Neues Infektionsschutzgesetz ist veröffentlicht: ab morgen gilt 3G im ÖPNV und auf Arbeit
Ab dem morgigen Mittwoch tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland in Kraft, nachdem vorige Woche Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Am Dienstag wurde das neue Gesetz nun auch tatsächlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die markanten Maßnahmen sind die 3G-Pflicht in Bussen, Straßenbahnen und Zügen sowie die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, also genesen, geimpft oder getestet. (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden) Zudem gibt es Strafen für gefälschte Impfpässe. In Heimen herrscht eine Testpflicht.
Das Gesetz löst die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ab. Mit dem neuen Gesetz sind dann keine Lockdowns und Schulschließungen mehr möglich. Jedoch gilt die alte Gesetzesgrundlage noch in einer Übergangsfrist bis Mitte Dezember weiter, so dass diese Maßnahmen doch umgesetzt werden können.
SchAusnahmV § 2 Punkt 6
„eine getestete Person eine asymptomatische Person, die
a)
das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
b)
im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist,“
Im ÖPNV muss also ein 4 Jähriges Kind, welches asymptomatisch ist getestet sein, diesen Test aber nicht nachweisen?
Nein.
Doch
a oder b, nicht a und b. Alles klar?
„oder“ ist klar, „eine getestete Person eine asymptomatische Person“ ist jetzt und/oder?
Du musst schon den ganzen Verordnungstext lesen, nicht nur die hier gezeigte Änderung einer einzelnen Textstelle. Es ist wirklich einfach.
Du kannst ruhig deine unendliche Weisheit teilen und eine Pille-Palle-Frage kurz und verständlich erklären.
Du kannst aber auch einfach nur weiter Phasen dreschen und so tun als wärst du super schlau und der Verordungstext inklusiver aller Querverweise völlig selbsterklärend.
PS: wenn du die Frage gelesen und verstanden hättest wäre dir aufgefallen, dass das Zitat garnicht aus der hier geposteten Änderung stammt.
Im ÖPNV muss ein 4 Jähriges Kind, welches asymptomatisch ist[,] nicht getestet sein [und] diesen Test [auch] nicht nachweisen[.]
Du sagst also, dass „eine getestete Person eine asymptomatische Person“ eindeutig „eine getestete Person [oder] eine asymptomatische Person“ bedeutet?
Nein, das sage weder ich noch sagt das die Verordnung.
Da steht:
„Im Sinne dieser Verordnung ist eine getestete Person eine asymptomatische Person, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“ (Var. a)
Hast du keine Symptome und bist noch nicht 6 Jahre alt? Dann gilst du alks getestet.
„Im Sinne dieser Verordnung ist eine getestete Person eine asymptomatische Person, im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist.“ (Var. b)
Hast du keine Symptome und hast einen Testnachweis? Dann gilst du als getestet, egal wie alt du bist.
Anders, wenn du Symptome zeigst. Denn dann bist du nicht asymptomatisch, sondern krank. Dann nützt dir ein negativer Test auch bloß nichts.
Deswegen den ganzen Text oder wenigstens den ganzen Paragrafen lesen. Denn da steht gleich am Anfang:
„Im Sinne dieser Verordnung ist eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust“
Danke, habs verstanden
Das ist längst überfällig und hätte schon vor acht Wochen passieren müssen Punkt ich bin ohnehin für eine Impfpflicht für alle Bürger in Deutschland
Die CoStaPo CoronaStaatspolizei lässt grüßen.
Sehe ich genauso. Die Verweigerer wird man nicht mit Überzeugung umstimmen.
Also Impfpflicht für alle. Wem es nicht passt kann ja nach Brasilien oder wohin auch immer auswandern.
Tschüß….
Ich frag mich wer das wie kontrollieren will…
Jeder mit gültigem Impfpass bekommt eine staatlich zertifizierte Armbinde. Ist augenfälliger.
Dann bitte umgehend zum Optiker.
Wie ist das mit der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz – kann man sich vor Dienstantritt per Schnelltest unter Aufsicht selber testen oder muss ein Testzertifikat eines Testzentrums vorliegen, um die Arbeitsstelle betreten zu dürfen?
