Sprengt Liebich künftig alle Veranstaltungen?
Am Samstag hieß es „Vereint singen“ auf dem Marktplatz in Halle. Eigentlich war an eine Fortsetzung der Veranstaltung im kommenden Jahr gedacht.
Doch die Tiraden des rechtsextremen Störers Sven Liebich sorgen möglicherweise dafür, dass es eine solche Veranstaltung künftig nicht mehr gibt. Damit droht der ehrenamtliche Organisator Ulrich Hellem in einer Email an die Stadt, die uns vorliegt. Anlass ist eine Anzeige gegen Musiker, die auf dem Balkon des Stadthauses die Veranstaltung eröffnet haben. Liebich beschimpft die Musiker als Straftäter, sie hätten gröblichst seine Versammlung gestört.
„Es wäre in meinen Augen nicht nur ein politisch katastrophales Signal, wenn es anscheinend nicht möglich ist, eine ehrenamtliche Veranstaltung mit städtischer Unterstützung zum Tag der Deutschen Einheit vor der gezielten Störung durch einen stadtbekannten Rechtsextremisten zu schützen, sondern es diesem obendrein gelänge, die Beteiligten im Nachhinein dafür juristisch zu belangen“, beklagt Hellem in seinem Schreiben an die Stadt.
Liebichs Agieren könnte in Zukunft sämtliche Veranstaltungen auf dem Marktplatz unmöglich machen, wenn er sämtliche Beteiligte mit Anzeigen überzieht. Schon aus Angst vor Repressionen durch den Rechtsextremisten und seine Gefolgschaft könnten Akteure von sich aus fernbleiben.
Nach Liebichs Auffassung genügt dabei offenbar schon, dass er dort eine Versammlung abhalten wollte. Damit könnte er zum Beispiel auch den Weihnachtsmarkt torpedieren.
Von 14 bis 17 Uhr inklusive Proben, Aufbau und Abbau war der Marktplatz eigentlich für die Singaktion vorgesehen. Bereits am 16. Juli hatte es dazu Abstimmungen gegeben.
Die Versammlungsbehörde ist über die Veranstaltung auch in Kenntnis gesetzt worden, so Stadtsprecher Drago Bock. Man habe „ausdrücklich auf die Veranstaltung „Vereint singen“ auf dem Marktplatz hingewiesen“, erläutert Bock.
Dieser Brüll-Sveni geht einen gehörig auf den Sack! Seine Anzeigen sind nicht nur ein Witz, sondern einfach nur hohl. Die Polizei sollte solche Anzeigen gar nicht erst aufnehmen mit dem Hinweis, dass dies keinen Erfolg hat.
Der Typ und seine Gefolgschaft gehören in eine Geschlossene! Fertig – Aus! Der Marktplatz ist ein öffentlicher Platz und steht allen zu.
Wie lange will sich die Stadtverwaltung noch von Brüll-Sveni auf der Nase herumtanzen lassen?
Anzeige und Urteil sind zwei verschiedene Dinge und Urteile fällen Gerichte, nicht Anzeigensteller.
Versammlungsgesetz § 21: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Daran ändern auch Schreiben des Chefmusikanten an die Stadt Halle nichts, daß hätte ihm der Doktor der Rechte Wiegand schon vorher sagen können. Aber der Dr. Wiegand wollte wohl lieber die Musikanten ins offene Messer laufen lassen?
Perfekt. Dann muss ja der Zwergnazi nachweisen, dass es deren Absicht war, seine lauzsprecherverstärkte Quäkerei mit einigen wenigen Singstimmen zu stören. Viel Spaß dabei
Der Beweis ist extrem einfach zu führen: „Vereint singen“ war ab 15 Uhr angekündigt, es handelte sich nicht um „einige wenige Singstimmen“, sondern um Blechbläser.
Und Liebichs Versammlung fand auf Anregung der Versammlungsbehörde von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Inklusive Proben, Aufbau und Abbau war die Veranstaltung von 14 bis 17 Uhr angemeldet.
Und genau in diesem Zeitraum hat der Rechtsextreme Brüllzwerg auf dem Marktplatz geschrien
Dann ist ganz klar die Versammlungsbehörde der Schuldige. Die Versammlung und die Veranstaltung hätten sich nicht überschneiden dürfen.
In diesem Falle sollte Herr Wiegand die Versammlungsbehörde verklagen.
Und wo ist da jetzt das Problem, wenn beide Veranstaltungen korrekt angemeldet waren?
Genau dafür ist die Versammlungsbehörde ja da, um Überschneidungen bei Veranstaltungen zu vermeiden? Welche Aufgabe sollte ein in Vollzeit mit A11 besoldeter Beamter (€4413 Gehalt) denn sonst haben?
