Sachsen-Anhalt: nur etwas mehr als ein Drittel der Betriebe erfüllt die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

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Eine Antwort

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt kamen rund 31,8 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach.“

    Jedes Jahr aufs Neue solche Formulierungen, die nicht wirklich korrekt sind.

    Die Pflicht kennt zwei Optionen: Die der Anstellung behinderter Personen oder das Leisten von Ausgleichszahlungen. Die Wahl einer Option kommt einer Pflichterfüllung gleich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Dass Menschen mit Behinderungen weniger angestellt werden, liegt an den Privilegien im Bereich Kündigungsschutz. Würde man hier entsprechend ansetzen, kämen auch mehr Behinderte in bezahlte Anstellungsverhältnisse.