Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister begrüßt Urteil zum Numerus Clausus
Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin begrüßt.
Die Karlsruher Richter hatten das bestehende System der Vergabe nach den besten Abiturnoten (20%), nach Wartezeit (20%) und nach Auswahlverfahren der Universitäten (60%) vor dem Hintergrund begrenzter Studienplatzkapazitäten grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Jedoch müssen einige Elemente der Studienplatzvergabe bis Ende 2019 neu geregelt werden. Hierzu zählen die alleinige Berücksichtigung der Abitur-Note, die Begrenzung der Wartezeit (bundesweit aktuell 15 Semester), die deutschlandweite Standardisierung der Auswahlverfahren der Universitäten sowie der Wegfall der von den Bewerbern bislang geforderten Festlegung auf eine begrenzte Zahl von Wunsch-Studienorten.
Willingmann betonte: „Das Urteil stellt die Weichen für eine gerechtere und transparentere Vergabe der Medizin-Studienplätze in Deutschland. Das begrüße ich ausdrücklich.“ In die Auswahlverfahren der Universitäten, die jetzt deutschlandweit durch Gesetz standardisiert werden müssen, sollten auch Impulse aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ mit einfließen. „Ich halte es dabei für besonders wichtig, dass bei der Studienplatzvergabe in ganz Deutschland künftig neben der Abitur-Note verstärkt auch soziale Kompetenzen oder praktische Erfahrungen in Gesundheitsberufen berücksichtigt werden. Erste Ansätze dafür haben wir in Sachsen-Anhalt bereits. Diese sind ausbaufähig. Ich werde mich dafür einsetzen, die angemahnten Änderungen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in Bund und Ländern zügig umzusetzen.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch die Vergleichbarkeit der Abitur-Noten in Deutschland angemahnt. Minister Willingmann: „Es muss künftig sichergestellt werden, dass unterschiedliche formale Abiturvoraussetzungen nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs um Studienplätze führen. Daher ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesen Gerechtigkeits-Aspekt der Studienplatzvergabe angesprochen hat!“ Insoweit habe freilich die 2016 durch den Bildungsminister veranlasste Anpassung der beim Abitur zu berücksichtigenden Kurs-Anzahl eine erste Harmonisierung im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt gebracht.
„Das Recht auf Teilhabe an Bildung ist ein Grundfundament der Gesellschaft! Wir als Sozialdemokraten haben uns schon lange dafür eingesetzt, das Verfahren der Studienplatzvergabe in der Humanmedizin zu reformieren und die Missstände dort zu beheben. Damit wird endlich der gefühlten Willkür ein Ende gesetzt bei der Frage, wer Medizin studieren darf und wer nicht. Und das ist auch nötig – bei aktuell fast 62.000 Bewerbern, die sich auf nur 11.000 Studienplätze bewerben“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby. „Es ist auch nicht zumutbar, dass ein Teil der angehenden Medizinstudenten länger auf ihren Studienplatz warten muss als andere überhaupt studieren.“
Mit Blick auf die Auswahlverfahren der Hochschulen, die das BVerfG in seinem Urteil ebenfalls bemängelt, erklärt der 56-jährige Politiker: „Wenn jemand bei der Caritas Menschen gepflegt hat, spricht das für einen Erfahrungswert, den man als angehender Arzt ebenfalls braucht. Wenn Hochschulen zur Berücksichtigung der Eignung eines Bewerbers ausschließlich Abiturnoten heranziehen, ist das nicht genug. Ergänzend müssen nicht schulnotenbasierte Kriterien aufgenommen werden – wie soziale Kompetenzen und Berufserfahrung. Weder das Hochschulgesetz noch der Staatsvertrag mit den Ländern von 2008 verpflichten heute die Hochschulen dazu.“ Abschließend erklärt Diaby: „Das Urteil führt uns auch vor Augen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich bestmöglich funktionieren muss, um ein hohes Bildungsniveau und die gleichberechtige Teilhabe aller an dem Bildungsangebot zu gewährleisten. Die Aufhebung des Kooperationsverbots könnte hierbei ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.“
In Sachsen-Anhalt studieren im Wintersemester 2017/18 insgesamt 441 Menschen Humanmedizin, davon 245 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und 196 an der Otto-von-Guericke-Universität.
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