Ab Mitternacht darf für 48 Stunden geböllert werden

Zum Jahreswechsel werden die Menschen in Halle wieder zahlreiche Raketen in den Himmel schießen. Offiziell erlaubt ist das Abbrennen vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr), also insgesamt 48 Stunden.
Aktuell gibt es auch eine Diskussion um ein generelles Feuerwerksverbot in Innenstädten. In einer bundesweiten Umfrage waren 60 Prozent dafür. Dabei ist eigentlich, bei richtiger Anwendung der Gesetze, schon jetzt in vielen Innenstädten Feuerwerk tabu. Von Fachwerkhäusern und Kirchen ist ein Abstand von 200 Metern zu wahren. Dies würde eigentlich auch ein Verbot der Böllerei auf dem Marktplatz in Halle einschließen, ist doch der Marktplatz gleich von mehreren Fachwerkhäusern in der Brüderstraße, Schmeerstraße und Talamtstraße umgebeben. Und direkt am Platz steht auch die Marktkirche. Kontrolliert wurde dies aber bislang nicht.
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.
Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
– Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;
– Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freien
zu verwenden;
– Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände
dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;
– Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungs-
stab keinesfalls in den Boden stecken;
– Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;
– Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;
– Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen
Hoffentlich! Ich zünde und kaufe Feuerwerk, egal wo! Die Ökodeppen können mich mal!
Das kannst du gerne machen. Ich geben mein Geld für was anderes aus, auch etwas von Feuerwerk. Das soll jeder selber entscheiden. Mein Geld geht euch ein sch..ß dreck an
Das kannst du gerne machen. Ich gebe mein Geld für was anderes aus, auch etwas von Feuerwerk. Das soll jeder selber entscheiden. Mein Geld geht euch ein sch..ß dreck an