Neuer Mietspiegel für Halle (Saale) sieht Erhöhung um 5,1 Prozent vor – der Mieterrat ist bei der Aufstellung wieder nicht eingebunden

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3 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Die wiederholte Ausladung aus einem der zentralen Gremien zur Wohnraumpolitik könnte jedoch langfristige Folgen für das Vertrauen vieler Mieterinnen und Mieter in den politischen Prozess haben.“

    Die Höhe der Wohnungsmieten sollte nicht durch politische Prozesse beeinflusst werden, sondern allein durch den Markt und damit nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage.

    Allein schon den Verbraucherpreisindex zur Grundlage der Bildung von Wohnungsmieten machen zu wollen, ist schon krass und fern der Realität, wenn man sich mal genauer anschaut, was der Verbraucherpreisindex überhaupt alles abbildet. So hätten beispielsweise Preiserhöhungen und -senkungen von Lebensmitteln Auswirkungen auf die Höhe der Mieten und das ohne jeglichen sachlichen Zusammenhang.

    Die Stadt Halle und der Stadtrat sollten sich generell aus den Vertragsverhältnissen zwischen Vermietern und Mietern heraushalten, denn so etwas ist einfach Privatsache.

    • Zentralinstitut für betreutes Denken sagt:

      Das ist eben keine reine Privatsache. Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“.

      Hättest du mal eine staatliche Schule besucht…

      • Robert sagt:

        Den Artikel aus dem GG kennen sehr viele Eigentümer nicht. Sie machen was sie wollen mit ihrem Eigentum.

    • Harald sagt:

      Die Stadt ist Privatsache? Warum gibts in Wien in der ganzen Stadt noch bezahlbaren Wohnraum? Und warum gibt es in Halle zunehmende Ghettoisierung ? Warum finden Studenten nur noch Wohnungen in Neustadt oder der Silberhöhe?

      • Robert sagt:

        Harald ,schau dich mal richtig um wo Studenten wohnen .

      • Hallelord sagt:

        Was gibt es daran zu nörgeln? Da wohnen die Studenten*Innen dann mit dem Klientel zusammen was größtenteils der Wunschgesellschaft der meisten Studenten*Innen entspricht. Fck Afd usw.

        • Hallelady sagt:

          Nur weil man gegen Nazis ist, muss man die Nachbarschaft in der Neustadt oder Silberhöhe nun nicht unbedingt mögen. Sind ja die meisten AfD-Wähler. Oder meintest du anderes Klientel und traust dich nicht, dieses zu benennen, weil man dich sonst in die rechte Ecke stellen würde. Keine Sorge, da bist du schon längst.

          • Hallala sagt:

            Das kann doch gar nicht sein. Bekanntlich wählen die Leute rechts, wenn sie in ihrer Nachbarschaft gar keine persönlichen Erfahrungen mit Migranten haben und nur Gerüchte aus den Sozialen Medien aufgeschnappt haben.

  2. Ferdinand Fuchs sagt:

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Auf Vermieterseite ist dies die Eigentümervereinigung Haus & Grund und auf Mieterseite der Deutsche Mieterbund. Einen Mieterrat kennt das BGB eben nicht.

  3. Einfach mal nachdenken sagt:

    Verrückte Sache. Niemand hat Herrn Scharz bei der Zeitreise in die Zukunft mitgenommen?

  4. Nico sagt:

    Um was geht’s denn hier eigentlich?
    Wenn in meinem Mietvertrag steht das keine Erhöhungen vorgesehen sind, dann können die den Spiegel putzen wie sie wollen.
    Warum sollte man auch mehr zahlen, weil was gestiegen ist?
    Man wirft wieder mal Äpfel mit Birnen zusammen als Ausrede!!
    Wenn irgend etwas steigt oder fällt, Bedarf dies keinen Anlass sich auf eine Miete umzuwälzen.

    …Meine Mieten bleiben gleich…

    Oder habe ich das Thema verfehlt?

    • Das ist wirklich seltsam. sagt:

      Was das Satire? Bitte kennzeichnen!

    • Harald sagt:

      Aber die HWG hat fleißig alle Mieten erhöht….woran lag das deiner Meinung nach?

      • Robert sagt:

        Es war die Gier. Wenn die Mieter widerstandslos die Mieterhöhung hinnehmen, dann macht die HWG was sie will.

    • 10010110 sagt:

      Der Mietspiegel gilt für Neuvermietungen und bestimmt, um wieviel die Miete nach Auszug des Vormieters steigen darf, um Wucher vorzubeugen.

