Nur einen Tag nach der Haftentlassung ist ein Schwarzfahrer wieder auffällig geworden
Nichts gelernt hat augenscheinlich ein 54-jähriger Mann, welcher bis zum 20. April 2023 in Berlin in Haft saß. Nach seiner Entlassung reiste er am Freitag, den 21. April 2023 mit einem Intercityexpress von Berlin nach Halle/Saale.
Bei der Kontrolle der Fahrscheine bemerkte der Zugbegleiter, dass dieser Reisende kein gültiges Ticket besaß und informierte gegen 16:45 Uhr einen sich im Zug befindlichen Bundespolizisten. Dieser stellte die Identität des Mannes fest. Während der Kontrolle versuchte der Franzose dem Bundespolizisten die Dokumente zu entreißen und griff ihn an. Hierbei schlug er in Richtung des Kopfes und des Oberkörpers. Dieser wehrte die Schläge ab und musste den Angreifer zu Boden bringen und fesseln.
Er informierte seine Kollegen am Hauptbahnhof Halle/Saale und übergab den Tatverdächtigen nach Ankunft des Zuges um 17:25 Uhr an sie. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle erbrachte einen Wert von über 1,2 Promille. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab gleich vier Ersuchen der Staatsanwaltschaften in Osnabrück, Stuttgart, Dortmund und Bremen.
Alle Behörden benötigten den aktuellen Wohnsitz des Mannes für eigene strafrechtliche Ermittlungen. Sie wurden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Den Tatverdächtigen erwarten Strafanzeigen wegen der begangenen Leistungserschleichung, Widerstandes gegen- sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Andere Länder, andere Sitten.
Moment mal – der sitzt in Haft und Staatsanwaltschaften wissen die ganze Zeit nicht, wo er sich aufhält?
Gute Frage. Im Digitalzeitalter ist aber nichts unmöglich.
Einsperren!
Da scheint ja die Knastgastro in Börlin ausgezeichnet zu sein. Gibt wahrscheinlich immer ein Fläschchen Rotwein zu Frühstück, Mittag und Abendessen.
Schön zu wissen.
Und wieder freigelassen „den Mann“.
Auf Wiedersehen.
Ist „Schwarzfahrer“ politisch korrekt?
Es könnte durchaus zu ungewollten Verwechslungen kommen….
Unbelehrbar
Schickt ihn wieder zurück
Es zeigt sich, dass zwischen Justiz- und Innen-Ressort ein Datenabgleich notwendig ist, dann hätte die JVA in Berlin schon die Staatsanwaltschaften informieren können.
Ein Armutszeugnis vor dem Herrn…