Kommen doch Änderungen? Stadtverwaltung vertagt Beschluss über Mietspiegel

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16 Antworten

  1. Hans G. sagt:

    Will jetzt Halle so lange Mietspiegel erstellen lassen, bis diese passen? Also entweder wurde nach den rechtlichen Vorgaben verfahren oder der nächste Anlauf wird nicht besser.

    • politischkorrektklimaneutralgendergerechtdiskriminierungsfrei sagt:

      Der Mitspiegel kann nach den aktuellen gesetzlichen staatlichen Vorgaben nur ein Mieterhöhungspiegel werden , weil nur jüngere Mieten einfließen u. keine älteren Bestandsmieten.
      So können sich die kommunalen Wohnungsgenossernschaften auf Kosten ihrer Bürger sanieren. Das ist wohl von Regierungsseite so geplant. Das hatten sich das die Kummunalpolitiker aber nicht gedacht ,als im Stadtrat ein Mietspiegel 2019 beschlossen wurde – es wurde an ein rechtssicheres Instrument zur Vermeidung willkürlicher Erhöhungen geglaubt.

      • Zukunft der Demokratie sagt:

        Das wohnungspolitische Konzept wurde aber schon 2018 mit einem Stadtratsbeschluss verabschiedet!

        http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=14650

        Allerdings sind alle Konzepte nur so gut, wie ihre Umsetzung!
        Was kommunalpolitisch oft gut gemeint ist, scheitert leider noch viel öfter an der wirtschaftlichen Realität!

        Wenn sich die Stadtratsfraktion mehr um die konsequente Umsetzung ihrer eigenen Beschlüsse bemühen würden, dann hätten wir schon ab 2018 nachweislich einen qualifizierten Mietspiegel!
        https://m.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Raeumliche-Konzepte/Wohnungspolitisches-09917/

        Unter 4.5.1 aus Seite 42 und 43 zitiert!

        „Auftrag

        Die Stadt Halle (Saale) erstellt ab dem Jahr 2018 einen qualifizierten Mietspiegel, der
        entsprechend der gesetzlichen Regelung alle zwei Jahre zu aktualisieren ist. Dieser
        Mietspiegel soll gegenüber dem Mietspiegel 2010 stärker differenzieren und die Wohnlage
        stärker berücksichtigen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen sowie die
        Wohnungsgenossenschaften sollen am Verfahren der Mietspiegelerstellung mitwirken und sich
        an den Kosten in angemessener Höhe finanziell beteiligen. Die Stadt sichert ihren Anteil an der
        Finanzierung des Mietspiegelgutachtens ab (Haushaltsvorsorge über Mittelfristplanung).!!!

        Vielleicht sollten die Stadtratsfraktionen in Zukunft wirklich wieder mehr auf die Umsetzungen ihrer Konzepte und eigenen Beschlüsse achten!
        4 Jahre später versucht man nun Probleme bei der Erhebung eines qualifizierten Mietspiegels zu lösen, die man durch konsequente Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes eigentlich gar nicht hätte!

        In den 6 Leitlinien des Konzeptes stehen weitere wichtige Handlungsempfehlungen für die Kommunalpolitik, werden auch die mit minderer Aufmerksamkeit durch die Stadtratsfraktionen verfolgt und umgesetzt, werden wir in 4-5 Jahren vielleicht noch ganz andere Probleme in unserer Stadt haben!

        Wenn man Inkonsequenz ertragen muss, Dummheit auch?

        • politischkorrektklimaneutralgendergerechtdiskriminierungsfrei sagt:

          Der Mietspiegel bedeutet füt die Mieter der großen kommunalen Wohnungsunternehmen nach Beschluss etwa eine Erhöhung der Kaltmiete um 1/2 -1 Euro pro Quadratmeter . Für die Wohnungsunternehmemn bringt das im Gegenzug etwa eine 13-14 Jahresmiete.

