Streit im Hauptbahnhof um nicht ordnungsgemäß angeleinten Hund: Besitzer gibt Bahnmitarbeiter eine Kopfnuss und schlägt ihn

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  1. Wuff sagt:

    Wie ist denn ein angeleinter Hund an der Seite nicht ordnungsgemäß befestigt??
    Die Aussage ergibt irgendwie keinen Sinn.
    Entweder er ist angeleint – oder eben nicht…

    • ICH sagt:

      Ich nehme an, das war wieder Idiotendeutsch für die einfache Tatsache, dass der Hund an der falschen Stelle angeleint wurde.

  2. : sagt:

    Sowas passiert, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden. Die Leute fühlen sich dann schikaniert und fühlen sich im Recht, wenn jemand sie auf Regel aufmerksam macht.

  3. Trans sagt:

    Wieder einmal zeigt sich, wie viel Willkür hinter Begriffen wie „ordnungsgemäß angeleint“ steckt. Was genau „ordnungsgemäß“ heißt, ist weder gesetzlich klar definiert noch bundesweit einheitlich geregelt. Ob ein Hund als korrekt geführt gilt, hängt oft von der subjektiven Einschätzung des jeweiligen Bahnmitarbeiters ab. Für Hundebesitzer entsteht so ein rechtlicher Graubereich und im schlimmsten Fall ein unnötiger Konflikt. Was wir brauchen, sind klare, überprüfbare Regeln, statt unbestimmte Begriffe, die jeder anders auslegt. Die Belehrung durch Beamte kann man sich faktisch sparen, denn sie legen es sich, wie die Bahnmitarbeiter, so aus, wie sie es gerade brauchen, weil die Definition und der Inhalt hier absolut schwammig sind. Oder die Journalisten geben nicht exakt wieder, was und wie, um Kommentare zu provozieren…

  4. Reiner sagt:

    Gottseidank nur Deutsche beteiligt. Können sich meine Vorurteile wieder hinlegen. Was wurde aus dem Hund?

  5. Happy sagt:

    Richtig angeleint heißt in dem Fall auch mit einen Maulkorb. Wenn dieser nicht fehlt, ist das schon ein Verhalten was angesprochen wird. Weil eben genau dies in den Beförderungsbedingungen steht. Alles größer als eine Hauskatze ist angeleint und mit Maulkorb zu führen.

    Aber ja, generell sollten einheitliche Bedingungen her.