„Tarifrechtswidrige Beschäftigung“: Staatsanwaltschaft Halle stellt Ermittlungsverfahren gegen OB Wiegand ein
Abseits der vorfristigen Corona-Impfung sieht sich Halle seit zweieinhalb Jahren suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand weiteren Verfahren ausgesetzt. In einem Fall ging es um die damalige Personalamtsleiterin Jane Unger. Die hatte Wiegand unmittelbar nach seinem Amtsantritt abgesetzt und später als Direktorin des Stadtmuseums eingesetzt. Dieser Posten wäre niedriger entlohnt gewesen, Unger bekam aber weiterhin ihr ursprüngliches Gehalt. Diese Differenz wollte das Landesverwaltungsamt von Wiegand haben, denn das wäre Untreue, befand die Behörde.
Nun die Staatsanwaltschaft Halle mitgeteilt, dass das vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes initiierte Ermittlungsverfahren im Komplex „Tarifrechtswidrige Beschäftigung einer städtischen Bediensteten“ eingestellt wurde.
„Die Sache ist eindeutig“, findet Wiegand. „Nachdem in dem Verfahren um die Corona-Impfungen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht ein ausschließlich legales Handeln des Oberbürgermeisters erkennen konnten, ist es nun die Staatsanwaltschaft, die feststellt: Die Strafanzeige des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) wegen vermeintlicher Untreue ist haltlos, dem Oberbürgermeister ist bei der Umsetzung einer Mitarbeiterin kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen.“
Eindeutig sei auch, dass wie bei dem Impfverfahren die Feststellung der fehlenden Strafbarkeit auch auf das Disziplinarverfahren durchschlage. Eine kürzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) in dieser Sache stütze diese eindeutige Feststellung. Das Gericht hatte bereits eine Schadensersatzklage des Landesverwaltungsamtes gegen Wiegand über 33.000 Euro abgeschmettert.
„Gleichwohl ist zu prognostizieren: Das Landesverwaltungsamt wird sich nicht hinterfragen, sich nicht korrigieren, wird auf Zeit spielen und noch prüfen wollen, was längst eindeutig ist, wird einen Unterschied zwischen Straf- und Disziplinarrecht behaupten, der in diesen konkreten Fällen nicht gegeben ist“, beklagt Wiegand. „Dabei hätte das Landesverwaltungsamt selbst erkennen können und müssen, dass die Strafanzeige falsch war, denn alle Fakten lagen auf dem Tisch – man muss sie nur juristisch korrekt und vorurteilsfrei bewerten, wie die Staatsanwaltschaft das jetzt getan hat. Doch dieses Lavieren des Landesverwaltungsamtes, diese Verzögerungstaktik, dieses nicht mehr objektive Agieren gegen einen gewählten Amtsträger ohne juristisch fundierte Begründungen ist leider auch eines: eindeutig.“
Jemand sollte dem Landesverwaltungsamt wohl mal auf die Finger schauen.
Halte durch Bernd. Die haben ihr feuchtes Pulver fast verschossen!
Das ganze Prozedere ist eine Farce.
Super ,hoffe Frau Müller bezahlt den ganzen Spaß!! Somit sollte es ja alles geklärt sein und der OB kommt zurück und räumt mal auf.
Wieso Frau Müller?
Der Stadtratsbeschluss galt nur 3 Monate bis das Landesverwaltungsamt übernimmt und es hat übernommen und dann die Vorwürfe ausgeweitet.
Sie ist aber der treibende Keil und selber ……,hoffe sie ist bald weg .
na wo sind denn jetzt die ganzen Schreihälse? Sind Euch die ganzen Argumente, die ohnehin ja haltlos waren völlig abhanden gekommen ?
Das ganze Ding ist eine einzige Verleumdung, ohne Hand und Fuß alles.
Dann dürfte nur noch das Thema mit dem Datenschutz der Frau H. offen sein, wenn ich die offenen Punkte des LVA recht entsinne.
Jetzt könnte der Oberbernd wieder auf das Ende seiner Suspendierung klagen, da das nächste Disziplinarverfahren zu den Akten gelegt werden muss.
Am Ende wird er auch die 100 % seiner Bezüge einklagen (und das mit Recht).
Wer nix arbeitet bekommt auch nix Geld. Einfacher Grundsatz. Frag einfach mal deinen Arbeitgeber.
Urlaub
Krankheit
Da du nicht klechst, hast du immer Urlaub!
Und cash in Täsch!
Ähm …nein. Wenn dein Arbeitgeber dir widerrechtlich den Zugang zum Arbeitsplatz verweigert, hast du trotzdem Anrecht auf deinen Arbeitslohn….
