Paketkontrollen: Zoll in Sachsen-Anhalt hat vorige Woche 300kg Pyrotechnik beschlagnahmt – Empfänger erwartet Anzeige wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz
Jedes Jahr werden vor den Silvesterfeierlichkeiten Feuerwerkskörper nach Deutschland verbracht. In der letzten Woche hat das Hauptzollamt Magdeburg deshalb verstärkt Paketsendungen kontrolliert, die Pyrotechnik enthalten könnten und ist dabei schnell fündig geworden. An drei Tagen wurden insgesamt knapp 300 Kilogramm nicht zugelassene Feuerwerkskörper in einer Vielzahl von Sendungen beschlagnahmt. Das ist fast das Zehnfache der im letzten Jahr durch den Zoll in Sachsen-Anhalt beschlagnahmten Menge.
„Illegale Pyrotechnik ist ein hohes Risiko für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“ mahnt André Schneevoigt vom Hauptzollamt Magdeburg. „Die Notaufnahmen sind jedes Jahr zu Silvester gefüllt mit Menschen, die sich durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik schwerste Verletzungen an Händen und Ohren zuziehen. Nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper gewährleisten ein möglichst hohes Maß an Sicherheit nicht nur für den Besitzer selbst, sondern auch für die Unbeteiligten im näheren Umfeld. Umso wichtiger, dass der Zoll hier seinen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger leistet.“ so Schneevoigt weiter.
Die Empfänger erwartet wegen der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Zusatzinformationen:
Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Weitere Informationen über die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern finden sich auf den Internetseiten der BAM.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
- Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz. - Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich. - Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. - Eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt; Reisefreimengen werden nicht gewährt.
Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern – mit Ausnahme der o.a. Anmeldepflicht – sinngemäß. Das bedeutet, dass z.B. auch aus Frankreich, den Niederlanden oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.
Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse unterstützt die Zollverwaltung die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, der Durchfuhr und des Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe.
Foto Zoll
Hier gehören härteste Strafen ausgesprochen! Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren! Wir sind hier nicht im wilden Westen!
Eine seeeeehr erfreuliche Nachricht!!!!
Und da fragen sich die Böller-Fans noch, warum so ein großer Teil der Bürger für ein absolutes Verbot ist !!! Tja – mal an die eigene Nase fassen, würde ich sagen …
Und ich wünsche all denen, die trotzdem böllern … Bleiben Sie gesund und hoffentlich brauchen Sie danach KEINEN ARZT oder med. Versorgung … wir haben auch ohne Sie genug zu tun!!!!
Ha!!!
Freu, freu, freu … ich wünsche Euch massive Strafen !!!!!
wenn ein Verbot kommt dann wird es net besser
Also Tradition beibehalten
Genau! Wie beim Rauchen. Einfach so lange teurer machen, bis die Leute von selbst aufgeben.
Traditionssteuern dass glaubst auch nur du.
Ich mag auch keine Böllerei, aber Verbot ist gleich die Freigabe dafür, es zu tun. Verbotene Früchte schmecken besser, diesen Spruch kennst du sicher. Ich bin der Meinung, es sollte eine Organisation o.ä. geben, die zu Silvester ein Feuerwerk veranstalten und damit, wäre allen geholfen. Kein sinnloser Unrat der dann tagelang rumliegt, keine Verletzten und jeder hat etwas davon.
wenn ein Verbot kommt dann wird es besser
Also Tradition net beibehalten
Der Kollege Schnürschuh lehnt einfach das Paket ab, wenn die das nicht bei ihm zuhause gefunden haben können die doch Anzeigen schreiben wie die lustig sind, man hat immer das Recht eine Sendung abzulehnen, sonst könnt ich ja jemanden ne Ladung Böller schlecht verpackt ausm Ausland schicken und der bekäme dafür ne Strafe.
Dann mach das so — und staune, was „die“ alles rausfinden.
Ist kein Problem, das abzulehnen. Allerding wie sieht es dann mit der Rü+ckabwicklung oder Schadenewrsatz aus? kann er dann ja auch nicht verlangen und hätte mit Zitronen gehandelt: keine Ware und Geld futsch.
Selbst Schuld, wenn man keine Vorkasse verlangt.