  2. Quatsch mit Soße sagt:

    So ein Quatsch.
    Wenn der Mietspiegel nicht passt, gibt es eben „Änderungen“. Nur, weil der in die „falsche“ Richtung geht.
    Aber unser Rebenstorf ist ja sowieso die größte Fehlbesetzung seit Jahren.
    Und das will in Halle was heißen. 😀

  3. Ag sagt:

    Die Stadtverwaltung weiß wohl gar nicht was sie eigentlich will

  4. Mietendeckel sagt:

    Diese Diktaturfreunde wollen doch am Liebsten einen Mietendeckel einführen wie die Nazis in den 1930er Jahren.

  5. Mieter sagt:

    Da kann man mal neugierig sein, was da rauskommen soll? Wenn von 25 Parametern 2 oder 3 geändert werden, dann wirkt sich dies faktisch auf den errechneten aktuellen Wert nicht mehr erkennbar aus.

    Die Frage am Ende wird sein, wie „klagefest“ wird der Mietspiegel in Halle? Nachträgliche Änderungen zu Gunsten der Mieter, wenn es die überhaupt gibt, könnte eine Klage der Vermieterverbände auf den Plan rufen. Ein Mietspiegel, erstellt durch eine externe Gesellschaft, wird durch ihre wissenschaftliche Ausführung gerichtsfest. Hinterher zu versuchen am Papier so lange „rumzuschrauben“ bis es passt, birgt die Gefahr der Unzulässigkeit in der Anwendung. Dann ordnet das Gericht die Neuerstellung an und was dann kommt, wird sich jeder denken können. Ein Mietspiegel mit der Grundlage z.B. von 2018 bis 2022 gültig ab 2023, wäre deutlich höher angesetzt als der aktuelle Mietspiegel mit einer 2-jährigen Anpassung.

    Leipzig hat deutlich viel mehr preiswerten Wohnraum an den Randgebieten als Halle und mehr alte Wohnraumsubstanz mit schlechter Qualität. Dies ergiebt in der Wichtung zu guten Wohnraum einen größeren Anteil. Die Mieten für qualitativ guten Wohnraum können höher sein als in Halle, aber wenn der Anteil an diesen Wohnraum deutlich niedriger ist als der Anteil des preiswertem Wohnraumes, dann liegt die Durchschnittsmiete natürlich niedriger!

    Einfache Mathematik liebe Linke.

  6. Robert sagt:

    Ich kenne den Rebendorf gar nicht. Was spielt er denn für eine Rolle in Halle ?

  7. Baujahr sagt:

    Es ist erstaunlich, dass hier so viele Spezialisten ihren qualifizierten Kommentar abgeben. Halle wird den ersten Mietspiegel in Sachsen-Anhalt bekommen. Da kann es schon Mal bei der Erstellung zu Unstimmigkeiten kommen. Oder wie würden sie 120 Mietern der rechten Straßenseite erklären, dass sie 0,66 Cent pro qm mehr Miete zahle müssen,als die 120 im gegenüberliegenden gleichen Gebäude,nur wegen der Trennung Baujahr 1969 und 1970.

    • Oman sagt:

      Du meinst Halle, bekommt den ersten Mietspiegel seit 2010? Sachsen-Anhalt besteht nicht nur aus Halle. Dessau hat den letzten z.B. 2014 erstellt.

      Durch einen Mietspiegel werden nicht die Mieten erhöht.

      Gebäude, die einander gegenüber liegen, können nicht das gleiche Gebäude sein, schon gar nicht mit unterschiedlichen Baujahren.

      Soviel zu „Spezialisten“ und „qualifizierte Kommentare“….

      • Baujahr sagt:

        Der Mietspiegel gibt aber eine Orientierung zur örtlichen Vergleichsmiete und somit auch zur Miethöhe in Mieterhöhungsbegehren der Vermieter. Ich meinte den gleichen Gebäudetyp,aber das haben sie schon verstanden. Es sollten viel mehr Mieter mal den Mietspiegel zur Hand nehmen und dann mal errechnen wohin die Reise geht.

    • Mieter sagt:

      Parameter Südseite und Nordseite. Südseite ist immer teurer, weil der Platz an der Sonne…. 🙂