Wie „erfolgreich“ der Geschäftsführer ist, sieht man ja an den Ansiedlungen (oder auch nicht)
Hier geht es aber nicht um das Arbeitsverhältnis der Frau H., sondern um die Frage, ob der Oberbürgermeister anweisen durfte, dass die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Zugriff auf interne Informationen der GmbH erhalten soll. Und da wird dann diskutiert, ob die GmbH nicht doch Teil der Stadtverwaltung sein könnte und damit vielleicht doch kein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.
Man weiß nicht, was passiert.
Dank an Herrn Doktor Wiegand, dass er so lange durchhält und sein Recht durchsetzt. Danke auch an seine Mitarbeiter, die es in der Zeit seiner Abwesenheit auch nicht immer leicht hatten.
So ein Quatsch. Er will ja arbeiten, die lassen ihn nur nicht. Er ist suspendiert und wird weiter bezahlt. Nur eben keine volle Bezahlung. Wenn er dann klagt, weil die Suspendierung im Endeffekt nicht rechtens war, müssen auch die Abzüge nachgezahlt werden. Und er wäre doof, wenn er sich das Geld durch die Lappen gehen lässt. Diese ganzen hinterfotzigen Intriganten werden hoffentlich ganz blöd aus der Wäsche gucken.
Zitat:
Nun die Staatsanwaltschaft Halle mitgeteilt, dass das vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes initiierte Ermittlungsverfahren im Komplex „Tarifrechtswidrige Beschäftigung einer städtischen Bediensteten“ eingestellt wurde.
Da sollte man wohl mal den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes überprüfen.
Ist er seiner Funktion überhaupt gewachsen?
Oder gibt er sich persönlichen Befindlichkeiten hin.
Gratulation an den OB. Er soll sofort sein Amt wieder übernehmen.
Es ist eindeutig, dass das Landesverwaltungsamt und Teile des Stadtrates hier parteipolitische Spielchen spielen. Wer verklagt die eigentlich wegen falscher Verdächtigung?
Für das Verwaltungsverfahren gibt es Verwaltungsgerichte. Da war Wiegand meines Wissens bisher recht erfolglos.
Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus
Starke Behauptung, allerdings ohne Bedeutung, da nicht zu beweisen… gesülze mithin. Oder auch üble Nachrede… Da allerdings strafbar.
Dieser Vorgang ist an sich ja keine riesen Sache, aber um festzustellen, das an den Vorwurf nichts dran ist braucht man Jahre. Und das bei einem suspendierten OB.
Bitte sofort wieder in das Amt des OB einsetzen, bevor in Halle völlig das Licht ausgeht.
Verteilt der Bernd Taschenlampen?
Nee, sein Licht läßt der Erleuchtete über ganz Halle leuchten…
Nein Aber Gehirn für dich!
Wird das Land dann für die Bezüge des OB aufkommen, wenn das ganze Verfahren den Bach runtergeht und Wiegand wieder eingesetzt wird?
Ich vermute , dass der Stadtrat zusammen legt. Stelle ich mir vor. 🤣🤣
Alles gute für „Wiegibert“ . Wer aufgibt hat verloren!!
Ich hoffe nur das böse Spiel einiger zu gut bezahlten Neider hat bald ein Ende!!!
Wie lange machen die sich noch zum Clown? Die gehören alle ausgewechselt die solche Jagd veranstalten. Wer einem Menschen zerstören will hat in der demokratischen Politik oder Amt nichts zu suchen. Basta. Die Quittung erhalten alle bei der nächsten Wahl, die das jetzt verursacht haben. Rechtsstaat, ich muss lachen
Kommunalwahlrecht noch immer nicht verstanden. Da empfehle ich dringendste Nachschulung.
Achja, und belege bitte auch gleich einen Deutschkurs für Anfänger mit, gern auch in DaF.
Auch eine Rückkehr des Oberbernds in den Ratshof wird zu keiner Befriedung der Situation im Stadtrat und Stadtverwaltung führen. Weiterhin ist nicht damit zu rechnen, dass er freiwillig (vorzeitig) in den altersbedingten Ruhestand gehen wird.
Diese Situation muss die Stadtgesellschaft bis 2026 aushalten, wenn die neuen Oberbürgermeisterwahlen planmäßig anstehen.
In den altersbedingten Ruhestand kann man nicht vorzeitig gehen.
Auch die Freiwilligkeit erscheint ob der Gesetzeslage irrelevant.
Sonst aber wieder Top-Analyse.
Er hat das Alter für den Ruhestand von Beamten erreicht, deshalb dürfte er in Bezug auf die Wahlperiode vorzeitig diesen antreten.
