Schwarzfahrer in der S-Bahn Leipzig-Halle wurde schon mit drei Haftbefehlen gesucht, kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

2 Antworten

  1. Umgeschaut sagt:

    Na prima, dann ist er wenigstens für die nächsten 360 Tage von der Bildfläche verschwunden.

  2. Reiner sagt:

    Genau richtig, Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrschein. Da gibt’s wenigstens keine verminderte Schuldfähigkeit und Streicheljustiz wie bei bestimmten Bagatelldelikten.

    • Unfug sagt:

      Nun ja. Es stellt sich die Frage, wie oft er Leistungen erschlichen hat (und dabei erwischt wurde). Wegen einer Fahrt wird er nicht so eine Geldstrafe bekommen haben. Es ist einfach diese Mitnahmementalität, die nervt. Frei nach dem Motto: „Die Bahn fährt doch eh, ob mit oder ohne mich“. Und er hat „Streicheljustiz“ erfahren! Es gab nur eine Geldstrafe! Die hätte er, bei Mittellosigkeit, in Arbeitsstunden umwandeln können. Er hat sich also fürs Gefängnis entschieden. Im übrigen hätten sich bei einer anderen Nationalität hier die Kommentatoren mit Rufen nach Abschiebung usw. überschlagen, da es ja ein Straftäter war…

      • 10010110 sagt:

        Es ist aber durchaus fraglich, ob Schwarzfahren eine Straftat sein muss oder es nicht auch als Ordnungswidrigkeit durchgehen kann. Und wenn man damit argumentiert, dass es ja quasi „Diebstahl“ einer Leistung ist, dann müsste Falschparken auch zu einer Straftat werden. Na den Aufschrei würde ich gerne hören.

  3. Besser geht es nicht sagt:

    Nun ist er über den Winter in einem gemütlichen warmen Zimmer…

  4. We sagt:

    Abschieben ist schon ok und muss schnellstes erfolgen