderte Steuersatz in Höhe von derzeit 5% anzusetzen sein. Genau lässt sich das nur angesichts des kompletten Angebots und der sonstigen konkreten Umstände sagen.
Aber wie du daran sehen kannst, hat es für dich überhaupt keine Auswirkungen. Wenn du dort eine Bratwurst oder ein Crepe kaufst, zahlst du den verlangten Preis. Ob darin nun 5, 7, 16 ,19 oder 137.6% USt enthalten sind, ist völlig unerheblich. Selbst wenn sich z.B. aufgrund einer nachträglichen Steuerprüfung ergibt, dass der falsche Steuersatz zur Anwendung kam (dann idR ein zu niedriger) und eine Nachzahlung fällig ist, hat das nur Auswirkungen auf den Unternehmer. Denn der muss die Umsatzsteuer zahlen, nicht du. Das hatte ich bereits mit den ersten 11 Worten zum Ausdruck gebracht.
Du Korinthenkacker. 🙄
Was ist denn eine „Togo – Mahlzeit“? Gibt’s irgendwo einen afrikanischen Imbiss am Markt?
Für Speisen gilt bis Jahresende die Corona-Sonderregelung, dass generell (auch bei Verzehr an Ort und Stelle) der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, d.h. 7, inzwischen sogar 5%.
Danke
Grundsätzlich ein richtiger Ansatz, mehr Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone zu schaffen. Wenn die Kunden schon mal da sind, lassen sie sich auch von einem kompetenten Verkäufer beraten und kaufen etwas ein.
Sicher zielführender als der verzweifelte Versuch, sich mit regionalen Einkaufsplattformen gegen Amazon zu positionieren.
Ich bin mir sicher, bindet man die Bürger ein, finden sich noch viele weitere, gute Ideen über die ganze Fußgängerzone.