Reisender im Zug nach Halle zeigt verfassungswidrigen Gruß und wird mit gleich drei Haftbefehlen gesucht: Knapp 2 Jahre Haft folgen
Am Montag, den 9. Oktober 2023 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle/Saale gegen 18:00 Uhr durch zwei Reisende über einen Mann informiert, welcher den Regionalexpress von Magdeburg nach Halle/Saale gemeinsam mit ihnen nutzte und während dieser Fahrt gegenüber den Hinweisgebern rechtsradikale Gestikulationen durchführte.
Eine Streife war mit Ankunft des Zuges auf Bahnsteig 13, sprach den Straftatverdächtigen an und kontrollierte ihn. Hierbei machte er lediglich mündliche Angaben zu seiner Person und händigte vorerst kein Ausweisdokument gegenüber den Beamten aus. Die Gründe dafür waren dem 37-jährigen Deutschen wahrscheinlich bewusst. Nach Feststellung seiner rechtmäßigen Personalien und Überprüfung dieser im Fahndungsbestand der Polizei wurden die Bundespolizisten schnell fündig. In Summe lagen gegen den Herrn gleich drei Vollstreckungshaftbefehle vor:
Bereits im September 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Burg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nach Widerrufung der Strafaussetzung zur Bewährung muss der Verurteilte noch 122 Tage Restfreiheitsstrafe davon verbüßen. Kein Jahr später verurteilte ihn selbiges Amtsgericht wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins und Betruges erneut nach Widerrufung der Strafaussetzung zur Bewährung zu einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde er im März 2019 wegen des Erschleichens von Leistungen in sieben Fällen zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe durch das Amtsgericht Merseburg verurteilt. Hiervon muss er noch 51 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen.
Der Verurteilte hat sich in allen drei Fällen auf die jeweilig ergangene Ladung nicht dem Strafantritt gestellt. Die Vollstreckungshaftbefehle wurden daraufhin im Januar durch die Staatsanwaltschaft Halle/Saale beziehungsweise im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Stendal erlassen. Dem Gesuchten wurden diese eröffnet. Er wurde fest- und mit auf die Dienststelle am Hauptbahnhof genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,5 Promille. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er erhält aufgrund seines aktuellen Gebarens weitere Anzeigen wegen der falschen Namensangabe und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Also wird 10010110 hier für die nächsten 2 Jahre keine Beiträge mehr verfassen können? 🙂
Muahahaha, auch im Knast gibt’s Internet. 😛
Jetzt wird sogar schon das Wort Hitlergruß vermieden. Nennt den Teufel doch beim Namen!
Die Straftat heißt nun mal nicht Hitlergruß.
Nein.
Aber wenn du jemals beim letzten Satz ankommst….
Da kommt jetzt wieder nix von dem Maulhelden…
Weit und breit nichts zu sehen. 🙂
Was ist „verfassungswidrigen Gruß“? Gibt’s da mehrere verschiedene? Um welchen handelte es sich?
Es gibt nahezu unendlich viele Grüße. Die allermeisten sind sogar nicht verfassungsfeindlich!
Der hat das wahrscheinlich nur gemacht damit er endlich Aufmerksamkeit bekommt und endlich in dem Bau wandert
„rechtsradikale Gestikulation“ was soll das sein? Stinkefinger? Scheibenwischer? Oder was…das wording wird echt immer skurriler.
Mach dir kein Sorgen. Du bist sicher. Deine Stütze auch.
Seid bereit – immer bereit!
Ein Dummkopf weniger auf der Straße.
Der stellt ja alles bisherige in den Schatten