SPD in Sachsen-Anhalt für Messerverbot in der Öffentlichkeit

In den vergangenen Monaten kam es auch in Halle (Saale) zu mehreren Körperverletzungen durch Messerangriffe. Die SPD in Sachsen-Anhalt will nun eine Verschärfung der Gesetze. Die Partei schließt sich damit einer Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Bremen an, in denen die SPD ebenfalls mit in der Regierung ist.

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Künftig soll es verboten sein, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, an Bahnhöfen, in der Nähe von Schulen und bei Großveranstaltungen Springmesser und Messer mit langen Klingen bei sich zu tragen. Bisher kann die Polizei Waffenverbotszonen nur an „kriminalitätsbelasteten Orten“ einrichten. Die Verschärfung sieht darüber hinaus vor, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen – bislang sind maximal zwölf Zentimeter erlaubt. Der Umgang mit Springmessern soll unabhängig von der Klingenlänge komplett verboten werden. Springmesser, so die Begründung, spielten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen gerade unter Jugendlichen eine immer größere Rolle.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt diese Initiative unterstützt. Für Erben ist klar: „Weniger Messer heißt geringere Gefahr.“ Messer würden als Tatwaffe oft im Affekt benutzt. Führe daher jemand erst gar keins mit, sei die Gefahr, dass etwa Schlimmeres passiere, bereits geringer.

Voraussichtlich im September wird der Bundesrat entscheiden, und nach Auffassung von Erben soll Sachsen-Anhalt die Initiative unterstützen, denn sie ist einerseits alltagstauglich: „Jeder, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabei hat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, ist nicht von den verschärften Regelungen betroffen.“ Andererseits seien die in den letzten Jahren auch in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommenen Messerattacken „besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.“

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2 Antworten

  1. Fuchs sagt:

    Man kann vieles verbieten aber was nutzt es wenn sich niemand daran hält?
    Ich persönlich halte zwar die Idee an sich für sinnvoll aber habe meine Zweifel.
    Was nutzt es wenn der brave gesetzestreue Bürger sich daran hält während
    Kriminelle sich nicht daran halten und dem braven Bürger lachend das Messer
    zwischen die Rippen hauen? Lassen Sie zumindest die Hände von legalen
    Messern und ihre legalen Klingenlängen von 12 cm bei Feststehenden Messer weg.
    Man kann sonst demnächst brave und gesetzestreue Opfer wie am Fließband zählen!

  2. Silbertaler sagt:

    Soll die Gesetzesplanung unsere Mitmenschen, insbesondere Frauen und Kinder, schützen oder sollen diese durch dieses unsinnige geplante Gesetz zu ausgelieferten und schutzlosen Freiwild deklariert werden? Schon einmal darüber nachgedacht wieviele Frauen und Kinder durch diese geplanten Waffenverbotszonen Kriminellen schutzlos ausgefiefert sein würden weil noch nicht einmal jemand eingreifen könnte der es sonst definitiv getan hätte? Zivilcourage ist heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Weshalb? Es will niemand bei Nothilfe selbst ins offene Messer rennen und genau das wird durch diese Waffenverbotszonen passieren! Der couragierte Zivilist der Dank seiner Zuverlässigkeit zusätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt und sonst für potenzielle Notfälle u.a. sein legales Messerchen mit 12cm Klingenlänge dabei hatte steht plötzlich einem Kriminellen mit einem Messer gegenüber der damit ein Kind bedroht und in sein Auto zerren will. Anderes Beispiel: Joggerin wird von einem Kriminellen mit dem Messer bedroht weil er sie vergewaltigen will. Einer alten Dame wird mit vorgehaltenem Messer ihre Handtasche geraubt. Klar, man soll in solchen Fällen die Polizei rufen aber in manchen Situationen muss man direkt eingreifen und kann keine 20 Minuten auf einen Streifenwagen warten. Erst recht nicht wenn der Täter bereits mit heruntergelassener Hose auf seinem Opfer liegt. Wenn Sie jedoch trotzdem diese unsinnige Gesetzesplanung durchziehen dann schaffen Sie zumindest Ausnahmeregelungen für Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen und belassen Sie in Gottes Namen die legalen Messer bei 12cm Klingenlänge. Alles andere wäre definitiv ein Freifahrtschein für Kriminelle!