Streit im Hauptbahnhof um nicht ordnungsgemäß angeleinten Hund: Besitzer gibt Bahnmitarbeiter eine Kopfnuss und schlägt ihn

Am Sonntag, den 1. Juni 2025 gegen 18:27 Uhr informierte ein Zeuge die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über einen handfesten Streit vor einem Lebensmittelgeschäft am Hauptbahnhof Halle (Saale). Eine dort eingesetzte Streife begab sich umgehend zum Ereignisort, traf dort auf den Geschädigten und mehrere Zeugen und nahm den Sachverhalt auf. Bei dem Streit ging es um den angeleinten Hund des Beschuldigten, welcher nicht ordnungsgemäß an der Seite befestigt war.
Im Verlauf des Streitgesprächs, noch im Ladengeschäft, soll der Hundebesitzer dem Geschädigten eine Kopfnuss gegeben und einen Schlag mit der linken Hand angetäuscht haben. Das Streitgespräch verlagerte sich vor dem Markt, bei dem der Deutsche erneut mit der linken flachen Hand geschlagen und den geschädigten 46-Jährigen im Gesicht getroffen haben soll.
Der Beschuldigte hielt sich noch im Ladengeschäft auf und wurde durch die eingesetzten Beamten zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung aus diesem herausgeführt. Für erkennungsdienstliche Maßnahmen erfolgte eine Mitnahme des 39-Jährigen zum Bundespolizeirevier Halle (Saale). Dort erhielt er neben einer Belehrung eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,24 Promille. Der geschlagene Deutsche hat glücklicherweise keine schweren Verletzungen durch die Schläge davon getragen.
Wie ist denn ein angeleinter Hund an der Seite nicht ordnungsgemäß befestigt??
Die Aussage ergibt irgendwie keinen Sinn.
Entweder er ist angeleint – oder eben nicht…
Ich nehme an, das war wieder Idiotendeutsch für die einfache Tatsache, dass der Hund an der falschen Stelle angeleint wurde.
Sowas passiert, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden. Die Leute fühlen sich dann schikaniert und fühlen sich im Recht, wenn jemand sie auf Regel aufmerksam macht.
Wieder einmal zeigt sich, wie viel Willkür hinter Begriffen wie „ordnungsgemäß angeleint“ steckt. Was genau „ordnungsgemäß“ heißt, ist weder gesetzlich klar definiert noch bundesweit einheitlich geregelt. Ob ein Hund als korrekt geführt gilt, hängt oft von der subjektiven Einschätzung des jeweiligen Bahnmitarbeiters ab. Für Hundebesitzer entsteht so ein rechtlicher Graubereich und im schlimmsten Fall ein unnötiger Konflikt. Was wir brauchen, sind klare, überprüfbare Regeln, statt unbestimmte Begriffe, die jeder anders auslegt. Die Belehrung durch Beamte kann man sich faktisch sparen, denn sie legen es sich, wie die Bahnmitarbeiter, so aus, wie sie es gerade brauchen, weil die Definition und der Inhalt hier absolut schwammig sind. Oder die Journalisten geben nicht exakt wieder, was und wie, um Kommentare zu provozieren…
Gottseidank nur Deutsche beteiligt. Können sich meine Vorurteile wieder hinlegen. Was wurde aus dem Hund?
Richtig angeleint heißt in dem Fall auch mit einen Maulkorb. Wenn dieser nicht fehlt, ist das schon ein Verhalten was angesprochen wird. Weil eben genau dies in den Beförderungsbedingungen steht. Alles größer als eine Hauskatze ist angeleint und mit Maulkorb zu führen.
Aber ja, generell sollten einheitliche Bedingungen her.
Haben Bahnhöfe Beförderungsbedingungen?
Ja. Nur mit der Draisine, Nulli