Diebstahl, Hehlerei, Autorennen: Prozessbeginn am Landgericht Halle

Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten werden ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie gewerbsmäßige Hehlerei in fünf Fällen oder gewerbsmäßiger Diebstahl in 11 Fällen zur Last gelegt.
Er soll im März 2023 mit einem Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von schätzungsweise 120 km/h die Europachaussee in Halle befahren haben und zu dieser Zeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein. Als die Polizeibeamten ihm gefolgt seien und ihn zum Anhalten aufgefordert hätten, habe der Angeklagte zunächst kurz angehalten. Nachdem die Polizeibeamten ihr Fahrzeug für eine Kontrolle des Angeklagten verlassen hätten, habe dieser sein Fahrzeug wieder beschleunigt und auf einer Strecke von etwa 300 m mit hoher Geschwindigkeit die Europachaussee befahren, bis er aufgrund der hohen Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und schließlich im Gebüsch zum Stehen gekommen sei. Ferner soll der Angeklagte zwischen Januar und Juni 2023 gewerbsmäßig 11 Diebstahlshandlungen begangen und durch diese nach Einbruch in ein Auto, eine Physiotherapiepraxis, Büroräume, ein Bistro, eine Paketannahmestelle, eine Wohnung und ein Bekleidungsgeschäft verschiedene Gegenstände, etwa zwei E-Bikes im Wert von etwa 4.600 Euro, zwei E-Scooter, Bargeld im Wert von etwa 2.900 Euro, ein Handy im Wert von etwa 700 Euro sowie diverse Kleidungsstücke, erlangt haben. Wahlweise soll er sich diese Gegenstände gewerbsmäßig durch fünf Hehlereihandlungen verschafft haben.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Anmerkung: Bei einer in diesem Verfahren in Betracht kommenden sog. Wahlfeststellung handelt es sich um ein juristisches Konstrukt, das es ermöglicht, einen Angeklagten zu verurteilen, obwohl nicht sicher festgestellt werden kann, welches von zwei möglichen Delikten (hier Diebstahl oder Hehlerei) er genau begangen hat, wenn aber sicher feststeht, dass er eines von beiden auf jeden Fall begangen hat
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