Sachsen-Anhalt: nur etwas mehr als ein Drittel der Betriebe erfüllt die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

Nach den aktuell verfügbaren Daten waren 2023 in Sachsen-Anhalt 19.400 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozialwesen und Gesundheitswesen.
Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt kamen rund 31,8 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag im Jahr 2022 bei 32,6 und vor 10 Jahren bei 35,5 Prozent. Im Jahr 2023 haben darüber hinaus 39,8 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, vor 10 Jahren waren es 35,1 Prozent. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt.
Ihre Beschäftigungspflicht gar nicht erfüllt hatten 2023 hingegen 28,4 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe, vor 10 Jahren waren es 29,4 Prozent. Sie beschäftigten keine schwerbehinderten Menschen und haben damit auch keinen ihrer gesetzlich definierten Pflichtarbeitsplätze besetzt.
„Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger wird. Um Vorurteile abzubauen und eine bessere Integration zu erreichen, ist es entscheidend, dass Unternehmen Unterstützung erhalten. In jeder örtlichen Arbeitsagentur stehen Reha-Spezialisten als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Unternehmen bei Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen. Die Palette der Förderinstrumente ist vielfältig und umfasst Qualifizierung, Gehaltszuschüsse und technische Ausstattung. Unternehmen sind eingeladen, sich jederzeit bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten zu lassen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern“, erklärt Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge im Jahr 2025 zum Tragen.
Bereits seit 2022 stehen in Sachsen-Anhalt Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung. Als trägerunabhängige Lotsen unterstützen die Mitarbeitenden bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen. Sie sind schnell erreichbar und begleiten im Prozess bis zur Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern und darüber hinaus. „Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber leisten Beratung aus einer Hand, wenn es um die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht. Sie sind ein unverzichtbarer Teil für echte Teilhabe und Chancengleichheit im Arbeitsleben. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung nicht an den Rand gedrängt, sondern als wertvolle Mitglieder der Arbeitswelt anerkannt und eingebunden werden“, betonte Sozialministerin Grimm-Benne.
Der zuständige Arbeitgeber-Service ist über die Agentur für Arbeit vor Ort erreichbar oder kann kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind unter dieser Webadresse zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Na, so was!
Das alles im Heimatland der Intelligenz.
„Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt kamen rund 31,8 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach.“
Jedes Jahr aufs Neue solche Formulierungen, die nicht wirklich korrekt sind.
Die Pflicht kennt zwei Optionen: Die der Anstellung behinderter Personen oder das Leisten von Ausgleichszahlungen. Die Wahl einer Option kommt einer Pflichterfüllung gleich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Dass Menschen mit Behinderungen weniger angestellt werden, liegt an den Privilegien im Bereich Kündigungsschutz. Würde man hier entsprechend ansetzen, kämen auch mehr Behinderte in bezahlte Anstellungsverhältnisse.