30 Tonnen Sand am Saalestrand / Stadt erneuert Hinweisschild zum Baden und rät davon ab / Anschwimmen am 1. Mai
Mit 30 Tonnen neuem Sand ist am heutigen Donnerstag der „Saalestrand“ an der Ziegelwiese aufgeschüttet worden. Das hallesche Bauunternehmen GP Günter Papenburg AG hat auch in diesem Jahr den Sand gespendet und angeliefert. Der betreffende Abschnitt des Saaleufers am Zufluss des Mühlgrabens ist für viele Hallenserinnen und Hallenser sowie Gäste der Stadt ein beliebtes Naherholungsziel.
Gleichzeitig mit der Sand-Aufschüttung hat die Stadt Halle (Saale) das Schild auf der Uferwiese erneuert, mit dem ausdrücklich vom „Baden im Fluss“ abgeraten wird. Die Saale ist eine Bundeswasserstraße, kein öffentliches Badegewässer. Demzufolge erfolgt keine Überwachung der Wasserqualität entsprechend Badegewässerverordnung des LSA. Entsprechend seines Charakters fließt ein Fluss – so auch die Saale – zumindest abschnittsweise durch eine (Kultur-) bzw (Stadt)-Landschaft. Insofern wird auch das Wasser von dieser/dem sie umgebenden Raum beeinflusst.
Die Saale ist ein Fließgewässer, das auf unterschiedlichste Weise genutzt wird (z.B. als Industriestraße, als Vorfluter von Kläranlagen, als technisches Brauchwasser in Industrieanlagen). Faktoren wie Abfluss, Zuflüsse, Fließgeschwindigkeit, Strömungen, physische Hindernisse wie Felsen oder kleine Inseln, beeinflussen und prägen zudem den chemischen und mikrobiologischen Stofftransport sowie den Transport des Flusssedimentes.
Die Stadt Halle (Saale) rät aus den oben ausführlich erläuterten Gründen – wie auch viele andere Städte an Flüssen dies tun – vom Baden in der Saale ab. Dazu hat die Stadt seit Jahren eine entsprechend begründete Beschilderung vorgenommen, die in 2022 noch einmal aktualisiert wurde.
Am 1. Mai findet das Anschwimmen vom Verein Saaleschwimmer statt. 14.30 Uhr geht es in die Saale, zur gibt es ab 14 Uhr Wassertreten und einen Kostümwettbewerb. 15.30 Uhr werden Vorführungen der DRK Wasserwacht gezeigt.
Nur Idioten legen einen Badestrand am Prallufer an.
Die gleichen Idioten, die am Hufeisensee einen Strand anlegen und dann Schilder aufstellen: Baden veeboten.
Und die LKW’s haben den Rasen zerfahren………einfach unnütz die Aktion.
Von der Sandverschwendung mal ganz zu schweigen.
Erst 30 Tonnen Sand am Ufer aufgeschüttet und dann der Hinweis, vom „Baden im Fluss“ wird abgeraten. Danach der Hinweis, dass am 1. Mai Anschwimmen IN DER SAALE stattfindet .
Ja, klar – es wird ja auch nur abgeraten und nicht offiziell verboten. Und Anschwimmen ist ja auch eine uralte Tradition, die muss man pflegen und aufrechterhalten.
Nicht einmal den Finger würde ich in die Dreckbrühe halten, geschweige darin zu baden. Viel Spaß.
Dank für diese fesselnde Geschichte aus deinem Leben.
Welch fehlender ,,Grundintelligenz“…. trauerst du denn nach?
Wenn man ein einfaches Anführungszeichen („) nicht zustande bringt zum Beispiel.
Aber gerne doch 🤣
Ich habe mich neulich mit einem dieser Leute unterhalten, die tatsächlich in diese Kloake hineinsteigen, er meinte, bis jetzt hätte er keinen Durchfall gehabt, auch seine Haut hätte keinen Ausschlag bekommen. 😁
Vor einem Jahr sah die Wasserqualität tatsächlich ziemlich schlecht aus … 2 Monate später war es dann wieder ok … ohne aktuelle Test ist das ein Ratespiel …
https://dubisthalle.de/saale-wird-immer-mehr-zur-kloake-belastung-mit-coli-bakterien-zehn-mal-hoeher-als-badegewaesserrichtlinie
https://dubisthalle.de/saale-wasser-ist-aktuell-unbedenklich
Tja die Genossenär…. früher haben es mit der Natur eben nicht gut gemeint 💁♂️
Sand sofort abfahren und ein Verbotsschild dort hinstellen, die Stadt ist verantwortlich für jeden der dort stirbt.
„stirbt“ Hahaha, köstlich !!!
Landeswasserstr. welche regelmäßig mit Keimen belastet ist.
Wozu Sand auffahren, wenn das Baden eine Gefahr für die Gesundheit ist ?
Weil man nicht ins Wasser muss, nur weil Sand aufgefahren wurde.
Uferpromenade, Seebrücke, Pegelturm, Ausflugsdampfer, „Saalekringel“ – es gibt eine Menge Möglichkeiten, sich an oder sogar auf einem Gewässer aufzuhalten, ohne im Gewässer sein zu müssen.
…, wenn da wirklich irgendwann etwas passiert und es zu einem Verfahren kommt. Das Anlegen einer Strandzone vermittelt erst einmal den Eindruck, dass hier ein Verkehr in Form einer öffentlichen Badestelle eröffnet wird und daraus eine Verkehrssicherungspflicht erwächst („Wer einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, hat die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen… .“). Inwieweit dann die völlig im Gegensatz dazu stehende Beschilderung dieses aufhebt, dürfte der Streitpunkt sein. Also ich würde den Eindruck „Öffentliche Badestelle“ ganz schnell wieder verschwinden lassen.
Schilder sind dann doch etwas deutlicher als „erst einmal ein Eindruck“, oder?
Was sagst du als Experte zu
„…hat auch in diesem Jahr…“?
Ist dann wohl nicht das erste Mal, dass dort der Eindruck erweckt wird, auch wenn du vielleicht heute zum ersten Mal davon erfahren hast.
Ach ja, die deutsche Prozesshanselmentalität wie sie leibt und lebt. Alles muss geregelt sein. Eigenverantwortung? Fehlanzeige.
Nur weil dort Sand aufgeschüttet ist, heißt es nicht Badestrand. Dann wäre ja jeder Sandkasten oder Beach Bar ein Badestrand. Lasst die Kirche im Dorf und die Kinder einfach dort spielen.