317.000 Personen in Sachsen-Anhalt waren 2018 armutsgefährdet

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, sank das Armutsgefährdungsniveau gegenüber 2017 (16,4 %) und lag unter dem Durchschnitt aller ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin (18,0 %). Dieses Ergebnis entstammt der EU-weiten Erhebung LEBEN IN EUROPA.
In Sachsen-Anhalt war 2018 armutsgefährdet, wer als Alleinlebende/-r im Einpersonenhaushalt nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 13 628 EUR im Jahr (1 136 EUR monatlich) zur Verfügung hatte. Ein Vierpersonenhaushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern im Alter unter 14 Jahren galt als armutsgefährdet bei einem Einkommen von weniger als 28 618 EUR im Jahr (2 384 EUR monatlich).
Stark armutsgefährdet waren Haushalte von Alleinerziehenden mit Kindern (53,6 %), Alleinlebenden im Alter von unter 65 Jahren (38,9 %) sowie alleinlebende Frauen (37,1 %). Dagegen waren lediglich 6,1 % der Personen in Haushalten von 2 Erwachsenen mit 2 Kindern armutsgefährdet. Zudem zeichneten sich Mieterhaushalte mit 21,6 % durch eine mehr als 3-mal so hohe Armutsgefährdungsquote wie Haushalte im Wohneigentum (6,4 %) aus. In Sachsen-Anhalt waren doppelt so viele Frauen (214 000; 18,2 %) armutsgefährdet wie Männer (103 000; 10,3 %).
Arbeitslose waren 2018 am stärksten armutsgefährdet (87,6 %). Aber auch Menschen in Arbeit waren betroffen: 2018 war etwa jede/-r 13. Erwerbstätige (7,9 %) armutsgefährdet („Arbeitsarmut“). Ruheständler/-innen lagen mit 15,7 % nur knapp über dem Durchschnittswert für Sachsen-Anhalt insgesamt.
LEBEN IN EUROPA stellt die amtlichen Sozialindikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung bereit. Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Im Rahmen dieser Auswertungen wird die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 % des Median der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) festgelegt.
Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA fließen als deutscher Erhebungsteil in die EU-weite Auswertung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) ein. Die Indikatoren sind EU-weit vergleichbar. Für die Berechnung des Äquivalenzeinkommens wird das Haushaltseinkommen auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
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