Steine auf Passanten geworfen: Urteile gegen „Aryan“-Neonazis rechtskräftig
Mehr als drei Jahre nach einem Angriff auf Passanten am Holzplatz in Halle sind die Urteile gegen zwei Neonazis rechtskräftig. Der Mann muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, die Frau kommt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen davon. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision verworfen. Beide waren am 1. Mai 2017 aus Hessen zu einer Neonazi-Demo nach Halle angereist.
Es flogen damals Steine und Flaschen auf die Passanten, Pfefferspray wurde eingesetzt. Die Angreifer trugen „Aryans – Support your Race“-Pullover und hatten zuvor an einem Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ am Hauptbahnhof teilgenommen. In der mündlichen Urteilsbegründung hatte die Vorsitzende von einer „Jagd auf Gegendemonstranten“ gesprochen.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die beiden Angeklagten am 01.05.2017 in Halle nach einer nach einer Demonstration in Halle wahllos Steine auf einen Passanten geworfen und diesen dadurch am Knie verletzt hatten. Darüber hinaus hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte M. einem weiteren Passanten mit einem Starkstromkabel mehrfach so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser eine blutende Wunde und eine Gehirnerschütterung davongetragen hatte.
Richtig so! Wer andere Menschen mit Gegenständen gegen den Kopf schlägt, kann von Glück reden, dass die Strafe so mild ausgefallen ist. Hoffentlich werden ähnliche Urteile gegen die halleschen Neonazis rund um die Monatskrakeler gesprochen. Die sind ebenso gewaltbereit und schrecken vor Straftaten nicht zurück.
Sie vergessen hierbei wohl völlig das gegensätzliche Klientel was in aller Öffentlichkeit mit Steinen auf Staatsbeamte wirft,die sind ja wohl gleichermaßen zu bestrafen.
Da stecken wir aber die Linksradikalen aus Leipzig-Connewitz gleich mit hinein. Warum sollten militante Linke, die Brandsätze und Steine auf Polizisten werfen, weniger bestraft werden?
um die geht es hier aber nicht