    • Naja sagt:

      Selbst wenn eine Erhöhung der Miete nicht im Mietvertrag vorgesehen ist (Staffelmiete oder Indexmiete), kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen nach Paragraf 558 BGB durchsetzen – und siehe da, er kann oder muss dazu sogar den Mietspiegel heranziehen. Wenn der Mietspiegel sich also nach dem Verbraucherpreisindex richtet bzw danach steigt, könnten die Mieter in vielen Fällen faktisch zu einer Indexmiete gezwungen werden. TOLL ODER?

  5. sandra sagt:

    Also seit dem Mietspiegel zahl ich ein drittel mehr miete. Ohne dass an meiner Wohnung irgendwas verändert wurde. Danke HWG. (Wird jetzt jedes Jahr erhöht, wie die Havag Ticketpreise?

    • dfghj sagt:

      Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nur um 20%, also ein Fünftel, erhöht werden. Das die HWG dies nicht beachtet haben sollte, kann ich mir nicht vorstellen. Du musst der Erhöhung zugestimmt haben. Ob da rückwirkend etwas korrigiert werden kann, musst du wohl den Mieterbund/Juristen/vergleichbare zu Rate ziehen.
      Jährliche Erhöhung ist fast möglich: ein Jahr nach einer Erhöhung darf die nächste angekündigt werden. Die Ankündigung muss 3 Monate vor der Erhöhung erfolgen = macht in Summe theoretisch alle 15 Monate.

    • Scheinheiligkeit? sagt:

      Du solltest dich eigentlich freuen oder schämen, lange Zeit keine Mieterhöhung gezahlt zu haben. Wo soll das denn enden?

    • willi sagt:

      @sandra
      der Mietspiegel ist wirklich ein Freifahrtschein für die Vermieter. Bei mir wurde die Miete zum 01.01,2025 um 20% erhöht ohne, dass irgendwelche wohnraumverbesserten Maßnahmen durchgeführt worden sind. Es wurde einfach nur mit dem Hinweis auf den „qualifizierten“ Mietspiegel die höhere Miete festgesetzt. In den Arbeitskreis gehört auf alle Fälle der Mieterrat mit einbezogen, damit eventuelle Absprachen der zahlreich vetretenen Vermieter unterbunden werden können. Mein Vermieter die WMK fungiert als Verwalter für Besitzer, welche alle in den alten Bundesländern angesiedelt sind und von Zeit zu Zeit auch ein Besitzerwechsel stattfindet. Der derzeitige Besitzer die Düma GmbH in Staig beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien. Ein Schelm der böses denkt. Mit Hilfe des Mietspiegels kann sie sicherlich ihre Gewinnmarge erhöhen. Die mit der Auswertung beauftragte Firma „Analyse&Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg und der Mietspiegelexperte des Deutschen Städtetages hat sicherlich die besonderen finanziellen Bedingungen
      (geringere Löhne und Renten) in den neuen Bundesländern nicht berücksicht und wahrscheinlich die Mietenentwicklungen in den Großräumen Hamburg, Berlin und München mit einfließen lassen. Es ist schon traurig, dass sich die Stadt Halle/Saale mit einreiht in die Abzockementalität der Vermieter, denn ich habe noch keinen getroffen, welcher durch den Mietspiegel eine Mietabsenkung bekommen hat.

      • Komm, es interessiert dich nicht wirlklich, oder? sagt:

        Warum hast du dann nichts gegen das Bürgerliche Gesetzbuch getan und bist für eine Änderung eingtetreten?

        • Friedrich sagt:

          Wie willst du gegen das BGB klagen. Man müsste ja gegen die Gesetze des Staates klagen und das ist ja wohl schier unmöglich. Dafür ist ja auch DbH da um mal öffentlich seine Meinung zum Ausdruck zu bringen und auch Missstände zu benennen und vielleicht gibt es auch andere Leser die auch der Meinung sind abgezockt zu werden.

          • alte Leier sagt:

            „Dafür ist ja auch DbH da um mal öffentlich seine Meinung zum Ausdruck zu bringen und auch Missstände zu benennen“

            Du willst die Gesetze nicht ändern, nur im Internet rumjammern. Kannst du machen – bringt aber rein gar nichts.

            Öffentlich ist deine Meinungskundgabe allerdings nicht, „Friedrich“, auch wenn du hier nicht völlig unbekannt bist. 😉

            Du müsstest dich schon aus der Anonymität wagen. Dazu fehlt dir aber wieder der Mut. Und deswegen passiert so wenig in deinem Leben, worüber du dich freuen kannst…

            • Bekannter Leiermann sagt:

              Da du nicht unter Klarnamen auftrittst, jammerst du nach deiner Logik auch nur rum. Und zwar nicht über echte Missstände, sondern über Rumjammerer im Internet.