Frag am besten deinen Arbeitgeber. Der ist dafür zuständig. Wenn der das anders regelt, kannst du nicht sagen, „aber die Onkels im Internet haben gesagt …“
das Gesetz führt dazu aus: vor dem Betreten der Betriebsstätte ist ein Testnachweis vorzulegen. Ausnahme ist, wenn man ein Testangebot des Arbeitgebers in dessen Räumlichkeiten annimmt (Paragraph 3a)
Was würden denn die Onkels im Internet dazu sagen? Stutzig macht mich die Formulierung, dass es bei den Tests einer CE-Angabe bedarf, die aber bei den Schnelltests nicht draufgedruckt ist – zumindest nicht bei denen, die ich zu Hause habe …
Es ist völlig egal, was die Onkel im Internet dazu sagen. Frag deinen Arbeitgeber. Der muss sich an das Gesetz halten.
Du hast doch einen Arbeitgeber?
Artikel 13, Punkt 4. a) führt aus, dass eine „Testung durch In-vitro-Diagnostika, die für den
direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund
ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegeset-
zes in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind“ anzubieten ist. Also geht Schnelltest nicht wie bisher?
Stell diese Frage deinem Arbeitgeber. Bist du etwa gerade nicht auf Arbeit?
„Hierfür ist ein Testnachweis einer öffentlichen Teststelle („Bürgertest“) vorzulegen; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.“, heißt es z.B. bei meinem Arbeitgeber. Ich denke, das wird bei allen anderen ähnlich sein.
Warum sollen für die Imfgegener auch noch der AG zahlen. Testcenter und das nicht kostenlos jeden Tag
Solange die Impfung weder Ansteckung noch Weitergabe verhindert, sollten alle getestet werden. Warum die AG das bezahlen sollen ist allerdings eine berechtigte Frage, zumal sie schon den logistischen Aufwand damit haben.
Toll, einfach nur den IQ auf die Stirn tätowieren und schon sollte selbst jeder Depp erkennen, wer den Lagerausgang findet.
Müssen Schüler auch einen Test nachweisen? Blickt da zufällig jemand durch?
Warum fragst du nicht in der Schule?
Neuer Name für alten Troll, Sagi?
Weil das die Tyrannischen in ihrer Presse klar ansagen sollten.
Die Schule ist für die Umsetzung zuständig. Die Tyrannsichen haben es in der Presse klar angesagt. Du hast ja einen Pressebericht dazu kommentiert. Brauchst du das auf Grundschulniveau – frag in der Schule.
Schüler sind davon ausgenommen.
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/2021-11-15_Testpflicht.pdf
Guckst du hier… Bis zum 18. Lebensjahr besteht keine Testpflicht. Also auch nicht in Bus und Bahn oder sonstwo. Demzufolge auch nicht in Gaststätten, Weihnachtsmarkt usw. (Wenn ich das richtig verstehe. Aber das steht ja „grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen“)
Wo bleibt denn hier der Datenschutz? Gerade bei Kontrollen im ÖPNV, jetzt darf jeder Depp meine Daten einsehen. Finde ich sehr grenzwertig. In Zukunft werden dann noch unsere Kontoauszüge kontrolliert.
Wieso trägst du denn deine Daten offen mit dir rum, dass sie jeder Depp sehen kann? DA ist doch das Problem.
Doch die Armbinde. Altbewährt. Und inklusive Datenschutz.
Mehr Zeit für den Abwasch 🙂
Es gibt genug Deppen, welche tagein tagaus ihre Daten weit brisanterer Art preisgeben. Zwei Stichpunkte: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung als Smartphonesicherung getarnt. Das mit den Kontoauszügen läuft auch schon längst. Mit den „schönen und natürlich absolut sicheren“ Bezahlformen Handy, Karte oder E-Banking lassen sich ganz wunderbar Geldbewegungen nachverfolgen.
Dann lauf doch…
Langsam merkst du, in welche Richtung es läuft. Bei anderen dauert es länger.
Warum macht ihr euch solche Gedanken ?
Ich lasse es langsam angehen.
Genießt das Leben so lange ihr noch es genießen könnt.
Es werden noch viel härtere Zeiten durch die Plandemie auf uns zu kommen.
Langsam kannst du gut, das ist wahr.
Plandemie? Häh?
Ach sooo….. Du hast ein „L“ eingefügt um zu verdeutlichen, dass es keine Pandemie gibt und das alles geplant ist. Geniales Wortspiel. Respekt. Warum ist da vorher noch keiner drauf gekommen? Du bist ein ganz, ganz gewiefter Fuchs. Die ganze Welt hat sich zusammengetan, um „so ein bisschen Grippe“ auszunutzen und uns alle zu unterdrücken – und Du hast es aufgedeckt.
DANKE DAFÜR!