Da er aber gerne eine Gesetzesänderung in Bezug auf das Alter zum Wahltermin (noch nicht im Ruhestandsalter) hätte, gehe ich davon aus, dass er die 7 Jahre Amtszeit voll auskosten will.
Man kann
– vorzeitig in den Ruhestand gehen
– altersbedingt in den Ruhestand gehen.
Man kann nicht
– vorzeitig in den altersbedingten Ruhestand gehen.
Die angestrebte Gesetzesänderung bezieht sich auf die Wählbarkeit und hat mit Ruhestand überhaupt nichts zu tun. Wer zum Zeitpunkt der Wahl (nicht des Amtsantritts) noch jünger als 67 Jahre ist, kann (noch) zum Hauptverwaltungsbeamten gewählt werden. Die Amtszeit beträgt dann selbstverständlich in jedem Fall volle 7 Jahre.
Für jemanden, der angeblich den Stadtrat beobachtet, sind das erhebliche Wissenslücken. War dort schon mehrfach Thema. Das ist allerdings auch ohne Beobachtung sehr leicht herauszufinden und zu verstehen.
Du spuckst ganz schön große Töne, hast aber anscheinend keinen Schimmer von der Rechtslage im KVG LSA:
Das „vorzeitige“ altersbedingte Gehen in den Ruhestand für den Hauptverwaltungsbeamten ergibt sich aus § 61 (2) Satz 2 und 3 KVG LSA in Verbindung mit § 39 LBG LSA.
Und er wollte die obere Altersgrenze in § 62 (1) KVG LSA entfernen.
Nun kommst Du
§61 (2) Satz 3 KVG LSA:
„Der Hauptverwaltungsbeamte tritt trotz Erreichens der Altersgrenze des § 39 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes erst nach Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand.“
Er könnte vorzeitig (ohne Anführungszeichen) in den Ruhestand treten, seine Amtszeit als nicht zu Ende führen. Das muss er aber nicht, jedenfalls nicht aus Altersgründen.
Nach derzeitiger Rechtslage könnte er 7 Jahre Oberbürgermeister sein, wenn er spätestens am Tag vor seinem 67. Geburtstag zum Oberbürgermeister gewählt wird.
Die nächste OB-Wahl ist aber voraussichtlich 7 Jahre nach der im Jahr 2019, also 2026. Das ist ungefähr 2 Jahre nach seinem 67. Geburtstag .
Warum weißt du so wenig, reißt aber die Schnute auf?
2026 noch mit einem nichtgewählten Bürgermeister.
Wer soll das sein/werden? Bisher sind alle Bürgermeister gewählt.
Auch Herr Geier wurde gewählt, und zwar vom Stadtrat, da dieser auch durch Wahl zusammengesetzt wird, wurde auch Herr Geier mittelbar gewählt.
Bundeskanzler und Ministerpräsidenten werden ja auch nur mittelbar gewählt.
Bürgermeister, Bundeskanzler und Ministerpräsidenten werden direkt gewählt.
Falsch:
Die Dezernenten (der erste Dezernent hinterm Oberbürgermeister wird Bürgermeister genannt) sowie die Regierungschefs von Bund und Ländern werden von den jeweiligen Parlamenten bzw. Vertretungen (Stadtrat) gewählt, demnach nur mittelbar vom Wähler.
Nur der Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister oder Bürgermeister) wird in LSA direkt gewählt.
„Die Dezernenten (der erste Dezernent hinterm Oberbürgermeister wird Bürgermeister genannt) sowie die Regierungschefs von Bund und Ländern werden von den jeweiligen Parlamenten bzw. Vertretungen (Stadtrat) gewählt, demnach nur mittelbar vom Wähler.“
Das ist nicht mal wirklich falsch. Indirekt erfolgen diese Wahlen trotzdem nicht, sondern direkt.
„Nur der Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister oder Bürgermeister) wird in LSA direkt gewählt.“
„Nur“ ist falsch. Auch die Vertretung und die Parlamente werden direkt gewählt.
Wiegand bleibt weg und das ist auch gut so.
Dieser Lügner gehört in den Knast.
Danke an Herrn Doktor Wiegand, dass sie so lange durchgehalten haben und ihr Recht durchgesetzt haben. Danke auch an seine Mitarbeiter die es in der Zeit seiner Abwesenheit auch nicht immer leicht hatten. Ich hoffe das ganze hat jetzt ein Ende und es gibt ein baldigen Neustart.
Dann wäre es an der Zeit sich beim OB Wiegand zu entschuldigen und ihm die Schlüssel vom Ratshof wiederzugeben.