              • alte Leier sagt:

                Ich will aber auch nicht „gegen das BGB klagen“. 😉

                Aber nun jammere nicht ständig, tu was! (oder sei wenigstens schön still 🤫)

              • Bekannter Leiermann sagt:

                Warum bist du nicht schön still?

              • alte Leier sagt:

                Weil ich dir und anderen Interessierten immer wieder gern zeige, dass du keine Argumente hast und einfach nur gern (und viel) jammerst. 😉

      • bitte nicht lügen sagt:

        „Bei mir wurde die Miete zum 01.01,2025 um 20% erhöht“

        Das wär auch ohne Mietspiegel möglich gewesen.

        Der Mietspiegel würde die Erhöhung nur begrenzen, nicht erweitern.

  6. Ratlos sagt:

    Mieterrat? Auf den ihre nutzlosen und fordernden Beiträge kann man verzichten. Die können sich untereinander beraten und wieder nachhause gehen.

  7. Emmi sagt:

    Der Mietspiegel ist der Persilschein für die Wohnungsgesellschaften und Vermieter. Warum dürfen Vertreter der Wohnungsbesitzer daran mitarbeiten und die Vertreter der Mieter nicht?
    Finde den Fehler.

  8. MS sagt:

    Wer ist dieser „Mieterrat“ und wer hat die zu Sprechern von Mietern in der Stadt gewählt?

  9. Bürgerbeteiligung!!!! sagt:

    Es ist doch aberwitzig, wenn der Mietspiegel am Verbraucherpreisindex, der selbst bereits zum einen Teil Wohnkosten enthält, festgemacht wird. Wenn also sie Energiepreise steigen, dann erhöht sich der Mietspiegel als Grundlage für die Kaltmiete und zusätzlich zahlt man dann trotzdem noch die hohen Energiepreise als Nebenkosten mit. Das Problem ist doch, dass ein Großteil der Wohnungen Bestandsgebäude sind und hier mit so einer Vorgehensweise eine sich nach oben drehende Preisspirale etabliert wird, die dann als Begründung für eine Mieterhöhung herangezogen werden kann. Auch sollte man sich als Gesellschaft in Halle darüber in Klaren sein, dass natürlich die Wohnungsgenossenschaften/-gesellschaften in Halle ein großes Interesse an einem Mietsteigerungsautomatismus haben und damit die Stadt als Anteilshaber der Gesellschaften selbst. Zum Schluss hat diese Vorgehensweise dann auch noch zur Folge, dass der Vermieter eine Anpassung der Miete verlangen kann (faktisch mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex), obwohl gar keine Indexmiete vereinbart worden ist.

  10. Zu voll sagt:

    Wir brauchen höhere Mieten.
    Dass das gemeine Volk noch viel zu viel Geld übrig hat, sieht man täglich in Halles Kneipen. Viel zu voll.

  11. Bitte um Aufklärung... sagt:

    Da die Herangehensweise aus meiner Sicht haarsträubend ist hier noch ein Hinweis an die Redaktion. Der einzelne Bürger wird ja in der Diskussion ja nicht wahrgenommen, aber vielleicht eher die Presse:
    Der Mietspiegel bildet die Grundlage für Mieterhöhungsverlangen nach Paragraf 558 BGB. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die eigentlich eindeutig klarstellen, dass ein Mieterhöhungsverlangen über den Mietspiegel hinaus ablehnen, wenn sich der Vermieter auf eine höhere Inflation (Steigerung des VPI) beruft (zB Landgericht München I, Beschl vom 17.07.2024, 14 S 3629/24). Das Landgericht stellt zB im entscheidenden Fall dar, dass der VPI eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen umfasst, dabei aber eben nicht spezifisch die Entwicklung der Mieten abbildet. Der Anstieg des VPI könne daher nicht direkt mit der ortsüblichen Vergleichsmiete verknüpft werden.
    Genau diese Unterscheidung wird aber durch die jetzt vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Fortscheibung des Mietspiegels in Halle aufgeweicht bzw. missachtet. Dazu sollte sich die Stadtverwaltung erklären.

  12. Zwischenfrage sagt:

    Sind denn die Mieten eigentlich schon explodiert seit der Einführung? Das wurde ja groß angekündigt von unseren Internetfachexperten.