Wollte seine Ehefrau umbringen: Landgericht Halle macht ab heute Hallenser den Prozess

Dem im Mai 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll Anfang 2025 den unbegründeten Verdacht entwickelt haben, dass seine Ehefrau eine außereheliche Beziehung habe. Vor diesem Hintergrund sowie der übrigen anhaltenden ehelichen Konflikte soll er spätestens am 25.02.2025 den Entschluss gefasst haben, seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Halle zu töten. Er habe gewusst, dass sich seine Ehefrau am Abend wie üblich ins Schlafzimmer zum Telefonieren zurückziehen werde. Um die Tat ungestört ausführen zu können und ihre Fluchtmöglichkeiten einzuschränken, habe er am Tattag die Türklinke zum Schlafzimmer entfernt.
Der Angeklagte habe sich einen Zimmermannshammer mit Nagelzieher und ein Messer beschafft und diese Werkzeuge zu einer Schlag- und Stichwaffe umgerüstet.
Als sich seine Ehefrau am Abend des Tattages telefonierend und auf dem Bett liegend im Schlafzimmer befunden habe, habe der Angeklagte das Schlafzimmer betreten. Dabei habe er den präparierten Hammer mit sich geführt und diesen vor seiner Ehefrau zunächst verborgen gehalten. Ohne zu zögern habe er sich sodann auf deren Bauch gesetzt und zu ihr gesagt, dass er sie jetzt umbringen werde. Anschließend soll er mit dem präparierten Werkzeug mit Tötungsabsicht in Richtung des Kopfes seiner Ehefrau gestochen haben. Dieser sei es gelungen, den ersten Stich abzuwehren. Sie sei jedoch an der Nase verletzt worden. Sodann habe der Angeklagte erneut ausgeholt und mit voller Kraft in Richtung ihres Oberkörpers gestochen. Auch diesen Angriff habe seine Ehefrau abwehren können, wobei sie eine Verletzung am Oberarm erlitten habe. Schließlich soll der Angeklagte ein drittes Mal, dieses Mal in Richtung des Halses seiner Ehefrau, eingestochen haben.
Während des Angriffs habe die Ehefrau des Angeklagten laut um Hilfe geschrien, so dass die gemeinsamen Kinder auf das Geschehen aufmerksam geworden seien. Die beiden Söhne hätten die Schlafzimmertür eingetreten und versucht, den Angeklagten von weiteren Angriffen abzuhalten. Dieser habe seine Angriffe jedoch zunächst unbeirrt fortgesetzt. Erst als die beiden Söhne ihn geschlagen, am Hals gepackt und in den Flur gezogen hätten, habe der Angeklagte von seiner Ehefrau abgelassen.
Aufgrund der erlittenen Stich- und Schnittverletzungen habe die Ehefrau des Angeklagten im Krankenhaus ambulant behandelt werden müssen.
Der Angeklagte hat die Tat zunächst in Teilen eingeräumt, später von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Versuch kann jedoch milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Wie krank muss man denn sein? Und dann auch noch in Anwesenheit von Kindern! 😮
Sperrt ihn weg , für immer und ewig.
Da ist doch die Rechtssprechung einfach nur dumm. Warum soll die nicht vollendete Tat milder bestraft werden? Die Tötungsabsicht und auch der Versuch war da. Soll das jetzt heißen, er hat nicht „hart“ genug zugeschlagen/gestochen und damit zugelassen dass sie das abwehren konnte oder in welcher irren Rechtssprechung ist das ein mildernder Umstand?
Dieser kranke Typ gehört lebenslang weggesperrt.
„Warum soll die nicht vollendete Tat milder bestraft werden?“
Soll nicht, aber könnte.
Die Tötungsabsicht ist noch gar nicht nachgewiesen. Ein mildernder Umstand ist nochmal was anderes.
Die Rechtsprechung ist an das Gesetz gebunden. Das steht so in unserer Verfassung. Gesetze werden nicht von der Rechtsprechung erlassen. Nennt man Gewaltenteilung.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, den Versuch milder zu bestrafen. Das dient der gerechten Bestrafung, denn mit einer vollendeten Tat (z.B. ein Mensch ist tot) ist regelmäßig mehr Unrecht verwirklicht worden als mit einer versuchten Tat (Z.B. der Mensch lebt noch).
Kranke Typen kommen erst gar nicht in Strafhaft, sondern werden – oft tatsächlich lebenslang – in den dafür besser geeigneten Institutionen „weggesperrt“. Das ist aber wieder Folge einer medizinischen Beurteilung.
Was auf keinen Fall „gehört“: Gewaltfantasien anonymer Internetkommentaren als Maßstab für rechtsstaatliches Handeln.
Wenn er „krank“ ist, ist er womöglich schuldunfähig.
Nur kurz an dieser Stelle ein semiquantitativer Kommentar: die Gefahr für eine Frau ist nicht der wilde Ausländer-us/-a/-um, sondern ein Mann, der unreflektiert und selbstgerecht ist, und nicht in der Lage ist, auf Zurückweisungen angemessen zu reagieren. Ich hoffe sehr, dass „wir“ (lösungsorientierter, vernunftgesteuerter Teil der Menschheit) es schaffen, den jungen Männern der Zukunft eine Entwicklung zu bieten, die sich an Werten wie Empathie (für sich und andere) und allgemeiner Gesellschaftsverträglichkeit (Miteinander statt Recht des Stärkeren) orientiert.
Nun zum Persönlichen: es ist nicht einfach eine Frau zu sein, aber ein Mann wollte ich auch nicht sein. Vielleicht gilt dieses Zweiklassensystem – bis auf die biologische Ebene – irgendwann als überholt…
Alles Gute den Betroffenen!