Vorwurf von Stadtrat: hat die HWG Mieter gekündigt, weil sie ehrenamtlich für den Mieterrat tätig waren?

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31 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Die Kündigung erfolgte laut Menke deshalb, weil sie ihren Briefkasten zusätzlich mit dem Namen des Vereins, Mieterrat Halle (Saale), beschriftet haben, damit sichergestellt ist, dass Vereinspost in den Briefkasten eingeworfen wird.“

    Eine Wohnung dient zu Wohnzwecken, eine andere Nutzung benötigt die Zustimmung des Vermieters, die hier offensichtlich nicht vorliegt.

    „Auch für diese Vereine müsse eine Postanschrift sichergestellt sein, wenn der Vorstand aus Mietern bestehen.“

    Was nichts daran ändert, dass eine andere Nutzung einer Mietwohnung einfach eine Zustimmung des Vermieters benötigt.

    „Ich fordere hiermit die Geschäftsführerin der HWG, Simone Danz, öffentlich auf, diese Kündigung, die ich ohnehin für rechtswidrig halte, zurückzunehmen“

    Johannes Menke ist kein Richter, er ist nur Anwalt. Sein Aufruf ist von daher völlig irrelevant. Herr Menke hat in den letzten Jahren immer wieder krachend vor Gericht Prozesse verloren, von daher ist es besser, wenn sich ein Gericht mit diesem Fall befasst und nicht er selbst.

    • Bin gespannt sagt:

      „Was nichts daran ändert, dass eine andere Nutzung einer Mietwohnung einfach eine Zustimmung des Vermieters benötigt.“

      Wenn das so wäre, was ist dann bei Home-Office für den Arbeitgeber? Ist ja auch nur eine ausgelagerte Betriebsstätte?

    • Pressesprecher sagt:

      Das ist Quark, natürlich kannst du, wenn du ehrenamtlich in einem Verein Vorstand bist, dessen Namen mit angeben. Eine Mietwohnung ist auch sozialadäqut nutzbar mit einer Hobby- resp. Ehrenamtstätigkeit. dazu braucht es weder Einverständnis noch Information des Vermieters

    • Emmi sagt:

      Du bist wieder der Insider und musst natürlich der HWG nach dem Maul reden….sonst Kündigung

    • Neustädter sagt:

      Menke wird krachend verlieren.

      Nicht gezahlter Mietzins kann den Besitz der Mietsache sofort zum Verlust veranlassen.

  2. ganz einfach sagt:

    „Die Kündigung erfolgte laut Menke deshalb, weil sie ihren Briefkasten zusätzlich mit dem Namen des Vereins, Mieterrat Halle (Saale), beschriftet haben“

    Ein Anwalt wird diese Kündigung in der Luft zerreißen.

  3. Jim Knopf sagt:

    Alte Genossen der HWG .

  4. HALLEnser sagt:

    Kann es sein, dass dieser Stadtrat parteipolitisch für seine eigene Aufmerksamkeit agiert?

  5. Interessant sagt:

    Warum richtet sich Herr Menke (als Anwalt) nicht an ein Gericht, wenn das Vorgehen der HWG „skandalös“ ist? Oder meint er nur „skandalös“, nicht aber rechtswidrig? Zweifelt hier jemand am eigenen Handwerkszeug, um Recht zu erreichen?
    Bin gespannt auf die Fortsetzung #popcornmaschineläuft 😉

    • Malte sagt:

      Herr M. könnte sich in eigener Sache an ein Gericht wenden, oder als beauftragter Anwalt seiner Mandantschaft. Dazu muß er dann aber beauftragt sein; i.a. ist die Anrufung von Gerichten nur immer als letzter Schluß zu werten, wenn keine anwaltlichen Wege Erfolg hatten.

      • Tor Ben sagt:

        Ist doch dann die Lösung des Problems. Die Mandanten beauftragen Herr M. und ein Gericht prüft, ob es rechtswidrig ist. Fall erledigt. Oder man geht einfach als beauftragter Vertreter zur HWG und spricht mit denen. Will man das Thema lösen oder eine öffentliche Plattform für Beschuldigungen und Vermutungen? Fängt man mit Honig vielleicht mehr Fliegen? Wann sind nochmal Kommunalwahlen? *hihi*

    • Emmi sagt:

      Das wird er sicherlich schon gemacht haben. Aber die Öffentlichkeit kann auch solche Vorfälle wissen.

      • Emmi 2.0 sagt:

        Und was genau ist hier der Nutzen für die Öffentlichkeit? Ich lese im Artikel Vermutungen und Meinungen (ich ich ich)?
        „Stadtrat Johannes Menke (Freie Wähler) hat die Vermutung, das ist passiert, …“
        „Ich halte die mit Vollmacht der…“
        „…diese Kündigung, die ich ohnehin für rechtswidrig halte.“
        „Ich fordere…“

        Wenn das Vorgehen rechtswidrig ist, wird ein Gericht schon so entscheiden. Also kein Heckmeck sondern alles easy.

    • Erika B. sagt:

      Weder Wohnung noch Briefkasten wird GEWERBLICH (!) genutzt. Also ist für mich als Laie die Kündigung nicht gerechtfertigt. Das Ehepaar betreibt in der Wohnung kein Gewerbe und der Briefkasten dient anderen Mietern zur Abgabe der Post an den Mieterverein, das ist auch nicht gewerblich. Ich verstehe nicht, warum man so kleinlich sein muss. Hat die HWG keine anderen Probleme?

  6. He sagt:

    Man sollte schon etwas aufpassen was man an seinen Briefkasten stehen hat in Deutschland

  7. Juramike sagt:

    Schon komisch, dass ein Vorstand eines „Mieterrats“ die Rechte und Pflichten eines Mietvertrages nicht kennt?! Ein super Qualitätssiegel für den Rat 😀

  8. Hausbesitzer sagt:

    Ich dachte immer,bei Verstößen gegen den Mietvertrag, gibt es erst eine Abmahnung. Aber die Leute gleich vor die Tür setzen?