Zu harte Corona-Auflagen: erste Restaurants wollen trotz Erlaubnis nicht öffnen
Ab 18. Mai dürfen gastronomische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Allerdings gelten wegen der Corona-Pandemie harte Auflagen zur Hygiene und zum Abstand. Die ersten Einrichtungen passen deshalb und wollen zunächst nicht öffnen. Die Sicherheitsvorgaben seien nicht realisierbar, erklären die Betreiber von „Haus und Hof“ in der Bernburger Straße. Auch andere kleinere Restaurants überlegen sich derzeit, ob sie überhaupt öffnen, weil durch die Regelungen die Hälfte aller ohnehin nur wenigen Plätze wegfällt und sich dadurch ein Betrieb finanziell nicht rentiert.
Zu den Auflagen gehört beispielsweise die Erfassung alle Gäste mit Namen und Telefonnummer, Gewährleistung des Mindestabstands, regelmäßiges Belüften des Gastraums, stündliche Desinfektion von häufig genutzten Flächen wie Türklinken, Kassenbereich, EC-Kartenlesegerät sowie eine Mund- und Nasenbedeckung des Servicepersonals.










Neueste Kommentare