Yo, Singende anzuzeigen ist schon krass. Da einer einer aber echt ein Problem.
? Wie macht er das nur? Bin immer wieder überrascht von Sveni ? Mach weiter so
Man könnte ja mal in der Venusstraße ne Beschallung machen
Hallo Caroline, irgendwie hab ich fast keinen anderen Kommentar von jemandem mit diesem Namen erwartet. Woran das wohl liegt?
Hoffentlich seid ihr MACHER und nicht nur QUATSCHER 😉
Das alles ist so unfaßbar blöde.
Na klar sprengt er weiterhin jede Veranstaltung, hat sich doch ordentlich bei der Polizei angemeldet, und es wurde genehmigt, was denn noch. Hört doch endlich auf zu meckern!
Eine Demonstration muss nur angemeldet, nicht genehmigt werden.
Dass die Versammlungsbehörde aber den Eindruck erweckt, dem Sventillator zu hofieren und die Stadt in ihrem Recht, öffentliche Plätze zum Wohle aller Hallenser, Hallunken, Hallodris und Gästen zu nutzen, beschneidet, ist nun wieder einmal offensichtlich.
Seufz… Dieses angebliche Recht gibt es bei angemeldeten Demonstrationen nicht, das sollte der „Doktor der Rechte“ Wiegand eigentlich wissen. Nehmen wir mal an, daß Halle von der AfD regiert werden würde. Gäbe es dieses angebliche „Recht“, dann könnte nun die AfD-Stadtverwaltung der Stadt Halle alle FfF-, Grünen-, Antifa-, was-weiss–ich-Demonstrationen verbieten. Genau deshalb gibt es dieses Recht nicht. Jetzt verstanden?
Die Versammlungsbehörde hat auch den Wunsch der Stadt zu berücksichtigen, eigene Veranstaltungen im Wohnzimmer der Stadt durchführen zu können.
Dafür kann des Brüllauto an einem anderen Ort den Lärm verbreiten…
Hat Sie ja. Liebich hat zuerst angemeldet, ergo durfte er zuerst veranstalten. Für die Dummheit der Stadt Halle kann weder Liebich noch die Versammlungsbehörde etwas. „Wohnzimmer der Stadt“ steht übrigens nicht im Grundgesetz, ergo können Sie sich diesen Spruch entweder auf die Toilette hängen, oder aber Sie können sich mit diesem Spruch vor dem Verwaltungsgericht lächerlich machen. Ihre Wahl… 😉
Sven, warum nennst Du doch eigentlich Carolina? Oder lässt Du deine Freundin tippen?
. . . kann es sein, das ganz viele Leute an den Tischen der nicht verbotenen Gastronomiebetrieben auf dem Markt, sich nicht verboten versammeln, um in Ruhe Essen zu genießen, und da kommt regelmäßig jemand eben diese Ruhe der vielen zu Stören, oder zu verhindern! Er könnte ja auch Plakate hochhalten, und ansonsten die Menschen, die mit allem Recht der Welt hier eine ungestörte Mahlzeit suchen in Ruhe lassen.
Mir war klar, dass es so weit kommen wird. Die Leute sagen „Hey, ihr ladet uns ein und dann werden wir vom Nazi-Brüllzwerg angezeigt, weil wir – wie vereinbart und gewünscht – auftreten ?!“ Nicht mit uns. Wann kommt denn mal ne Info, ob die ganzen Klagen Erfolg haben ? Sind Veranstalter jetzt Freiwild geworden und wie kann es sein, dass scheinbar Namen und Adressen frei weitergegeben werden ? Wie muss ich mir das vorstellen … Der Brüllzwerg ruft „Anzeige“ und die Polizei eilt hin, lässt sich die Personalien geben und übergibt sie dann dem Terrorzwerg … ?
Na fast so.. Nur bekommt schreisvenni die Adressen erst über den Umweg seines eigenen Anwalts…
Ist ihm aber sicher auch egal. Er schlägt das System mit dessen eigenen Waffen.
Und sein Anwalt Scheint top zu sein.
Hier sollte einmal die DSGVO angepassst werden, dass die persönlichen Daten nur geschwärzt weiterzugeben sind, insbesondere, wenn „Besuch“ der Sventillator-Gorillas zu erwarten ist…
Nehmen Sie mal an Sie würden einen Autodiebstahl anzeigen. Die Polizei fasst zwar den Täter, dürfte aber dann den Namen des Täters nicht herausgeben und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen? Ist es das was Sie wollen?
