Haushaltsauflösung eines älteren Ehepaars aus Halle – Mann ersteigert Küche im Internet und findet 150.000 Euro
Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld suchte Mitte letzter Woche mit einem ganz besonderen Anliegen das Polizeirevier in Köthen auf. Er übergab den Beamten zwei Geldkassetten, deren Inhalte selbst erfahrene Polizisten in Erstaunen versetzte.
Insgesamt etwa 150.000 Euro waren darin deponiert. Entdeckt hatte der 50-Jährige das Bargeld in einer Küche, die er über eine Internetverkaufsplattform erworben und aus Halle abgeholt hatte. Die Geldsumme wurde beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
Die polizeilichen Ermittlungen zum vormaligen Besitzer der Küche dauern noch an. Es soll sich um einer Haushaltsauflösung eines älteren Ehepaars handeln.
So viel Ehrlichkeit muss unbedingt belohnt werden, erwähnenswert ist es allemal
Respekt für die Rückgabe bei so einer hohen Summe.
Ehrliches Deutschland. Der ehrliche Finder verdient das Bundesverdienstkreuz.
Nun können die juristischen Studenten sich beweisen.
Wem Gehört das Geld ,wenn die Küche rechtmäßig erworben wurde ?
Ich würde mich erstmal rechtlich schlau machen, bevor ich die Geldkassetten abgegeben hätte. Vermisst hat sie ja wahrscheinlich niemand.
Du erwartest tatsächlich juristischen Rat hier im Forum? Es werden sich erst einmal alle möglichen Möchtegern-Laien-Advokaten zu Wort melden. Das ist so, als ob du bei MyHammer einen Strafverteidiger suchst.
Da reicht schon der gesunde Menschenverstand. Dass der bisherige Besitzer der Geldkassetten den Besitz nicht freiwillig mit der Veräußerung der Küche aufgegeben hat, ist mehr als naheliegend.
Wenn es ihm gehört, da er die Küche ersteigert hat, wird er es wohl zurückbekommen.
Halbgares juristisches Wissen – mehr nicht. Da muss man schon 10 Semester Jura studieren, um das zielsicher beantworten zu können. Aber macht nichts, ich gebe dir eine kleine Hilfe: Rate mal, über was man sich geeinigt hat und wofür ein Übereignungswille bestand.
Ich habe 12 Sylvester schdudiert. Ich weiß wo der Hase im Pfeffer liegt.
12 Silvester gesoffen
Schlau machen ist in deinem Fall nicht verkehrt, nicht nur rechtlich.
@Robert
„Ich würde mich erstmal rechtlich schlau machen, bevor ich die Geldkassetten abgegeben hätte.“
Ist das Ironie oder verarscht Du Dich selber?
Möglicherweise wäre das aber Fundunterschlagung. Das hängt von der Absicht des Verkäufers ab, ob nur die Möbelstücke oder auch sämtlicher Inhalt zum Verkauf stand und/oder ob man das nachträglich rückgängig machen kann.
„So viel Ehrlichkeit muss unbedingt belohnt werden“ – lasst den nie wieder raus!
Wenn’s wenigstens Ostmark gewesen wären …
DAS, meine Herren, ist Long-Covid! Untertanenmentalität in ihrer gemeingefährlichsten Form.
Ja, inklusive Sicherungsverwahrung.
Anderes Beispiel: Du erwirbst einen Gebrauchtwagen und gerätst wenige Wochen später in eine allgemeine Verkehrskontrolle, bei der mehrere Kilogramm Drogen versteckt hinter einer Türverkleidung gefunden werden. Alles klar: Das ist natürlich dein Stoff und du gehst unwidersprochen als Drogenkurier in den Knast.
Traurige Gesellschaft übrigens, in der ehrliche (und übrigens auch gesetzestreue) Finder als gemeingefährliche Untertanen, die in lebenslängliche Sicherheitsverwahrung gehörten, verunglimpft werden.
Die Moralisten sind doch die Verlierer dieser Welt .
und wer weiß ob die Kassetten wirklich dem Vorbesitzer der Küche gehört hat. Vermisst hat er sie ja angeblich nicht.
Wieder nur „ins Blaue“ geschwurbelt. Die Geldkassetten sind jetzt bei der Polizei. Diese muss den Verlierer der Fundsache ermitteln. Ansonsten geht das Eigentum an den Finder über.
Es zeigt jedenfalls, dass für die Freiheitsspinner Unehrlichkeit eine Tugend ist.
Stark. Das verdient Respekt.
15.000€ Finderlohn ist auch ne Menge Holz.
Die Erben werden sich freuen wenn sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben .
Irgendwelche Krümel in den Schubladen wurden auch mit verkauft.
Entweder reine Dummheit oder Schlechtes gewissen.
Es gibt genug Beiträge im Gercihts netz, wo eindeutig drin steht das es dem NEUEM Besitzer gehört, sofern es in der Küche gelagert wurde etc.
Das zurückgeben ist nur das Gewissen etc.
Wer soviel Geld in einer Kasette hat, hat fast genau so viel auf dem Konto.
Wenn er Das Geld nun zurück gibt, dann steht ihm laut Gesetz ein mindestfinderlohn zu.
das ist ja nun mal kompletter Unsinn …
Da könnt ihr euch mal alle ein Beispiel nehmen und hört auf zu spotten, ihr hättet es doch alle behalten
Scheiss ehrliche Finder selber behalten wir leben ja alle in so einer reichen Welt lächerlich !!! 🤣🤣🤣🤣🤣
Naja zum Glück kam der Finder nicht aus Halle/Saale, sonst würden wir hier nichts von einer Rückgabe lesen können.
Ich finde es immer wieder lustig, was der Blinde für Bockmist baut