Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag nur verfassungsgemäß bei Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute ein wegweisendes Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt. Es entschied, dass die Pflicht zur Zahlung des Beitrags dann verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar ist, wenn das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeit hinweg deutlich zu wenig Vielfalt und Ausgewogenheit zeigt. Damit wird der Streit um die Rundfunkbeiträge erneut angeheizt.
Klägerin sieht öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einseitig
Geklagt hatte eine Frau, die ihre Beiträge für die Monate Oktober 2021 bis März 2022 nicht zahlen wollte. Ihr Argument: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu einseitig, spiegele nicht die Meinungsvielfalt wider und erfülle seinen gesetzlichen Auftrag nicht. Sie sehe deshalb keinen „individuellen Vorteil“, der die Beitragspflicht rechtfertige.
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie argumentierten, es reiche aus, dass grundsätzlich die Möglichkeit zur Nutzung des Programms besteht – unabhängig davon, ob man es tatsächlich nutzt oder mit dem Inhalt einverstanden ist.
Bundesverwaltungsgericht: Pauschale Ablehnung greift zu kurz
Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders: Die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, habe wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet. Konkret geht es um ein Urteil von 2018, das klarstellt: Die Beitragspflicht sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Programmangebot dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht – also Meinungsvielfalt bietet und ausgewogen ist.
Hohes Maßstab für Verfassungsverstoß
Das Gericht betont jedoch: Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Programm rechtfertigt eine Beitragsverweigerung. Erst wenn es über mindestens zwei Jahre hinweg evidente und regelmäßige Defizite in der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms (Fernsehen, Radio, Online) gibt, kann ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegen. Diese Schwelle sei bewusst hoch angesetzt, um der Programmfreiheit und der Gestaltungshoheit des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.
Zudem betont das Gericht: Programmvielfalt sei ein Zielwert, der nie vollständig, sondern nur näherungsweise erreicht werden könne.
Beitragspflicht bleibt – aber Prüfung angeordnet
Konkret bedeutet das Urteil: Die Klägerin hat zunächst keinen Anspruch darauf, vom Beitrag befreit zu werden. Doch das Berufungsurteil wird aufgehoben und der Fall an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dieser muss nun prüfen, ob die von der Klägerin behaupteten Defizite tatsächlich schwerwiegend genug sind, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen. Dazu müssten wissenschaftlich fundierte Belege vorgelegt werden.
Allerdings machte das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass es auf Grundlage des bisherigen Vortrags der Klägerin „überaus zweifelhaft“ sei, ob die Anforderungen für eine solche Prüfung erfüllt sind.
Hintergrund: Rundfunkbeitrag in der Kritik
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – darunter ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 ist er pro Haushalt zu zahlen, unabhängig davon, ob man das Angebot nutzt. Immer wieder gibt es Kritik an Beitragshöhe, Programmgestaltung oder der politischen Ausgewogenheit der Sender. Die heutige Entscheidung könnte künftige Debatten über Reformen zusätzlich befeuern.
Tja, diese „Demokratie“ hat nicht mal Nord-Korea, wo man für Staatsschund und Propaganda noch bezahlen muss, wenn man nicht in den Knast fliegen will.
Dafür in Südkorea.
Bevor du in dem von dir so verhassten Deutschland in „den Knast fliegst“, musst du aber sehr viel falsch gemacht haben. Nur Kriminelle kommen in Haft. Anders als zum Beispiel im gelobten Nord-Korea…
Viel Ahnung hast du nicht, aber Hauptsache dumm gelabert. Google mal Erzwingungshaft, Klugscheißer. Ist übrigens beim Nichtzahlen des „GEZ“-Beitrags einschlägig. Aber hey, das sind dann für dich wahrscheinlich die wahren Kriminellen, ne? 😉
Wann wird Erzwingungshaft angeordnet? Gleich nach der ersten Mahnung? Oder schon vorher? Na los, hol alles raus aus deinem reichhaltigen Fundus! 😂😂
Man geht nicht sofort in den Knast du ahnungsloser
Da passiert vorher noch viel mehr
Ja, in Nordkorea gibt es den staatlichen finanzierten und kontrollierten Staatsfunk.
In den Rundfunkräten sitzen auch Repräsentanten der Bevölkerung, zum Beispiel der Landesjagdverband Sachsen Anhalt beim MDR.
Der Staatsfunk ist nun mal das Sprachrohr der herrschenden Verhältnisse.
Solange das Staatsböhmerlein auf den dortigen Frequenzen sein sozial-vergiftendes Unwesen treibt, ist für Deutschland nichts zu hoffen.
Aber das Urteil zeigt zumindest, dass das Gericht nicht sicher ist, dass „Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm“ ausreichend vorhanden sind. Sonst hätte es wohl die Berufung glatt abgwiesen.
Nein, das sagt das Urteil nicht aus. Es sagt, dass Vielfalt und Ausgewogenheit die Kriterien sind, an denen sich die Beitragspflicht bemessen muss.
@ Hans-Karl , nur Futter für s Volk . Am Ende, bleibt alles beim alten . Nebelkerzen um das Wahlvolk bei Laune zu halten. Klasse das die Ami‘s nem ZDF Mann das Visum entziehen. Das gleiche sollte Dunja widerfahren!