„[…] wie kann es sein, dass scheinbar Namen und Adressen frei weitergegeben werden ?“
Können Sie die Frage beantworten?
Hier werden Anzeigen verfasst, die an falsche Verdächtigung und Verleumdung grenzen, nur dass die Polizei die Wohnanschriften ermittelt, die dann nach Einstellung des Verfahrens durch Akteneinsicht weitergegeben werden. Hier geht es um zu Unrecht beschuldigte, nicht um wirkliche Straftäter.
Ein mutwillige Falschanzeige ist strafbar: „Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe.“
Da Liebich m.W. bisher noch nicht wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt wurde, ist an seinen Anzeigen offensichtlich etwas dran (mal davon abgesehen ob Sie anderer Meinung sind).
Das wüßte ich auch gern! Wir werden das wahrscheinlich nie erfahren.
Von so ein paar unangenehmen Nebengeräuschen lassen wir uns doch die chicke Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht vermiesen. Da stehen wir guten Demokraten doch drüber und halten Das geduldig aus, wenn es sein muss bis zum Untergang. Hauptsache GG-konform, egal Was bei raus kommt am Ende.
Ein bemerkenswerter Post… Sie wollen offenbar eine Diktatur…
Na jetzt nur nicht aufgeben.. Die Hälfte der strecke ist schon geschafft.
Eine wehrhafte Demokratie, in welcher nicht jeder Tun und Lassen kann wie gerade beliebt, reicht mir da komplett aus. Nicht alles was als Demokratie verkauft wird ist Selbiger auch förderlich. Und dazu zählen zwingend u. a. die Auftritte des besagten Herrn L..
Dazu müsste dann erst das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach Ihren Vorstellungen geändert werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, dafür eine 2/3 Mehrheit im Bundestag zu organisieren… 😉
Es würde reichen, wenn die Versammlungsbehörde die Platzwahl zum Wohle der Stadt Halle einschränken würde.
Hat sie ja schon gemacht, als Sventillator am Jerusalemer Platz demonstrieren wollte; da ist er mit seinen paar Hanseln zum Franckeplatz geschickt worden…
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Grundrechtecharta steht aber leider nichts vom „Wohle der Stadt Halle“.
traurig, das keiner diesem Brüllassi Herr wird; das geht schon so lang und es passiert nix womit man auf Dauer leben kann.
Sven weiter so.
Wird sich unter all den gut bezahlten Juristen der Versammlungsbehörde doch wohl einer finden lassen, der in der Lage ist, die Versammlungsanmeldung auf Jahrzehnte im voraus zurückzuweisen.
Das ist laut Grundgesetz nicht möglich, es dürfen noch nicht einmal zwei aufeinanderfolgende Versammlungen vom selben Anmelder, aber mit unterschiedlichen Themen zurückgewiesen werden. Das Grundgesetz bricht übrigens Regelungen der Länder und erst recht Regelungen einzelner Städte. Und mit dem Grundgesetz werden Sie wohl bis auf weiteres leben müssen… 😉
Übrigens ist der Herr Wiegand auch ein „gut bezahlter Jurist“ („Dr. der Rechte“ laut Wikipedia) und seine Erfolgsbilanz überzeugt mich nicht wirklich.
Weißt du heute schon, wogegen du in 20 Jahren demonstrieren wirst? Und ob du da noch lebst?
Aber Veranstaltungen kannst du schon mal mit Name, Datum und Uhrzeit anmelden. Das ist absurd.
Angemeldet heißt noch lange nicht, dass sie auch durchgeführt werden dürfen, können oder werden.
Du kannst auch einen Kredit oder eine Hypothek über 25 Jahre aufnehmen. Zeitschriftenabonnements, Arbeitsverträge und Mietverträge für Wohnungen haben regelmäßig überhaupt kein festgelegtes Ende. Eine Risikolebensversicherung kannst du auch mit Name, Datum und vermutlich auch mit Uhrzeit abschließen, ohne zu wissen, ob du zum Auszahlungszeitpunkt noch lebst. Manche zahlen ihr Arbeitsleben lang Rentenversicherungsbeiträge und sterben kurz vor der ersten Rentenüberweisung. Da gibt es noch so viele Beispiele, da vergeht dir horchen und gucken.
„Angemeldet heißt noch lange nicht, dass sie auch durchgeführt werden dürfen, können oder werden.Du kannst auch einen Kredit oder eine Hypothek über 25 Jahre aufnehmen. “
Weder das Recht auf Kreditaufnahme, noch das Recht Hypotheken aufzunehmen findet man im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Versammlungsfreiheit hingegen schon.
