Sachsen-Anhalts Firmen stellen kaum Behinderte ein
Gesetzlich vorgeschrieben müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. In Sachsen-Anhalt betrifft diese Pflicht insgesamt 4.339 Arbeitgeber, doch nur 710 kommen ihr vollständig nach. Das zeigt die aktuellste BA-Statistik, die auf ausgewerteten Daten vom Dezember 2017 beruht. 2.340 Arbeitgeber bleiben unter der Marke und besetzen immerhin zwischen einem und fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten, 1.289 beschäftigen gar keine Schwerbehinderten. Wer die Regel nicht erfüllt und unter der 5-Prozent-Vorgabe bleibt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Arbeitsagenturen unterstützen mit Beratung und Fördermitteln
„In Sachsen-Anhalt dominieren die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in denen der Chef oft selbst mit anpackt und keine Personalabteilung zur Verfügung hat. Ihnen fehlen deshalb oft die Zeit und das Wissen, sich mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten auseinanderzusetzen. Andere wiederum haben Vorurteile und trauen Schwerbehinderten weniger zu. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitsagenturen unterstützen Arbeitgeber mit guter Beratung, umfangreichen Fördermitteln und auch bei zwischenmenschlichen Fragen. Einstellen müssen aber die Unternehmen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann sich keine Firma leisten, auf die Qualitäten von Menschen mit Behinderung zu verzichten“, erklärte Kay Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt.
Sachsen-Anhalt bei der Besetzungsquote bundesweites Schlusslicht
Aufgrund der gesetzlichen 5-Prozent-Quote müssten in Sachsen-Anhalt rechnerisch 19.022 mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzten sein. Tatsächlich sind es 13.925 nach aktuellem Stand der statistischen Auswertung von Dezember 2017. Das entspricht einer Besetzungsquote von 3,4 Prozent. In keinem anderen Bundesland ist die Quote so niedrig wie in Sachsen-Anhalt. Bundesweit liegt die Besetzungsquote von Schwerbehinderten bei 4,6 Prozent, in Ostdeutschland bei 4,5 Prozent. Es gibt aber nicht nur regionale Unterschiede, sondern auch branchenspezifische: Die geringsten Besetzungsquoten weisen in Sachsen-Anhalt die Branchen Bau (2,1 Prozent), Gastgewerbe (2,2 Prozent) und Handel (2,3 Prozent) auf. Über der gesetzlichen Quote von 5 Prozent liegt nur der Bereiche Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung (5,9 Prozent).
Bis zu 90 Prozent Förderung des Arbeitsentgeltes bei Einstellung von Schwerbehinderten möglich
Die Arbeitsagenturen können Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. So können Eingliederungszuschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von weiteren 20 % des Arbeitsentgelts. Somit können die Leistungen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 90 % des Arbeitsentgelts betragen.
Meist ist Krankheit die Ursache für eine Schwerbehinderung
Häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit. Schwerbehinderte Menschen sind daher meist älter. In Folge des demografischen Wandels wird ihre Zahl auch künftig steigen. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hat in Deutschland generell weiter zugenommen, Ihre Arbeitslosigkeit ist von 2017 auf 2018 um vier Prozent gesunken. In Sachsen-Anhalt waren im März 2019 insgesamt 3.879 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, was im Vergleich zum Vorjahresmonat (März 2018: 4.075) ein Rückgang von 4,8 Prozent darstellt.
Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es nach wie vor seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Gemessen am Arbeitslosenbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos. Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen wird weniger durch die Konjunktur und stärker durch rechtliche Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung beeinflusst.
Wenn man die gesetzlichen Vorschriften betrachtet dann wundert mich daß leider nicht ! Denn für mein Verständnis sind die Hürden für Arbeitgeber recht hoch wenn es darum geht einen Arbeitnehmer einen Behindertengerechten Arbeitsplatz herzurichten . Und dass ist nicht meine Meinung als Arbeitgeber sondern als Betroffener ! Die Gesetze dafür sind einfach viel zu schwammig und können von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unterschiedlicher Art und Weise ausgelegt werden . Arbeitergeber zahlen da lieber Strafen und die sind unterm Strich günstiger als Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen .
Der Arbeitgeber muss nur die Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Die behindertengerechte Ausstattung muss vom Kostenträger des Behinderten kommen bzw. hat er schon seine persönliche Ausstattung.
Das Problem liegt ehr daran, dass die Behinderten teilweise falsch Qualifiziert werden (an der Realität vorbei). Da wird schon mal ein blinder Physiotherapeut in eine Weiterbildung in Klangmassage gesteckt (was keiner der Patienten haben will, weil das etwas ist, was man selber bezahlen muss) aber den Schein für die Manuelle Therapie verweigert man ihn obwohl er damit sofort eine Anstellung finden würde.
Es gibt 2 Möglichkeiten
A: Abschaffung der „Strafzahlungen“ (Abgabe) und vereinfachte Regelungen, gute Beratung, langfristige finanzielle Förderung und individuelle Begleitung über feste, kompetente Ansprechpartner!
B: Strafabgabe deutlich erhöhen. Fraglicher Nutzen, da AG die Freiheit haben sollten immer zu entscheiden, was umsetzbar und sinnvoll ist.
Hallo ich habe eine Lese Rechtschreibschwäche und auch einen Behindertenausweis ich sollte von ein Jobcenter zu einen Amt Gutachten gehen er sollte mich begutachten ob ich für den freien Arbeitsmarkt verfügbar bin ich habe auch den Amtsarzt telefonisch angerufen und habe ihn erstmal aufgeklärt dass es zwei verschiedene Änderungen gibt er hat nur gesagt sie haben doch ein den Behinderten ausweis aus was für mich sind sie behindert darf ich nur jeden gemeint dass ist schon vollkommen Schwachsinn bei mir ist eine Lese Rechtschreibschwäche ist und das ist aber keine Behinderung das hat er nur verneint sie haben den Behindertenausweis nicht umsonst gekriegt das ist schon vollkommen blödsinnig dass ein Jobcenter ein Lernschwächen zu einen Amtsarzt schicken muss dass er auf den freien Arbeitsmarkt verfügbar wäre auch ich mich selber um Arbeit kümmere und auch viele Firmen da drüber informiert habe dass ich nicht lesen und schreiben kann da kam nur ein verneint haben das ist doch nicht schlimm dass sie nicht lesenDas hat mich auch sehr positiv gestimmt leider hätte ich schon 3 Arbeitsplätze haben können die voraussetzung war nur halt der Führerschein das auch ich leider nicht habe und ich auch einen Antrag gestellt habe bei denen Jobcenter und sie haben auch nur gesagt nein das können wir nicht vorher entscheiden das ist wirklich schon enttäuschend als behinderter Mensch hinzustellen zu werden das ist mehr als diskriminierend auch viele Betriebe in Sachsen-Anhalt müssten härter bestraft werden statt nur mit eine kleine Ausgleich Zahlung sie sollten mal auch in so einer Behindertenwerkstätten mal besuchen gehen dass sie mal ihre Vorurteile zurückschrauben sollten dass sie auch mal sehen dass ein körperlicher hinter der Mensch auch arbeiten kann und nicht nur abgestempelt zu werden es ist sehr enttäuschend von vielen größeren Betrieben lieber ein Ausgleich Zahlungen zu leisten statt 1 ein körperlicher oder ein Lernschwächen Menschen einzustellen das ist schon mehr als enttäuschend