Pony stirbt nach Zusammenprall mit Zug auf der Bahnstrecke Halle – Nordhausen
Bereits am 03. Juli 2020, gegen 22:30 Uhr kam es im Bereich Berga auf der Bahnstrecke von Halle Richtung Nordhausen zu einem Zusammenprall zwischen einer Regionalbahn und einem Pony. Bei diesem wurde das Tier tödlich verletzt.
Kurz zuvor entwich dieses Pony aus einer Koppel und lief auf die Bahngleise. Die betroffene Regionalbahn hatte durch den Zusammenprall einen leichten materiellen Schaden, konnte die Fahrt aber weiter fortsetzen. Reisende befanden sich nicht in der Bahn.
Durch diesen Vorfall und die damit einhergehende Streckensperrung kam es bei 14 Zügen zu insgesamt 558 Minuten Verspätungen im Bahnverkehr. Die Ermittlungen zu den Ursachen des Ereignisses dauern an.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem bedauerlichen Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen.
Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden.
Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
Man man man, wäre es ein Kind gewesen, auf den Gleisen, würde man in einem entsprechenden Artikel sicher NICHT auf die rechtlichen Konsequenzen eingehen, die auf die aufsichtspflichtigen Eltern zukommen. Da würde der Menschenfreund wieder wegen Pietät- und Empathielisigkeitlosigkeit jammern.
Wer anderen Schaden zufügt, ist instant zum Ersatz des Schadens verpflichtet.