Radler müssen Radweg in der Magdeburger Straße nicht mehr nutzen

Ab sofort dürfen Fahrradfahrer in der Magdeburger Straße auch auf der Fahrbahn fahren und müssen den vorhandenen Radweg nicht mehr nutzen. Eine sechs Jahre währende Klage gegen die Radwegebenutzungspflicht war erfolgreich.
Vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Halle die Stadt dazu verurteilt, Radfahrern die Benutzung der Fahrbahn zu erlauben und das Verkehrszeichen 241 zu entfernen. Radfahrer können zukünftig, bis auf einen kurzen Bereich zwischen Riebeckplatz und der Einfahrt Volkmannstraße, selbst entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder den Radweg nutzen wollen, freut man sich beim ADFC. Der Fahrradclub hatte die Klage unterstützt. Schwächere Radfahrer können die nicht regelgerechten Radwege weiter nutzen.
Das Gericht sieht, angesichts der Kfz-Dichte, der Breite und Geradlinigkeit in der Magdeburger Straße keine besondere Gefährdungslage, die ein Fahrbahnverbot für Radfahrer rechtfertigt, so der ADFC. Alle verkehrswissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass separierte Radwege nicht sicherer sind, als das Fahren auf der Fahrbahn.
Zudem verfügen nach Gerichtsangaben die Radwege in der Magdeburger Straße auch nicht über die notwenige Breite, die Freiheit von Hindernissen und die Beschaffenheit, die gemäß geltenden Regelwerken erforderlich seien, um Radfahrern ihr Recht zu beschneiden die Fahrbahn zu nutzen. Auch der Verweis der Stadt, dafür müssten Ampeln neu programmiert werden, habe laut ADFC nicht verfangen. Der ADFC begrüßt dieses Urteil ausdrücklich, das Gericht stellt damit klar, dass Verbote und Beschränkungen für Radfahrer, klarer und nachvollziehbarer Begründungen bedürfen. Diese setzen eine qualifizierte, besondere Gefahrenlage und regelgerechte, nach dem Stand der Technik ausgebaute und unterhaltene Radverkehrsanlagen voraus.
Der ADFC hat aber an noch mehr Radwege Probleme ausgemacht. Benutzungspflichten auf vernachlässigten, zu schmalen, regelwidrigen Radwegen gebe es beispielsweise an der Paracelsusstraße, Nietlebener Straße, Dessauer Straße, Reilstraße oder Ludwig-Wucherer-Straße.
Das Urteil zeige, „dass behördliche Willkür durch den, wenn auch äußerst langatmigen Rechtsstaat korrigierbar ist. Die Zeiten in denen in Sachsen-Anhalt Radfahrer jegliche Zwangsmaßnahmen hinnehmen müssen und auf Restflächen verwiesen werden können, ist vorbei“, so der ADFC. Das Urteil liefere damit eine Vorlage, Tausende nicht begründete, gefährliche und nicht nachvollziehbare Fahrbahnverbote für Radfahrern in ganz Sachsen-Anhalt aufzuheben.
Wichtig sei auch, dass die Richterin sich stark auf Regelwerke, wie die VV-STVo und die ERA 2010 beziehe und damit klarstelle, „es gibt objektive Maßstäbe, wie die Breite und Beschaffenheit von Radwegen, die Voraussetzung für die Zwangsmaßnahme Radwegebenutzungspflicht sind. Das gilt umso mehr für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der ADFC.
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