Also das sehe ich zB in Art. 2 Abs.1 und Art. 14 Abs.1 des Grundgesetzes.
Wo steht denn das Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz?
„Wo steht denn das Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz?“
Art 8 GG. Es ist ein Grundrecht, welches beständig, dauerhaft und einklagbar ist. Es wird außerdem durch Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta (GRC), Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ wurde am 3. September 1953 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.
Und was steht in Artikel 8 Absatz 2? Artikel 11 Absatz 2 der EMRK interessiert dahingehend auch. Bei Artikel 52 der GRC warst du sicher noch nicht, aber das teht prinzipiell das Gleiche drin.
Frag mal deinen Anwalt. Ein Recht auf unwiderufliche Anmeldung ergibt sich aus all dem jedenfalls nicht.
„Weißt du heute schon, wogegen du in 20 Jahren demonstrieren wirst?“
Ich bin da nicht mit den genauen Details vertraut, aber offensichtlich demonstriert er nicht GEGEN, sondern FÜR „Menschenrechte, Freiheit, usw. usf“ Das ist ein sehr kluger Schachzug von ihm, denn diese Rechte sollte es eigentlich auch noch in 20 Jahren geben. Ich kann mir jedenfalls kein Gericht vorstellen, welches die Anmeldungen verbietet, weil es möglicherweise in 20 Jahren keine „Menschenrechte“ oder „Freiheit“ mehr gegeben wird.
Zumindest behauptet er, für irgendwelches Geschwurbel zu demonstrieren.
In Wirklichkeit braucht er nur Content für seine Webseite, dass die Idioten noch mehr Geld in seinen Shops ausgeben…
Also die Stadt strengt einen Gang vor das Verwaltungsgericht an, weil ihre Interessen bei den Brüllautoparaden nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Näheres in der Berichterstattung zum letzten Stadtrat am 30.9.
Die Versammlungsbehörde ist die Polizei und die hintertreibt sogar die berechtigten Ansprüche der Stadt…
Ein Schelm, wer böses dabei denkt…
Ich höre selbst von Bürgern, die zumindest einige seiner politischen Überzeugungen teilen, zunehmend, dass der Typ nervt. Politische Mobilisierung sieht ganz sicher anders aus. Dann scheint es dem Herren wirklich nur darum zu gehen, Aufmerksamkeit zu erregen, weil es sein Ego pusht. Kleiner Mann halt.
Das ist alles durchaus möglich. Laut dem Grundgesetz ist „nerven“ trotzdem kein Grund, ein ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verbieten. Im Gegenteil haben die Gerichte bereits mehrfach geurteilt, daß das „nerven“ ja gerade Sinn und Zweck einer Versammlung sein kann. Würde man das „nerven“ als Verbotsgrund zulassen, dann könnten z.B. auch FfF-Demos am Wochenende ins Industriegebiet verlagert werden, damit sie dann niemanden „nerven“.
Der Bezug Ihrer Antwort zu meinem Beitrag erschließt sich mir nicht.
Warum nicht??? Der Brülli kann auch ins Industriegebiet! Auf dem Marktplatz hat der nichts zu suchen! Er schadet der Stadt Halle und damit uns allen massiv mit seinem Auftreten. Es muss doch möglich sein, ihm einen anderen Platz zuzuweisen, wo er zumindest Gäste und Touristen nicht stört.
Das will die Stadt ja auch…
Aber die Versammlungsbehörde (Polizei) ist dazu nicht willens oder in der Lage oder….
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Kann schon, will er aber nicht. Und das Grundgesetz ist auf seiner Seite (er hat 7 von 8 Fällen vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht diesbezüglich gewonnen). Ihr müsst Euch mal darüber klar werden, daß es einen Unterschied gibt was man verbieten oder anordnen WILL und was man verbieten oder anordnen DARF. Nochmal: Das GG steht über dem Landesrecht und ganz weit über den Bestimmungen der Stadt Halle.
Wie kommt Ihr eigentlich zu der Auffassung, die Stadt Halle als Versammlungsbehörde würde zukünftige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten gewinnen? Den Verwaltungsgerichten ist selbstverständlich das Grundgesetz wichtiger wie irgendwelche Bestimmungen der Stadt Halle?
Danke für die Geduld hier den „verbietern“ mal die Lage auseinander zu setzen….
Der kleine Mann braucht die Brüllvideos, um mehr Idioten auf seine Seite zu locken, die dann mehr Müll aus seinem Laden kaufen sollen…
Das nächste Mal machen wir einen Flashmob mit 2000 Sängern…
Flashmob gegen die Maskenpflicht wäre sinnvoller.