Übergangsfrist für neues Waffengesetz läuft aus – noch bis 1. September Abgabe möglich – AfD in Sachsen-Anhalt schimpft über Verschärfung
Zum 1. September endet die Übergangsfrist für das „Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz“. Mit dem Gesetz wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten oder unter Erlaubnispflicht gestellt. Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese...
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