… krummer Hund!
seht ihr auch diese Ohrenschmalzwerbung unter Artikel 1 ?
Ist ja ekelhaft.
100 Milliarden plus 300 % Profit bei Gefahr des Galgens wenn hier das mit dem PCR TEST basiertem Inzidenz sauber geklärt wird.
Also warum war das was 2014 galt (Lungenentzündung plus Corona Test erforderlich und blanker Corona Test ungeeignet) im Jahr 2020 nicht mehr relevant und ein blanker Corona Test wird zum Mittel der Wahl?
Wovon zur Hölle redest du? Hattest du nen Schlaganfall? Wirst du irgendwo gefangen gehalten und darfst es nicht sagen? Sollen wir Hilfe rufen?
Wo sind die Zentren in Halle?
Und Spucktest möglich oder nur mit Verletzungen der Schleimhaut im Rachen durch Nasenbohrer.
oder den Selbsttest im Beisein des AG durchführt. Der Vollständigkeit halber.
Darf ich als Arbeitgeber den Test dann auch bestätigen und gilt der dann auch außerhalb für 24 Stunden?
Jeder innerhalb seiner Verantwortung.
Wie soll ich denn das verstehen?
Meiner Verantwortung komme ich nach, indem sich meine Mitarbeiter bei Dienstantritt unter meiner Aufsicht testen – auch die Geimpften! Ich wollte wissen, ob die abends essen gehen können, wenn ich den Test mit einem Formular bestätige.
Bist du denn für das Abendessen oder den Zutritt zum Restaurant verantwortlich?
Okay, lass gut sein.
Sei doch nicht gelich eingeschnappt!
Anders ausgedrückt:
Wenn dir einer deiner Mitarbeiter ein vom Kneiper unterschriebenes Formular vom Vorabend vorlegt, testest du den dann trotzdem bei Dienstantritt? Warum?
Sind denn die Straßenbahn- und Busfahrer und Kontrolleure alle geimpft, genesen oder getestet?
Ich werde auf jeden Fall bei einer Kontrolle auch Nachweise von den Kontrolleure verlangen, ob sie auch die 3G-Regel beachten.
Viele werden wohl auch ihr ABO kündigen. Warum ein ABO, wenn man nicht mit dem ÖPNV fahren darf.
Man darf auch gespannt sein, wie die Gerichte entscheiden. Hätte nie gedacht, dass es sich in Deutschland wiederholt, dass bestimmte Personengruppe vom ÖPNV ausgeschlossen werden. Mehr als beschämend!
Beschämend auch, dass die Verkehrsunternehmen da auch noch mitmachen. Haben doch die Verkehrsunternehmen gebetsmühlig darauf verwiesen, dass eine Infektion in Busse und Bahn sehr gering sei und die Fahrzeige regelmäßig desinfiziert werden.
Die Verkehrsunternehmen sind aber gegen ein Gesetz machtlos… Auch wenn sie gerne wollen würden, können sie nicht anders handeln. Gesetz ist Gesetz.
Du darfst mit deinem total existierenden Abo weiterhin mitfahren. Wo ist für dich das Problem bei 3G?
Du durftest bisher auch nicht mit Eis, Döner und offenen Getränken in die Bahn. Das ist für dich nicht schon das neue Auschwitz gewesen?
„Du durftest bisher auch nicht mit Eis, Döner und offenen Getränken in die Bahn.“
Entscheidend ist das Wort „mit“, nun geht es aber darum, dass man nicht „ohne“ beglaubigtes Negativtestergebnis den ÖPNV benutzen darf. Ein kleiner, aber deutlicher Unterschied.
Allerdings darf man ohne beglaubigtes Negativtestergebnis den ÖPNV nutzen. Die allermeisten Nutzer werden auch genau das tun.
Der Unterschied ist aber auch nicht so groß, wie du glaubst. Man durfte bisher nicht und darf auch weiterhin nicht ohne gültigen Fahrausweis mitfahren. Auch nicht ohne Maske oder ohne festen Halt zu haben oder kurz gesagt, ohne sich an die Beförderungsbedingungen zu halten.
Die Gerichte entscheiden eben nicht!!! Die sitzen das aus und lassen sich von der Regierung zum Essen einladen. Was nützt es dir, wenn du 2026 Recht bekommst. Der Rechtsstaat hat schon lange versagt
Warum hast du eigentlich so wenig Ahnung, aber eine so große Klappe?
Ach Troll, halt einfach Deine Klappe, wenn Du nichts anderes als pöbeln kannst.