Unternehmensinsolvenzen in Sachsen-Anhalt im I. Quartal 2022 leicht gestiegen

Im I. Quartal 2022 wurden von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 67 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 13,6 % mehr als im I. Quartal 2021. Im I. Quartal 2019 wurden noch 109 Unternehmensinsolvenzen registriert. Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen betrug im I. Quartal 2022 bei den Unternehmensinsolvenzen rd. 22,4 Mio. EUR und damit durchschnittlich rd. 334 806 EUR je Verfahren.
Von den angemeldeten Insolvenzanträgen für Unternehmen wurden 45 eröffnet. Die Eröffnungsquote der Unternehmen lag damit im I. Quartal bei 67,2 %. Gut 1/3 der Anträge auf Unternehmensinsolvenz wurden mangels Masse abgewiesen.
Im Bereich Baugewerbe und Gastgewerbe gingen jeweils 10 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. 9 Anträge kamen aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Aus dem Verarbeitenden Gewerbe wurden 7 Anträge gemeldet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigten die betroffenen Unternehmen insgesamt 244 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei die Hälfte aus dem Verarbeitenden Gewerbe kam.
Neben den Unternehmen beantragten im I. Quartal 2022 insgesamt 602 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Gegenüber dem I. Quartal 2021 waren das 15,9 % weniger Anträge. In 474 Fällen handelte es sich um Verbraucherinnen und Verbraucher. Weitere 120 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbstständig Tätige. Die übrigen 8 Insolvenzanträge betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgut. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner auf rd. 32,1 Mio. EUR.
Und wer ist diesmal Schuld an den Insolvenzen? Corona oder Putin?