Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen in Sachsen-Anhalt sollen verboten werden
Bei einigen Demonstrationen auch in Halle (Saale) werden Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen geschwenkt, in Halle-Neustadt wehen sie in manchen Kleingartenanlagen und von manchen Balkonen. Berlin hat bereits Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen, gegen das Zeigen in der Öffentlichkeit vorzugehen. In Bremen ist ab Montag das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892 und Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935 verboten, weil es eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt. Und auch Sachsen-Anhalt soll folgen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben, wünscht sich einen solchen Erlass auch vom hiesigen Innenminister: „Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht sie auf Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen. Die sie aufhängen, wissen genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge genutzt. Sie nutzen diese Lücke gezielt, doch wollen genau dasselbe symbolisieren. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.“











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