Wiegand: letzte Warnung vor der Ausgangssperre

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat am Samstag noch einmal einen dringenden Appell an die Hallenser gerichtet, möglichst zuhause zu bleiben und nur für wichtige Besorgungen oder zur Arbeit das Haus verlassen. Dies sei als letzte Stufe vor der Ausrufung einer Ausgangssperre zu verstehen. Wiegand sagte, das Beispiel China zeige, dass man nur mit „Absoluter Konsequenz“ dem Virus begegnen kann. Auch Amtsärztin Christine Gröger sagte, man sollte sich nur mit gebührendem Abstand begegnen.
Mittlerweile kam auch eine offizielle Warnung über KATWARN
Stadt Halle(Saale) meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 21.03.2020, 14:35.
Details
Die Stadt Halle (Saale) empfiehlt den Bürgerinnen und Bürger dringend:
Bitte verlassen Sie das Haus nur noch für dringende Angelegenheiten.
Bitte halten Sie sich im Freien möglichst nur allein oder zu zweit oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt auf.
Das Verlassen des Wohnsitzes kommt nur noch in Betracht:
• zum Pendeln zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle;
• zur Ausübung einer notwendigen und nicht aufschiebbaren beruflichen Tätigkeit, die auch nicht in Form von Heimarbeit/Homeoffice ausgeübt werden kann;
• zum Durchführen von Einkäufen des Grundbedarfs;
• aus gesundheitlichen Gründen;
• aus familiären Gründen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familienmitglieder oder zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung innerhalb der Familie;
• für kurzzeitige, individuelle sportliche Aktivitäten im Wohnumfeld oder zum Ausgang mit Tieren.
Wichtig: Es wird niemand eingesperrt, aber die sozialen Kontakte sollten auf das absolut Nötigste minimiert werden.
Die Stadt setzt auf die Einsicht der Hallenserinnen und Hallenser und erwartet, dass sie sich – in Ihrem eigenen Interesse – an diese Anweisungen halten.
Falls Sie im Stadtgebiet unterwegs sind: Bitte rechnen Sie damit, dass sich Ordnungskräfte nach Ihrem Ziel erkundigen.
Um es klar zu sagen: Das ist die letzte Stufe vor einer formal angeordneten Ausgangssperre nach dem Katastrophenschutzgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz.
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